搂 1 Geltungsbereich
听(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten f眉r jedes Unternehmen, dessen T盲tigkeit die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter auf der Stra脽e, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengew盲ssern und mit Seeschiffen umfasst.
听(2) Die in dem jeweiligen Abschnitt 1.8.3 des [Bis 31.12.2020: 贰耻谤辞辫盲颈蝉肠丑别苍 ] 脺bereinkommens vom 30. September 1957 眉ber die internationale Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter auf der Stra脽e (ADR), der Anlage der Ordnung f眉r die internationale Eisenbahnbef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter (RID) 鈥 Anhang C des 脺bereinkommens 眉ber den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und des [Bis 31.12.2020: 贰耻谤辞辫盲颈蝉肠丑别苍 ] 脺bereinkommens 眉ber die internationale Bef枚rderung von gef盲hrlichen G眉tern auf Binnenwasserstra脽en (ADN) f眉r die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter auf der Stra脽e, auf der Schiene und auf schiffbaren Binnengew盲ssern getroffenen Regelungen sind auch auf die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter mit Seeschiffen anzuwenden.
搂 2 Befreiungen
听(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht f眉r Unternehmen,
听 1. |
denen ausschlie脽lich Pflichten als Fahrzeugf眉hrer, Triebfahrzeugf眉hrer, Schiffsf眉hrer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt, Empf盲nger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Gro脽packmitteln (IBC) und als Stelle f眉r Inspektionen und Pr眉fungen von IBC zugewiesen sind, |
听 2. |
denen ausschlie脽lich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gef盲hrliche G眉ter der Bef枚rderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR, |
听 3. |
denen ausschlie脽lich Pflichten als Entlader zugewiesen sind und die an der Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind, |
听 4. |
deren T盲tigkeit sich auf die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter erstreckt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, |
听 5. |
deren T盲tigkeit sich auf die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter im Stra脽en-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten h枚chstzul盲ssigen Mengen nicht 眉berschreiten, |
听 6. |
deren T盲tigkeit sich auf die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, und |
听 7. |
die gef盲hrliche G眉ter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr f眉r den Eigenbedarf in Erf眉llung betrieblicher Aufgaben bef枚rdern, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur f眉r solche der UN-Nummern 2908 bis 2911 gilt. |
听(2) Die Befreiungstatbest盲nde nach Absatz 1 k枚nnen auch nebeneinander in Anspruch genommen werden.
搂 3 Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
听(1) 1Sobald ein Unternehmen an der Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Stra脽e, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater f眉r die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen. 2Werden mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgaben gegeneinander abzugrenzen und schriftlich festzulegen. 3Nimmt der Unternehmer die Funktion des Gefahrgutbeauftragten selbst wahr, ist eine Bestellung nicht erforderlich.
听(2) 1Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann nach dem Unterabschnitt 1.8.3.4 ADR/RID/ADN vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angeh枚renden Person wahrgenommen werden, sofern diese tats盲chlich in der Lage ist, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten zu erf眉llen. 2Der Name des Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben; die Bekanntmachung kann auch durch schriftlichen Aushang an einer f眉r alle Mitarbeiter leicht zug盲nglichen Stelle erfolgen.
听(3) Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden oder als Unternehmer selbst die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnehmen, wer Inhaber eines f眉r den betroffenen Verkehrstr盲ger g眉ltigen Schulungsnachweises nach 搂 4 ist.
听(4) Wenn ein nach 搂 2 befreites Unternehmen wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften 眉ber die Bef枚rderung gef盲hrlicher G眉ter verst枚脽t, kann die zust盲ndige Beh枚rde die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten anordnen.
听(5) 1Die zust盲ndige Beh枚rde trifft die zur Einhaltung dieser Verordnung erforderlichen Anordnungen. 2Sie kann insbesondere die Abberufung des bestellten Gefahrgutbeauftragten und die Bestellung eines anderen Gefahrgutbeauftragten verlangen.