听(1) 1Die unentgeltlichen Wertabgaben im Sinne des 搂 3 Abs. 9a UStG umfassen alle sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens f眉r eigene, au脽erhalb des Unternehmens liegende Zwecke oder f眉r den privaten Bedarf seines Personals ausf眉hrt. 2Sie erstrecken sich auf alles, was seiner Art nach Gegenstand einer sonstigen Leistung im Sinne des 搂 3 Abs. 9 UStG sein kann. 3Nicht steuerbar ist dagegen die Gew盲hrung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gr眉nden. 4Zu den unentgeltlichen sonstigen Leistungen f眉r den privaten Bedarf des Personals im Sinne des 搂 3 Abs. 9a UStG vgl. Abschnitt 1.8.
听(2) 1Eine Wertabgabe im Sinne von 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG setzt voraus, dass der verwendete Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet ist und die unternehmerische Nutzung des Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. 2Zur Frage der Zuordnung zum Unternehmen gilt Abschnitt 3.3 Abs. 1 entsprechend; vgl. dazu auch Abschnitt 15.2b Abs. 2. 3Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand, bei dem kein Recht zum Vorsteuerabzug bestand (z. B. ein von einer Privatperson erworbener Computer), f眉r nichtunternehmerische Zwecke genutzt, liegt eine sonstige Leistung im Sinne von 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG nicht vor. 4脛ndern sich bei einem dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand die Verh盲ltnisse f眉r den Vorsteuerabzug durch Erh枚hung der Nutzung f眉r nichtwirtschaftliche T盲tigkeiten i. e. S., ist eine unentgeltliche Wertabgabe nach 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG zu versteuern. 5脛ndern sich die Verh盲ltnisse durch Erh枚hung der Nutzung f眉r unternehmerische T盲tigkeiten, kann eine Vorsteuerberichtigung nach 搂 15a UStG in Betracht kommen (vgl. Abschnitt 15a.1 Abs. 7). 6Bei einer teilunternehmerischen Nutzung von Grundst眉cken sind die Abs盲tze 5a bis 8 zu beachten.
听(3) 1Unter den Tatbestand des 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG f盲llt grunds盲tzlich auch die private Nutzung eines unternehmenseigenen Fahrzeugs durch den Unternehmer oder den Gesellschafter (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.2014 鈥 XI R 2/12, BStBl II 2015 S. 785). 2Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw f眉r Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betriebsst盲tte erfolgt nicht f眉r Zwecke au脽erhalb des Unternehmens und unterliegt damit nicht der Wertabgabenbesteuerung nach 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.2014 鈥 XI R 36/12, BStBl II 2015 S. 43).
听(4) 1Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten unternehmerisch genutzter Telekommunikationsger盲te (z. B. von Telefonanlagen nebst Zubeh枚r, Faxger盲ten, Mobilfunkeinrichtungen) kann der Unternehmer unter den Voraussetzungen des 搂 15 UStG in voller H枚he als Vorsteuer abziehen. 2Die unternehmensfremde (private) Nutzung dieser Ger盲te unterliegt nach 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer (vgl. Abschnitt 15.2c). 3Bemessungsgrundlage sind die Ausgaben f眉r die jeweiligen Ger盲te (vgl. Abschnitt 10.6 Abs. 3). 4Nicht zur Bemessungsgrundlage geh枚ren die Grund- und Gespr盲chsgeb眉hren (vgl. BFH-Urteil vom 23.09.1993 鈥 V R 87/89, BStBl II 1994 S. 200). 5Die auf diese Geb眉hren entfallenden Vorsteuern sind in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen (vgl. Abschnitt 15.2c).
听(5) Der Einsatz betrieblicher Arbeitskr盲fte f眉r unternehmensfremde (private) Zwecke zu Lasten des Unternehmens (z. B. Einsatz von Betriebspersonal im Privatgarten oder im Haushalt des Unternehmers) ist grunds盲tzlich eine steuerbare Wertabgabe nach 搂 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 18.05.1993 鈥 V R 134/89, BStBl II S. 885).
Teilunternehmerische Nutzung von Grundst眉cken
听(5a) 1Ist der dem Unternehmen zugeordnete Gegenstand ein Grundst眉ck 鈥 insbesondere ein Geb盲ude als wesentlicher Bestandteil eines Grundst眉cks 鈥 und wird das Grundst眉ck teilweise f眉r unternehmensfremde (private) T盲tigkeiten genutzt, so dass der Vorsteuerabzug nach 搂 15 Abs. 1b UStG insoweit ausgeschlossen ist (vgl. Abschnitt 15.6a), entf盲llt eine Wertabgabenbesteuerung nach 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. 2Sofern sich sp盲ter der Anteil der unternehmensfremden Nutzung des dem Unternehmensverm枚gen insgesamt zugeordneten Grundst眉cks im Sinne des 搂 15 Abs. 1b UStG erh枚ht, erfolgt eine Berichtigung nach 搂 15a Abs. 6a UStG (vgl. Abschnitt 15.6a Abs. 5) und keine Wertabgabenbesteuerung nach 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. 3Wird das Grundst眉ck nicht f眉r unternehmensfremde, sondern f眉r nichtwirtschaftliche T盲tigkeiten i. e. S. verwendet (z. B. f眉r ideelle Zwecke eines Vereins, vgl. Abschnitt 2.3 Abs. 1a), ist insoweit eine Zuordnung nach 搂 15 Abs. 1 UStG nicht m枚glich (vgl. BFH-Urteil vom 03.03.2011 鈥 V R 23/10, BStBl II 2012 S. 74, Abschnitt 15.2b Abs. 2). 4Erh枚ht sich sp盲ter der Anteil der Nutzung des Grundst眉cks f眉r nichtwirtschaftliche T盲tigkeiten i. e. S., erfolgt eine Wertabgabenbesteuerung nach 搂 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. 5Vermindert sich sp盲ter der Anteil der Nutzung des Grundst眉cks f眉r nichtwirtschaftliche T盲tigkeiten i. e. S., kann der Unternehmer aus Billigkeitsgr眉nden eine Berichtigung entsprechend 搂 15a Abs. 1 UStG vornehmen (vgl. Absch...