听(1) Eine Wirtschaftst盲tigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, wenn sie entweder wesentlich zur Erreichung des guten Zustands von Gew盲ssern, einschlie脽lich Oberfl盲chenwasser und Grundwasserk枚rper, oder zur Vermeidung der Verschlechterung von Gew盲ssern, wenn sie sich bereits in gutem Zustand befinden, oder zur Erreichung des guten Umweltzustands von Meeresgew盲ssern oder zur Vermeidung einer Verschlechterung von Meeresgew盲ssern, die sie sich bereits in gutem Umweltzustand befinden, beitr盲gt durch:
听 a) |
Schutz der Umwelt vor den nachteiligen Auswirkungen der Einleitung von st盲dtischem und industriellem Abwasser, unter anderem vor zunehmend besorgniserregenden Kontaminanten wie Arzneimittel und Mikroplastik, indem beispielsweise die sachgerechte Sammlung, Behandlung und Entsorgung kommunaler und industrieller Abw盲sser sichergestellt wird; |
听 b) |
Schutz der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen einer Verunreinigung von Wasser f眉r den menschlichen Verbrauch, indem sichergestellt wird, dass es frei von Mikroorganismen, Parasiten und Stoffen ist, die eine potenzielle Gef盲hrdung der menschlichen Gesundheit darstellen, und indem der Zugang der Bev枚lkerung zu sauberem Trinkwasser Wasser f眉r den menschlichen Verbrauch f眉r alle, insbesondere f眉r benachteiligte Gruppen und Randgruppen, verbessert oder aufrechterhalten wird; |
听 c) |
Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Wassereffizienz, auch durch den Schutz und die Verbesserung des Zustands aquatischer 脰kosysteme, durch F枚rderung der nachhaltigen Nutzung von Wasser mithilfe eines langfristigen Schutzes von verf眉gbaren Wasserressourcen unter anderem durch Nutzung von Ma脽nahmen wie der Wiederverwendung von Wasser durch die Sicherstellung der schrittweisen Verringerung von Schadstoffemissionen in Oberfl盲chengew盲sser und Grundw盲sser, dabei einen Beitrag zur Verringerung der Auswirkungen von 脺berschwemmungen und D眉rren leistend, oder jede andere T盲tigkeit, die den Zustand von Gew盲ssern in qualitativer und quantitativer Hinsicht sch眉tzt oder verbessert; |
听 d) |
Gew盲hrleistung der nachhaltigen Nutzung der Dienstleistungen von marinen 脰kosystemen oder Leistung von Beitr盲gen zum guten Umweltzustand von Meeresgew盲ssern, unter anderem durch Schutz, Erhaltung oder Wiederherstellung der Meeresumwelt und durch Vermeidung oder Verringerung von Eintr盲gen in die Meeresumwelt; oder |
听 e) |
Erm枚glichung jeder der in Buchstaben a bis d dieses Absatzes aufgef眉hrten T盲tigkeiten gem盲脽 Artikel 16. |
听(2) Die Kommission erl盲sst gem盲脽 Artikel 23 einen delegierten Rechtsakt, um
听 a) |
in Erg盲nzung des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels technische Bewertungskriterien festzulegen, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine bestimmte Wirtschaftst盲tigkeit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen leistet; und |
听 b) |
in Erg盲nzung des Artikels 17 technische Bewertungskriterien f眉r jedes relevante Umweltziel festzulegen, anhand deren bestimmt wird, ob eine Wirtschaftst盲tigkeit, f眉r die gem盲脽 Buchstabe a des vorliegenden Absatzes technische Bewertungskriterien festgelegt werden, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeintr盲chtigt. |
听(3) Vor dem Erlass des delegierten Rechtsakts nach Absatz 2 des vorliegenden Artikels konsultiert die Kommission die in Artikel 20 genannte Plattform in Bezug auf die in Absatz 2 dieses Artikels genannten technischen Bewertungskriterien.
听(4) Die Kommission legt die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten technischen Bewertungskriterien in einem einzigen delegierten Rechtsakt fest und tr盲gt dabei den Anforderungen des Artikels 19 Rechnung.
听(5) Die Kommission erl盲sst den in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt bis zum 31. Dezember 2021, um seine Anwendung ab dem 1. Januar 2023 zu gew盲hrleisten.