听
BMF, Schreiben v. 6.12.2001, IV D 2 - S 1551 - 498/01, BStBl I 2001,860
脛nderungen der 鈥濧llgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen鈥 und Schichtzuschl盲ge
Bezug: BMF-Schreiben vom 2.2.2001, IV D 2 鈥 S 1551 鈥 53/01 und vom 26.7.2001, IV D 2 鈥 S 1551 鈥 248/01
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er枚rterungen mit den obersten Finanzbeh枚rden der L盲nder gebe ich die Neufassung der 鈥濧llgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen鈥 bekannt (Anlage).
Sie tritt an die Stelle der mit BMF-Schreiben vom 15.12.2000, IV D 2 鈥 S 1551 鈥 188/00 (BStBl 2000 I S. 1532) ver枚ffentlichten Textfassung und gilt f眉r alle Wirtschaftsg眉ter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.
听
Anlage
Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen
Die in diesen Tabellen f眉r die einzelnen Anlageg眉ter angegebene betriebsgew枚hnliche Nutzungsdauer (ND) beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebspr眉fung. Die Fachverb盲nde der Wirtschaft wurden vor der Aufstellung der AfA-Tabellen angeh枚rt.
1. Die in den AfA-Tabellen angegebene ND ist mit Ausnahme der Angaben in der AfA-Tabelle f眉r die allgemein verwendbaren Anlageg眉ter branchengebunden. Sind Anlageg眉ter sowohl in der AfA-Tabelle f眉r die allgemein verwendbaren Anlageg眉ter als auch in einer branchengebundenen AfA-Tabelle aufgef眉hrt, gilt f眉r die branchenzugeh枚rigen Steuerpflichtigen der Wert der Branchentabelle.
2. Die in den AfA-Tabellen angegebene ND dient als Anhaltspunkt f眉r die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzungen f眉r Abnutzung (AfA). Sie orientiert sich an der tats盲chlichen ND eines unter 眉blichen Bedingungen arbeitenden Betriebs.
Eine glaubhaft gemachte k眉rzere ND kann den AfA zugrunde gelegt werden.
3. Sind abweichende Verh盲ltnisse und Bedingungen, wie z.B. Nutzung in mehr als einer Schicht, Einfluss von N盲sse, S盲uren usw., die in einem Wirtschaftszweig 眉blich sind, bereits bei der Ermittlung der ND ber眉cksichtigt, so ist dies in den Vorbemerkungen der jeweiligen AfA-Tabelle angegeben.
4. Der aufgrund der angegebenen ND zu errechnende lineare AfA-Satz kann bei ganzj盲hriger Nutzung von schichtabh盲ngigen Anlageg眉tern in Doppelschicht um 25 % und in Drei- oder Vierfachschicht um 50 % erh枚ht werden, soweit dies bei der Festlegung der ND nicht schon ber眉cksichtigt worden ist. F眉r unbewegliche Anlageg眉ter kommen Mehrschichtzuschl盲ge nicht in Betracht.
5. Durch die Aufnahme eines Anlagegutes in die AfA-Tabellen ist nicht 眉ber seine Zugeh枚rigkeit zu den Betriebsvorrichtungen, Geb盲uden oder baulichen Einzelbestandteilen entschieden. Die Abgrenzung richtet sich nach den Verh盲ltnissen des Einzelfalles; vgl. die einkommensteuerrechtlichen Regelungen bzw. die Richtlinien f眉r die Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundverm枚gen.
6. Die Begriffe 鈥濴eichtbauweise鈥 und 鈥濵assiv鈥 werden wie folgt definiert:
Leichtbauweise:
Bauausf眉hrung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen W盲nden z. B. aus Holz, Blech, Faserzement o.脛., D盲cher nicht massiv (Papp-, Blech- oder Wellfaserzementausf眉hrung).
Massiv:
Gemauerte W盲nde aus Ziegelwerk oder Beton, massive Betonfertigteile, Skelettbau, D盲cher aus Zementdielen oder Betonfertigteilen, Ziegeld盲cher.
a) Die 眉berarbeiteten AfA-Tabellen sind erstmals auf abnutzbare Anlageg眉ter anzuwenden, die nach dem in der jeweiligen AfA-Tabelle genannten Datum (Tabellenabschluss) angeschafft oder hergestellt werden.
b) Geht eine Verlustzuweisungsgesellschaft (搂 2b EStG) nach ihrem eigenen Betriebskonzept von einer erheblich l盲ngeren ND eines Wirtschaftsguts aus, als in den amtlichen AfA-Tabellen angegeben, und beruht ihre Betriebsf眉hrung 眉berwiegend auf diesem Umstand, wird die in ihrem Betriebskonzept zugrunde gelegte ND angewandt.
听
Normenkette
AO 搂 193 ff.
听
Fundstellen
BStBl I, 2001, 860