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BMF, Schreiben v. 19.3.2004, IV B 4 - S 1301 USA - 22/04, BStBl I 2004, 411
Bezug: TOP 3.2 der Sitzung ASt III/03
F眉r die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts f眉r Zwecke der deutschen Besteuerung als K枚rperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder Folgendes:
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I. Vorbemerkung
In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (w枚rtlich: Gesellschaft mit beschr盲nkter Haftung) in erheblichem Umfang genutzt. Grund ihrer Beliebtheit sind in erster Linie die zivilrechtliche Flexibilit盲t in der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung und die beschr盲nkte Haftung der Gesellschafter. Als Vorteil wird es auch gewertet, dass die LLC f眉r Besteuerungszwecke regelm盲脽ig als Personengesellschaft behandelt werden kann. Dadurch l盲sst sich die, dem klassischen K枚rperschaftsteuersystem der USA innewohnende, wirtschaftliche Doppelbelastung ausgesch眉tteter Gewinne vermeiden; au脽erdem k枚nnen Verluste der Gesellschaft durch die Gesellschafter verwertet werden. Die LLC wird von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch bei der Gestaltung von Konzernstrukturen eingesetzt. T盲tigkeiten in bestimmten Gesch盲ftszweigen 鈥 z.B. das Bank- und Versicherungsgesch盲ft 鈥 d眉rfen nicht in der Rechtsform der LLC ausge眉bt werden.
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II. Die LLC im Gesellschaftsrecht der USA
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1. Allgemeines
Der rechtliche Aufbau der LLC bestimmt sich nach dem Gesellschaftsrecht des US-Bundesstaates, in dem die Gesellschaft gegr眉ndet wurde. Alle 50 Bundesstaaten und der District of Columbia verf眉gen 眉ber LLC-Gesetze. Diese folgen s盲mtlich den beiden ver枚ffentlichten Mustergesetzen (Uniform Limited Liability Company Act 鈥 ULLCA und ABA Prototype LLC ACT). Sie sind daher in weiten Bereichen, jedoch nicht vollst盲ndig, vereinheitlicht. Die LLC-Gesetze der Einzelstaaten sind entsprechend den Vorschl盲gen der Modellgesetze in gro脽en Teilen dispositives Recht. Ihre Vorschriften k枚nnen daher regelm盲脽ig gesellschaftsvertraglich abbedungen werden. Es bestehen somit vielf盲ltige M枚glichkeiten der Ausgestaltung einer LLC. Infolge dessen ist es weder m枚glich, ein gesetzliches Leitbild der LLC aus den bundesstaatlichen Regelungen abzuleiten, noch finden sich in der Praxis vorherrschende typische Vertragsgestaltungen einer LLC.
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2. Rechtlicher Status und Gr眉ndung
Die LLC ist stets mit eigener Rechtspers枚nlichkeit ausgestattet, obwohl sie keine K枚rperschaft (corporation) ist. Sie entsteht nicht allein durch Vertrag, sondern bedarf zus盲tzlich der Registrierung durch die Beh枚rden des Gr眉ndungsstaates. Sie muss dazu eine Satzung einreichen (articles of organization), die namentlich Angaben u.a. 眉ber die Firma, Zeitdauer, den Gesellschafts- und Gesch盲ftszweck zu enthalten hat. Die Gr眉ndung einer LLC muss i.d.R. durch mindestens zwei Gesellschafter erfolgen. Dagegen wird vielfach der Betrieb der LLC nach der Gr眉ndung durch nur einen Gesellschafter gestattet. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Innenverh盲ltnis (z.B. zur Gesch盲ftsf眉hrung- und Vertretung, Gewinnverteilung) werden im Gesellschaftsvertrag (operating agreement) geregelt. Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei vereinbart werden und ist nicht 枚ffentlich zug盲nglich.
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3. Gesch盲ftsf眉hrung und Vertretung
Die Befugnis zur F眉hrung der Gesch盲fte der LLC liegt grunds盲tzlich bei allen Gesellschaftern. Abweichend hiervon kann aber vereinbart werden, dass die Gesch盲ftsf眉hrungsbefugnisse einigen Gesellschaftern oder nur einem von ihnen zusteht oder auf ein gesellschaftsfremdes Management (Board of Managers) 眉bertragen wird. Von der Gesch盲ftsf眉hrungsbefugnis im Verh盲ltnis der Gesellschafter zueinander, ist die Vertretungsbefugnis im Au脽enverh盲ltnis zu trennen. Sie wird meist 眉bereinstimmend mit der Gesch盲ftsf眉hrungsbefugnis geregelt. F眉hrt ein fremdes Management die Gesch盲fte, haben die Manager Alleinvertretungsmacht, es sei denn sie ist im Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehalten.
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4. Einlagen, Kapitalaufbringung und Gewinnverteilung
Einlagen der Gesellschafter k枚nnen als Geld- oder Sacheinlagen, aber auch in Form von Dienstleistungen (z.T. auch k眉nftigen Diensten) erbracht werden. Ein Mindestkapital wird nicht gefordert. Auf die Verpflichtung zur Leistung von Einlagen kann u.U. durch Beschluss der Gesellschafter verzichtet werden.
Die Gewinn- und Verlustverteilung wird i.d.R. im Gesellschaftsvertrag geregelt. Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen bestimmt sie sich i.d.R. nach der H枚he der Einlagen. Gesellschaftsrechtlich ist aber jede beliebige andere Aufteilung zul盲ssig.
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5. Haftung
Es besteht grunds盲tzlich keine Haftungspflicht der Gesellschafter gegen眉ber Dritten; regelm盲脽ig besteht auch keine Nachschusspflicht. Eine Haftung gegen眉ber Dritten kommt nur in Betracht aufgrund besonderer Vereinbarung (z.B. B眉rgschaft) und u.U. in F盲llen des Missbrauchs der Haftungsbegrenzung.
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6. Aufl枚sung und Beendigung der LLC
Die bundesstaatlichen Gesetze beinhalten regelm盲脽ig keine Befristung der Lebensdauer der LLC. Diese kann aber ve...