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BMF, Schreiben v. 1.5.2018, IV A 3 - S 0030/16/10004-21, BStBl I 2018, 607
1 Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder wird hiermit das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt gemacht (Anlage). Das allgemeine Informationsschreiben steht au脽erdem auf der Internetseite unter der Rubrik 鈥濪atenschutz鈥 sowie auf der Internetseite unter der Rubrik 鈥灦俨钩俦鸩圆醭Τ蟪艹俪鸢毂裘ぐ懿圆 der Steuerverwaltung鈥 bereit.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I ver枚ffentlicht und steht ab sofort f眉r eine 脺bergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen () unter der Rubrik Themen 鈥 Steuern 鈥 Steuerverwaltung & Steuerrecht 鈥 Abgabenordnung 鈥 脺bersicht 鈥 BMF-Schreiben / Allgemeines zum Download bereit.
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Anlage
Stand: 1.5.2018
Vorwort
Nahezu alle B眉rgerinnen und B眉rger sowie Unternehmen treten mit der Steuerverwaltung 鈥 insbesondere den Finanz盲mtern 鈥 fr眉her oder sp盲ter in Kontakt, weil sie Steuererkl盲rungen abgeben und Steuern zahlen m眉ssen und Erstattungen oder auch Kindergeld beanspruchen k枚nnen. Hierbei m眉ssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung unmittelbar oder mittelbar anzuwenden ist. Ausgenommen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zollbeh枚rden (z.B. Z枚lle, Einfuhrumsatzsteuer und Kraftfahrzeugsteuer).
Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer nat眉rlichen Person, einer K枚rperschaft (z.B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Verm枚gensmasse zugeordnet werden k枚nnen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
Wenn Finanzbeh枚rden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z.B. erheben, speichern, verwenden, 眉bermitteln, zum Abruf bereitstellen oder l枚schen.
Im Folgenden informieren wir Sie dar眉ber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Au脽erdem informieren wir Sie 眉ber Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbez眉glich wenden k枚nnen.
Inhaltsverzeichnis
1. Wer sind wir?
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
6. Unter welchen Voraussetzungen d眉rfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
9. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
1. Wer sind wir?
鈥濿ir鈥 sind die Finanzbeh枚rden des Bundes und der L盲nder und f眉r die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken verantwortlich.
2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten k枚nnen Sie an die verantwortliche Finanzbeh枚rde, vertreten durch die Beh枚rdenleitung, richten.
Im Regelfall sind die Finanz盲mter f眉r die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, beim Kindergeld die Familienkassen. Die 眉brigen Finanzbeh枚rden (z.B. Finanzministerium, Bundeszentralamt f眉r Steuern, Oberfinanzdirektion, Landesamt f眉r Steuern) sind f眉r die Verarbeitung personenbezogener Daten nur verantwortlich, soweit sie diese Daten zur Erf眉llung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten.
Dar眉ber hinaus k枚nnen Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der jeweils verantwortlichen Finanzbeh枚rde wenden.
Die entsprechenden Kontaktdaten f眉r die Landesfinanzbeh枚rden finden Sie unter in den jeweiligen landesspezifischen 脺bersichten, f眉r das Bundesministerium der Finanzen unter und f眉r das Bundeszentralamt f眉r Steuern und die Familienkassen unter .
3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erf眉llen, die Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichm盲脽ig festzusetzen und zu erheben, ben枚tigen wir personenbezogene Daten (搂 85 der Abgabenordnung).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet, f眉r das sie erhoben wurden (搂 29b der Abgabenordnung). Nur in den gesetzlich ausdr眉cklich zugelassenen F盲llen d眉rfen wir die zur Durchf眉hrung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch f眉r andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach 搂 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).
Beispiel zur Verarbeitung: |
Die mit der Einkommensteuererkl盲rung von der Finanzbeh枚rde erhobenen Daten werden bei der Einkommensteuerveranlagung verarbeitet. |
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Beispiel zur Weiterverarbeitung: |
In bestimmten F盲llen werden e... |