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OFD Frankfurt, Verf眉gung v. 1.3.2006, S 2332 A - 63 - St II 3.01
Die Bankakademie/Business School of Finance & Management (HfB) bietet neben einer Bankausbildung verschiedene Bachelor- und Masterstudieng盲nge an, die steuerlich unterschiedlich zu werten sind. Der Bachelor-Studiengang stellt im Vergleich zu dem in Deutschland g盲ngigen Diplom-Studiengang ein Studium mit st盲rkerem Praxisbezug und k眉rzerer Studiendauer dar. Der Bachelor hat dieselbe Wertigkeit wie ein Diplomabschluss an der Fachhochschule und ist die Qualifizierung f眉r einen Masterstudiengang. Der Masterstudiengang dient dazu, innerhalb von 1 bis 2 Jahren das Bachelor-Fach wissenschaftlich zu vertiefen oder ein neues Wissensgebiet zu erschlie脽en.
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I. Fachhochschulstudium 鈥 Abschluss Bachelor of Science/Bachelor of Finance & Management
Die HfB bietet f眉r Abiturienten sowie f眉r Abiturienten mit Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/frau (IHK) und Quereinsteigern mit abgeschlossenem Bankfachwirtstudium verschiedene Bachelorstudieng盲nge an.
So haben Abiturienten die M枚glichkeit, direkt nach dem Abitur, BWL zu studieren, im Rahmen von strukturierten Praktika Erfahrungen zu sammeln und nach 7 Semestern (davon 2 Auslandssemestern) den Abschluss Bachelor of Science zu erwerben. Die Studiengeb眉hren betrugen 2005 je Semester 4.000 EUR.
Praktische Erfahrungen k枚nnen auch im Rahmen einer parallel zum Studium absolvierten Berufsausbildung (ausbildungsintegriertes Studium) oder nach Abschluss der Ausbildung durch eine parallel zum Studium geleistete Teilzeitarbeit (berufsintegriertes Studium) gesammelt werden. In beiden F盲llen erreichen die Studierenden nach 7 Semestern (davon 1 Auslandssemester) den Abschluss Bachelor of Science. Die Studiengeb眉hren betrugen 2005 je Semester 4.700 EUR (3.525 EUR bei Ausbildung bzw. Berufst盲tigkeit bei einem Kooperationspartner).
Neben diesem Angebot k枚nnen Abiturienten mit Berufsausbildung den Bachelorstudiengang Finance & Management w盲hlen. Dieser endet nach 8 Semestern mit dem Abschluss Bachelor of Finance & Management. Die Studiengeb眉hren betrugen 2005 insgesamt 16.600 EUR. Bei Quereinsteigern mit abgeschlossenem Bankfachwirtstudium verk眉rzt sich die Studienzeit auf 4 Semester.
Der Bachelor-Grad stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Auch f眉r Quereinsteiger mit absolviertem Bankfachwirtstudium handelt es sich hierbei um ein Erststudium i.S. des 搂 12 Nr. 5 EStG, da dieser Studiengang keinen akademischen Abschluss vermittelt (siehe III.).
Abiturienten mit absolvierter Bankausbildung werden im Rahmen eines berufsintegrierten Studiums bis zur H盲lfte der tariflichen Arbeitszeit in einer Bank aufgrund eines Teilzeitarbeitsvertrages besch盲ftigt und k枚nnen drei Tage je Woche in der Fachhochschule studieren. Das arbeitgebende Kreditinstitut zahlt in der Regel einen Beitrag an den Verein zur F枚rderung der Bankakademie.
Aufgrund der vertraglichen Gestaltung kann hier nicht von einem Ausbildungsdienstverh盲ltnis ausgegangen werden; es besteht keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Studium. Vielmehr erm枚glicht das Teilzeitarbeitsverh盲ltnis das Studium. Sofern die Studiengeb眉hren voll oder teilweise vom Arbeitgeber 眉bernommen werden, sind diese Betr盲ge daher dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Au脽erdem stellen die jeweiligen Kostenbeitr盲ge steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Bei einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung des Studierenden, nach dem Studium noch f眉r eine bestimmte Zeit bei dem derzeitigen Arbeitgeber t盲tig zu bleiben, gilt dasselbe.
Die Studierenden k枚nnen die als Arbeitslohn besteuerten Studiengeb眉hren und Kostenbeitr盲ge ggf. im Rahmen des 搂 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben geltend machen.
Abiturienten mit Wahl der 鈥瀉usbildungsintegrierten鈥 Bachelor-Programme absolvieren parallel zum Studium im Blockmodell in einem Unternehmen die Berufsausbildung. Mir ist nicht bekannt, ob das Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverh盲ltnisses durchgef眉hrt wird, das einen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten nach 搂 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zulassen w眉rde. Die OFD bittet daher, jeweils im Einzelfall anhand des Ausbildungsvertrages zu pr眉fen, ob das Studium Gegenstand des Dienstverh盲ltnisses ist, insbesondere ob der Arbeitslohn auch f眉r das Absolvieren des Studiums gezahlt wird und mir eine Kopie des Vertrages formlos zu 眉bersenden.
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II. Fachhochschulstudium 鈥 Abschluss Master of Science/Master of Laws/Master of Business Administration
Nach Abschluss des Bachelor- oder eines anderen Studiums bietet die HfB Studierenden verschiedene Masterstudieng盲nge an. Diese eigenst盲ndigen Studieng盲nge umfassen 3 鈥 4 Semester und enden mit dem akademischen Grad Master of Science, Master of Business Administration oder Master of Laws. Die Studiengeb眉hren betrugen 2005 je nach Studiendauer insgesamt 17.250 EUR oder 24.800 EUR.
Die Aufwendungen in Zusammenhang mit diesem Zweitstudium unterliegen nicht dem Abzugsverbot des 搂 12 Nr. 5 EStG, so dass sie in voller H枚he als Werbungskosten nach 搂 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsf盲hig sind.
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III. Studieng盲nge 鈥濨...