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BMF, Schreiben vom 23.7.2020, IV C 6 鈥 S 2133-b/20/10002 :003 (DOK 2020/0741252), BStBl I 2020, 639
Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.4) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach 搂 5b EStG ver枚ffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Erg盲nzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Taxonomien sind grunds盲tzlich f眉r die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen (Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022). Sie gelten entsprechend f眉r die in Randnummer 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie f眉r Er枚ffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2020 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch f眉r das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 verwendet werden.
Die 脺bermittlungsm枚glichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird f眉r Testf盲lle voraussichtlich ab November 2020 und f眉r Echtf盲lle ab Mai 2021 gegeben sein.
Die einzelnen 脛nderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter eingestellten 脛nderungsnachweis.
Mit BMF-Schreiben vom 6. Juni 2018 (BStBl I 2018 S. 714) wurde auf die Einf眉hrung des neuen Berichtsteils 鈥瀞teuerlicher Betriebsverm枚gensvergleich鈥 in der Taxonomie-Version 6.2 hingewiesen. Die werthaltige 脺bermittlung des Berichtsteils war bisher freiwillig. Ab der Taxonomie-Version 6.4 hat die werthaltige 脺bermittlung des Berichtsteils 鈥瀞teuerlicher Betriebsverm枚gensvergleich鈥 zu erfolgen. Die 脺bermittlungspflicht gilt f眉r alle Taxonomiearten. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Taxonomie-Positionen als 鈥濵ussfelder鈥 ausgezeichnet. Begleitend hierzu wurden zudem entsprechende ERiC-Regeln in den Technischen Leitfaden zur Taxonomie-Version 6.4 aufgenommen.
Mit Ver枚ffentlichung der Taxonomie-Version 6.4 wird auch eine Vorschau auf die Taxonomie-Version 6.5 bereitgestellt. Die Vorschau enth盲lt zwischen Wirtschaftsvertretern und Finanzverwaltung abgestimmte Taxonomie-Positionen aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht, die eine optimierte Abbildung f眉r Sachverhalte mit einer stillen Beteiligung erm枚glichen. Die Vorschau bietet allen Betroffenen (Steuerpflichtigen, Wirtschaftsvertretern, Softwareh盲usern, Finanzverwaltung) die M枚glichkeit, sich fr眉hzeitig mit den geplanten 脛nderungen auseinanderzusetzen und sich auf die Einf眉hrung der Taxonomie-Positionen vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird auf das BMF-Schreiben vom 24. November 2017 (BStBl I 2017 S. 1543)zur 脺bermittlungspflicht von Bilanzen nach 搂 5b EStG in F盲llen atypisch stiller Gesellschaften hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I ver枚ffentlicht.
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Normenkette
EStG 搂 5b
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Fundstellen
BStBl I, 2020, 639