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OFD Frankfurt, Verf眉gung v. 13.9.2007, S 2121 A - 13 - St 213
Bezug: |
FinMin Hessen 23.1.1990, S 2121 A 鈥 23 鈥 II B 1a, |
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FinMin Hessen 19.9.1991, S 2342 A 鈥 33 鈥 II B 21, |
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FinMin Hessen 11.3.1998, S 2121 A 鈥 23 鈥 II B 1a |
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1. Heisenberg-Programm
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft gew盲hrt jungen Wissenschaftlern Stipendien nach dem sog. Heisenberg-Programm. Sinn und Zweck der Stipendien ist es, besonders qualifizierte junge Wissenschaftler der Wissenschaft bzw. den deutschen Hochschulen zu erhalten. Entsprechend der Zielsetzung des Heisenberg-Programms orientiert sich das Stipendium der H枚he nach an dem mittleren Einkommen eines Hochschullehrers der Besoldungsgruppe C 2. Der Stipendiat 眉bt eine eigenverantwortliche T盲tigkeit aus, indem er eigene Forschungsvorhaben durchf眉hrt oder sich an anderen Forschungsvorhaben beteiligt. Mit dem Stipendiaten wird kein Arbeits-(Dienst-)verh盲ltnis begr眉ndet; er 眉bt keine weisungsgebundene T盲tigkeit aus.
Es wird gebeten, die Stipendien nach dem Heisenberg-Programm steuerlich wie folgt zu behandeln:
Das Stipendium ist nicht nach 搂 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, da es einen f眉r die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag 眉bersteigt (vgl. 搂 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG).
Die Einnahmen sind den Eink眉nften aus freiberuflicher (wissenschaftlicher) T盲tigkeit zuzurechnen.
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2. Hochschulsonderprogramm II
Die Bund-L盲nder-Kommission f眉r Bildungsplanung und Forschungsf枚rderung hat am 26.2.1991 鈥濭emeinsame Regelungen des Bundes und der L盲nder zur Umsetzung des zweiten Hochschulsonderprogramms durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)鈥 beschlossen. Nach Abschn. II Nr. 2 dieser Regelungen k枚nnen besonders qualifizierten jungen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen auf Antrag ein Stipendium und eine Sachbeihilfe gew盲hrt werden. Die F枚rderung soll in der Regel zwei Jahre dauern.
Zwischen DFG und Stipendiaten besteht kein Arbeits- oder Dienstverh盲ltnis.
Zur Bewilligung eines Stipendiums und einer Sachbeihilfe stehen der DFG f眉r jeden Stipendiaten im rechnerischen Mittel 51.129,19 EUR (Stipendium: bis zu 30.677,51 EUR, Sachbeihilfe: 20.451,68 EUR) j盲hrlich zur Verf眉gung.
Kinderbetreuungszuschl盲ge erg盲nzen die F枚rderungsm枚glichkeiten. Der Kinderbetreuungszuschlag wird nach der Zahl der Kinder gestaffelt gezahlt: bei einem Kind betr盲gt er 153,39 EUR, bei zwei Kindern insgesamt 204,52 EUR und bei drei und mehr Kindern insgesamt 255,65 EUR.
Die Stipendien (einschl. der Kinderbetreuungszuschl盲ge) sind gem. 搂 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.
Die Stipendien werden in Hessen von folgenden Instituten gew盲hrt:
P盲dagogische Arbeitsstelle (PAS) |
Frankfurt am Main |
Deutsches Institut f眉r Internationale |
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P盲dagogische Forschung (DIPF) |
Frankfurt am Main |
Forschungsinstitut Senckenberg (FIS) |
Frankfurt am Main |
Gesellschaft f眉r Schwerionenforschung (GSI) |
Darmstadt |
Fraunhofer Gesellschaft |
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鈥 Institut f眉r Graphische Datenverarbeitung |
Darmstadt |
鈥 Institut f眉r Betriebsfestigkeit |
Darmstadt |
Max-Planck-Gesellschaft |
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鈥 MPI f眉r Biophysik |
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鈥 MPI f眉r Hirnforschung |
Frankfurt am Main |
鈥 MPI f眉r europ盲ische Rechtsgeschichte |
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鈥 MPI f眉r physiologische und klinische Forschung |
Bad Nauheim |
鈥 Gmelin-Institut f眉r Anorganische Chemie |
Frankfurt am Main |
鈥 MPI f眉r terrestrische Mikrobiologie |
Marburg/Lahn. |
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3. Stipendien des F枚rderprogramms der Max-Planck-Gesellschaft f眉r habilitierte Nachwuchswissenschaftler (sog. Butenandt-Stipendien)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur F枚rderung der Wissenschaften e.V. beabsichtigt, Stipendien an hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu vergeben, die sich bereits f眉r eine Hochschullehrert盲tigkeit habilitiert haben (Butenandt-Stipendien). Die Stipendiendauer betr盲gt maximal 3 Jahre. Die Vergaberichtlinien, die in Anlehnung an die Regelungen der Heisenberg-Stipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gestaltet sind, legen fest, dass die Stipendiaten eine eigenverantwortliche, nicht weisungsgebundene T盲tigkeit aus眉ben, indem sie zu ihrer weiteren Qualifizierung eigene Forschungsvorhaben durchf眉hren oder sich an Forschungsvorhaben anderer Wissenschaftler beteiligen.
Da die Butenandt-Stipendien den Heisenberg-Stipendien inhaltlich entsprechen, ist eine Besteuerung in gleicher Weise durchzuf眉hren.
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4. F枚rderprogramm 鈥濲unges Kolleg鈥 der Nordrhein-Westf盲lischen Akademie der Wissenschaften
Nach diesem Programm werden bis zu 30 herausragende junge Wissenschaftler/innen aller Fachrichtungen als Kollegiaten auf jeweils vier Jahre berufen und mit j盲hrlich 10.000 EUR zzgl. eines evtl. einmalig gew盲hrten Zuschusses in H枚he von 12.000 EUR unterst眉tzt. Diese Stipendien sind steuerfrei nach 搂 3 Nr. 44 EStG.
Die Stipendien werden durch die Nordrhein-Westf盲lische Akademie der Wissenschaften vergeben und auch von dieser unmittelbar gezahlt. Unerheblich ist hierbei, dass die seitens der Akademie gew盲hrten Zahlungen durch Mittel der nach 搂 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Mercator Stiftung finanziert werden. Die Voraussetzung der Unmittelbark...