1. Krankenversicherung
a) Allgemeiner Beitragssatz
Der in 搂聽241 SGB聽V normierte allgemeine Beitragssatz gilt f眉r alle Mitglieder, die bei Arbeitsunf盲higkeit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts f眉r mindestens sechs Wochen [akt.] und in der Folge einen Anspruch auf Krankengeld haben. Da f眉r die nach 搂聽5 Abs.聽1 Nr.聽7 und 8 SGB聽V versicherungspflichtigen [akt.] Menschen mit Behinderung grunds盲tzlich ein Anspruch auf Fortzahlung der Verg眉tung f眉r sechs Wochen besteht, kommt f眉r sie ebenfalls der allgemeine Beitragssatz in Betracht.
b) Erh枚hter Beitragssatz
[Anm. d. Red.: Hier nicht ber眉cksichtigt.]
c) Erm盲脽igter Beitragssatz
[1] [akt.] F眉r Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der erm盲脽igte Beitragssatz (搂 243 Satz聽1 SGB聽V). Keinen Anspruch auf Krankengeld haben nach [akt.] 搂聽44 Abs.聽2 Satz聽1 Nr.聽1 SGB聽V die Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe (搂聽5 Abs.聽1 Nr.聽5 SGB聽V) sowie nach 搂聽50 Abs.聽1 Satz聽1 Nr.聽3 SGB聽V die Bezieher von Vorruhestandsgeld (搂聽5 Abs.聽3 SGB聽V), so dass f眉r sie der erm盲脽igte Beitragssatz in Betracht kommt.
[2] Au脽erdem schlie脽t [akt.] 搂聽50 Abs.聽1 Satz聽1 Nr.聽1 SGB聽V] den Anspruch auf Krankengeld f眉r Bezieher von einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Vollrente wegen Alters aus. 脺ben daher Bezieher von [akt.] Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters noch eine Besch盲ftigung aus, dann ist auch f眉r sie der erm盲脽igte Beitragssatz ma脽gebend, und zwar vom Beginn des Bezugs der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Vollrente wegen Alters an. Hieraus folgt, dass der Arbeitgeber mit Beginn des Bezugs der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters wegen des ge盲nderten Beitragsgruppenschl眉ssels in der Krankenversicherung eine 脛nderungsmeldung 鈥撀爂egebenenfalls auch r眉ckwirkend聽鈥 zu erstatten hat.
d) Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
[Anm. d. Red.: Hier nicht ber眉cksichtigt.]
e) Praktikanten [ohne Arbeitsentgelt] und zur Berufsausbildung Besch盲ftigte ohne Arbeitsentgelt
Nach 搂聽245 Abs.聽1 SGB聽V gelten f眉r die nach 搂聽5 Abs.聽1 Nr.聽10 SGB聽V krankenversicherungspflichtigen Praktikanten [ohne Arbeitsentgelt] und zur Berufsausbildung Besch盲ftigten ohne Arbeitsentgelt als Beitragssatz 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes.
2. Renten- und Arbeitslosenversicherung
[Anm. d. Red.: Hier nicht ber眉cksichtigt.]