搂搂 1 - 53 Teil I Gerichtsverfassung
搂搂 1 - 14 1. Abschnitt Gerichte
搂 1 [Unabh盲ngigkeit]
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabh盲ngige, von den Verwaltungsbeh枚rden getrennte Gerichte ausge眉bt.
搂 2 [Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit]
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den L盲ndern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.
搂 3 [Gerichtsorganisation]
听(1) Durch Gesetz werden angeordnet
听 1. |
die Errichtung und Aufhebung eines Verwaltungsgerichts oder eines Oberverwaltungsgerichts, |
听 2. |
die Verlegung eines Gerichtssitzes, |
听 3. |
脛nderungen in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke, |
听 4. |
die Zuweisung einzelner Sachgebiete an ein Verwaltungsgericht f眉r die Bezirke mehrerer Verwaltungsgerichte, |
听 4a. |
die Zuweisung von Verfahren, bei denen sich die 枚rtliche Zust盲ndigkeit nach 搂 52 Nr. 2 Satz 1, 2 oder 5 bestimmt, an ein anderes Verwaltungsgericht oder an mehrere Verwaltungsgerichte des Landes, |
听 5. |
die Errichtung einzelner Kammern des Verwaltungsgerichts oder einzelner Senate des Oberverwaltungsgerichts an anderen Orten, |
听 6. |
der 脺bergang anh盲ngiger Verfahren auf ein anderes Gericht bei Ma脽nahmen nach den Nummern 1, 3, 4 und 4a, wenn sich die Zust盲ndigkeit nicht nach den bisher geltenden Vorschriften richten soll. |
听(2) Mehrere L盲nder k枚nnen die Errichtung eines gemeinsamen Gerichts oder gemeinsamer Spruchk枚rper eines Gerichts oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken 眉ber die Landesgrenzen hinaus, auch f眉r einzelne Sachgebiete, vereinbaren.
搂 4 [Pr盲sidium und Gesch盲ftsverteilung]
1F眉r die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. 2Die Mitglieder und drei Vertreter des f眉r Entscheidungen nach 搂 99 Abs. 2 zust盲ndigen Spruchk枚rpers bestimmt das Pr盲sidium jeweils f眉r die Dauer von vier Jahren. 3Die Mitglieder und ihre Vertreter m眉ssen Richter auf Lebenszeit sein.
搂 5 [Verwaltungsgericht]
听(1) Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Pr盲sidenten und aus den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl.
听(2) Bei dem Verwaltungsgericht werden Kammern gebildet.
听(3) 1Die Kammer des Verwaltungsgerichts entscheidet in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht ein Einzelrichter entscheidet. 2Bei Beschl眉ssen au脽erhalb der m眉ndlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden (搂 84) wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.
搂 6 [Einzelrichter]
听(1) 1Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung 眉bertragen, wenn
听 1. |
die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tats盲chlicher oder rechtlicher Art aufweist und |
听 2. |
die Rechtssache keine grunds盲tzliche Bedeutung hat. |
2Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht Einzelrichter sein.
听(2) Der Rechtsstreit darf dem Einzelrichter nicht 眉bertragen werden, wenn bereits vor der Kammer m眉ndlich verhandelt worden ist, es sei denn, da脽 inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen ist.
听(3) 1Der Einzelrichter kann nach Anh枚rung der Beteiligten den Rechtsstreit auf die Kammer zur眉ck眉bertragen, wenn sich aus einer wesentlichen 脛nderung der Proze脽lage ergibt, da脽 die Rechtssache grunds盲tzliche Bedeutung hat oder die Sache besondere Schwierigkeiten tats盲chlicher oder rechtlicher Art aufweist. 2Eine erneute 脺bertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.
听(4) 1Beschl眉sse nach den Abs盲tzen 1 und 3 sind unanfechtbar. 2Auf eine unterlassene 脺bertragung kann ein Rechtsbehelf nicht gest眉tzt werden.
搂搂听7 bis 8 (weggefallen)
搂 9 [Oberverwaltungsgericht]
听(1) Das Oberverwaltungsgericht besteht aus dem Pr盲sidenten und aus den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl.
听(2) Bei dem Oberverwaltungsgericht werden Senate gebildet.
听(3) 1Die Senate des Oberverwaltungsgerichts entscheiden in der Besetzung von drei Richtern; die Landesgesetzgebung kann vorsehen, da脽 die Senate in der Besetzung von f眉nf Richtern entscheiden, von denen zwei auch ehrenamtliche Richter sein k枚nnen. 2F眉r die F盲lle des 搂 48 Abs. 1 kann auch vorgesehen werden, da脽 die Senate in der Besetzung von f眉nf Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. 3Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2 gelten nicht f眉r die F盲lle des 搂 99 Abs. 2.
听(4) 1In Verfahren nach 搂 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 15 kann der Senat den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung 眉bertragen, wenn
听 1. |
die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tats盲chlicher oder rechtlicher Art aufweist und |
听 2. |
die Rechtssache keine grunds盲tzliche Bedeutung hat. |
2搂 6 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
搂 10 [Bundesverwaltungsgericht]
听(1) Das Bundesverwaltungsgericht besteht aus dem Pr盲sidenten und aus den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl.
听(2) Bei dem Bundesverwaltungsgericht werden Senate gebildet.
听(3) Die Senate des Bundesverwaltungsgerichts entscheiden in der Besetzung von f眉nf Richtern, bei Beschl眉ssen au脽erhalb der m眉ndlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Richtern.