听
BMF, Schreiben v. 28.7.2015, IV C 1 - S 1980-1/11/10014 :005, BStBl I 2015, 610
Bezug: BMF-Schreiben vom 4.2.2015, IV C 1 鈥 S 1980-1/11/10014 :005; 2015/0091921
Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.2014 in der Rechtssache C-326/12 鈥瀡an Caster und van Caster鈥 entschieden, dass 搂 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausl盲ndischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die M枚glichkeit einzur盲umen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tats盲chliche H枚he seiner Eink眉nfte nachweisen l盲sst. Der Inhalt, die Form und das Ma脽 an Pr盲zision, denen die Angaben gen眉gen m眉ssen, um in den Genuss der transparenten Besteuerung zu kommen, m眉ssten von der Finanzverwaltung bestimmt werden, um dieser die ordnungsgem盲脽e Besteuerung zu erm枚glichen. Daher kommt die M枚glichkeit einer Sch盲tzung der Besteuerungsgrundlagen nicht in Betracht.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder gilt bis zu einer gesetzlichen Anpassung des 搂 6 InvStG zur Umsetzung des EuGH-Urteils Folgendes:
听
1. Kapitalertragsteuer
搂 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 InvStG ist unver盲ndert weiterhin anzuwenden.
听
2. Veranlagung
Im Rahmen der Veranlagung des Steuerpflichtigen wird bei Ertr盲gen aus EU-/EWR-Investmentfonds von der pauschalen Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage nach 搂 6 InvStG Abstand genommen, wenn der Steuerpflichtige selbst die entsprechenden Unterlagen oder Informationen beibringt, mit denen sich die tats盲chliche H枚he seiner Eink眉nfte nachweisen l盲sst. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen den Mindestangaben und der optionalen M枚glichkeit, die Angaben des 搂 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und f InvStG beizubringen, um die jeweilige steuerentlastende Wirkung der entsprechenden Vorschrift gesondert in Anspruch nehmen zu k枚nnen.
a. Mindestangaben
Bei der Veranlagung erfolgt eine Besteuerung nach 搂 2 Absatz 1 Satz 1 InvStG, wenn der Steuerpflichtige
Zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben kann das Finanzamt insbesondere folgende Unterlagen anfordern:
- eine Bescheinigung eines zur gesch盲ftsm盲脽igen Hilfeleistung befugten Berufstr盲gers im Sinne des 搂 3 des Steuerberatungsgesetzes, einer beh枚rdlich anerkannten Wirtschaftspr眉fungsstelle oder einer vergleichbaren ausl盲ndischen Person oder Institution, dass die Besteuerungsgrundlagen nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden,
- den zum jeweiligen Gesch盲ftsjahresende g眉ltigen Verkaufsprospekt,
- den zum jeweiligen Gesch盲ftsjahresende g眉ltigen Jahresbericht,
- eine Summen- und Saldenliste aus der Fondsbuchhaltung,
- eine 脺berleitungsrechnung, aus der hervorgeht, wie aus der investmentrechtlichen Rechnungslegung die Besteuerungsgrundlagen nach den Regeln des deutschen Steuerrechtes ermittelt wurden,
- eine Anlage f眉r die Gewinn- und Verlustvortr盲ge bezogen auf die einzelnen Ertragsarten.
Soweit der Steuerpflichtige nach den vorgenannten Anforderungen den Nachweis der Besteuerungsgrundlagen nicht f眉hrt, hat die Ermittlung der Ertr盲ge nach 搂 6 InvStG zu erfolgen.
b. Optionale Angaben
Sofern der Steuerpflichtige auch die Besteuerungsgrundlagen i.S. des 搂 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und f InvStG erkl盲rt, erfolgt eine Besteuerung nach 搂 2 und 搂 4 InvStG. In diesen F盲llen k枚nnen insbesondere die folgenden Nachweise verlangt werden:
- 脺bersicht 眉ber die erhaltenen Dividendenzahlungen 鈥 getrennt nach L盲ndern,
- 脺bersicht 眉ber die einbehaltenen Quellensteuern 鈥 getrennt nach L盲ndern 鈥 und Ermittlung der Bemessungsgrundlage f眉r die Anrechnung der einbehaltenen und keinem Erm盲脽igungsanspruch unterliegenden Quellensteuer und
- Nachweis des Aufteilungsma脽stabes im Rahmen der Zuordnung von Werbungskosten nach 搂 3 Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 InvStG (Aktienquote).
搂 5 Absatz 2 Satz 4 und 搂 21 Absatz 19 Satz 3 bis 6 InvStG bleiben unber眉hrt.
Legt der Steuerpflichtige Beweismittel in einer fremden Sprache vor, so kann eine 脺bersetzung in die deutsche Sprache verlangt werden (搂 87 Absatz 2 AO).
Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 4.2.2015 (BStBl 2015 I S. 135).
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I ver枚ffentlicht.
听
Normenkette
InvStG 搂 6
听
Fundstellen
BStBl I, 2015, 610