听(1) Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer.
听(2) 1Steuerentrichtungsschuldner ist der Versicherer, soweit in den Abs盲tzen 3 bis 5 kein anderer zum Steuerentrichtungsschuldner bestimmt ist oder nach Absatz 6 der Versicherungsnehmer als Steuerschuldner die Steuer zu entrichten hat. 2Der Steuerentrichtungsschuldner hat als eigenst盲ndige Schuld die Steuer f眉r Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten.
听(3) Hat der Versicherer keinen Wohnsitz oder Sitz in der Europ盲ischen Union oder im Europ盲ischen Wirtschaftsraum, ist aber ein Bevollm盲chtigter mit Wohnsitz oder Sitz in den genannten Gebieten zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts bestellt, so ist dieser Steuerentrichtungsschuldner.
(3) Hat der Versicherer keinen Wohnsitz, keinen Sitz oder keine Betriebsst盲tte in der Europ盲ischen Union oder im Europ盲ischen Wirtschaftsraum, ist aber ein Bevollm盲chtigter mit Wohnsitz, Sitz oder Betriebsst盲tte in dem genannten Gebiet zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts bestellt, so ist dieser Steuerentrichtungsschuldner.
听(4) Haben mehrere Versicherer eine Versicherung f眉r denselben Versicherungsnehmer in der Weise gemeinschaftlich 眉bernommen, dass jeder von ihnen aus der Versicherung zu einem bestimmten Anteil berechtigt und verpflichtet ist, so darf einer der Versicherer mit Wohnsitz oder Sitz [Bis 09.12.2020: Sitz oder Betriebsst盲tte] in der Europ盲ischen Union oder im Europ盲ischen Wirtschaftsraum von den anderen Mitversicherern schriftlich bestimmt werden, die Steuer auch f眉r die anderen Versicherer zu entrichten.
听(5) Ist die Steuerentrichtung einem zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts Bevollm盲chtigten mit Wohnsitz oder Sitz [Bis 09.12.2020: Wohnsitz, Sitz oder Betriebsst盲tte] in der Europ盲ischen Union oder dem Europ盲ischen Wirtschaftsraum schriftlich 眉bertragen, so ist dieser Steuerentrichtungsschuldner.
听(6) Hat weder der Versicherer noch ein zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts Bevollm盲chtigter seinen Wohnsitz oder seinen Sitz [Bis 09.12.2020: Wohnsitz, seinen Sitz oder seine Betriebsst盲tte] in der Europ盲ischen Union oder im Europ盲ischen Wirtschaftsraum, so hat der Versicherungsnehmer die Steuer zu entrichten.
听(7) F眉r die Steuerentrichtung haftet, sofern die in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen nicht selbst Steuerentrichtungsschuldner sind,
听 2. |
jede andere Person, die das Versicherungsentgelt entgegennimmt, |
听 3. |
eine versicherte Person, die gegen Entgelt aus einer Versicherung f眉r fremde Rechnung Versicherungsschutz erlangt. 2Die Haftung erstreckt sich auf die Steuer, die auf das Versicherungsentgelt entf盲llt, das zur Deckung des Risikos der versicherten Person an den Versicherer zu leisten ist; im Zweifel ist das von der versicherten Person gezahlte Entgelt zugrunde zu legen. |
听(8) 1Der Steuerschuldner, der Steuerentrichtungsschuldner und jeder Haftende sind echte Gesamtschuldner. 2Die Steuerentrichtungsschuld steht der Steuerschuld gleich; sie ist im Verh盲ltnis zur Steuerschuld des Versicherungsnehmers nicht akzessorisch. 3Die Inanspruchnahme eines Haftenden ist mittels Steuerbescheid oder mittels Haftungsbescheid zul盲ssig. 4F眉r die Bestimmung der Festsetzungsfrist nach den 搂搂 169 bis 171 der Abgabenordnung bei einem Steuerpflichtigen sind jeweils die Umst盲nde ma脽geblich, die in Bezug auf seine Person vorliegen; insbesondere ist f眉r die Inanspruchnahme des Steuerentrichtungsschuldners der Ablauf der Festsetzungsfrist beim Versicherungsnehmer sowie f眉r die Inanspruchnahme des Haftenden der Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerentrichtungsschuldner unbeachtlich.
听(9) Im Verh盲ltnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer gilt die Steuer als Teil des Versicherungsentgelts, soweit es sich um dessen Einziehung und Geltendmachung im Rechtsweg handelt.