听(1) 1Als Teil der Kosten der Vollstreckung der Rechtsfolgen einer Tat (搂 464a Abs. 1 Satz 2 der Strafprozessordnung) erhebt die Vollzugsanstalt von dem Gefangenen einen Haftkostenbeitrag. 2Ein Haftkostenbeitrag wird nicht erhoben, wenn der Gefangene
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Bez眉ge nach diesem Gesetz erh盲lt oder |
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ohne sein Verschulden nicht arbeiten kann oder |
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nicht arbeitet, weil er nicht zur Arbeit verpflichtet ist. |
3Hat der Gefangene, der ohne sein Verschulden w盲hrend eines zusammenh盲ngenden Zeitraumes von mehr als einem Monat nicht arbeiten kann oder nicht arbeitet, weil er nicht zur Arbeit verpflichtet ist, auf diese Zeit entfallende Eink眉nfte, so hat er den Haftkostenbeitrag f眉r diese Zeit bis zur H枚he der auf sie entfallenden Eink眉nfte zu entrichten. 4Dem Gefangenen muss ein Betrag verbleiben, der dem mittleren Arbeitsentgelt in den Vollzugsanstalten des Landes entspricht. 5Von der Geltendmachung des Anspruchs ist abzusehen, soweit dies notwendig ist, um die Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gemeinschaft nicht zu gef盲hrden.
听(2) 1Der Haftkostenbeitrag wird in H枚he des Betrages erhoben, der nach 搂 17 Abs. 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch durchschnittlich zur Bewertung der Sachbez眉ge festgesetzt ist. 2Das Bundesministerium der Justiz und f眉r Verbraucherschutz stellt den Durchschnittsbetrag f眉r jedes Kalenderjahr nach den am 1. Oktober des vorhergehenden Jahres geltenden Bewertungen der Sachbez眉ge, jeweils getrennt f眉r das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet und f眉r das Gebiet, in dem das Strafvollzugsgesetz schon vor dem Wirksamwerden des Beitritts gegolten hat, fest und macht ihn im Bundesanzeiger bekannt. 3Bei Selbstverpflegung entfallen die f眉r die Verpflegung vorgesehenen Betr盲ge. 4F眉r den Wert der Unterkunft ist die festgesetzte Belegungsf盲higkeit ma脽gebend. 5Der Haftkostenbeitrag darf auch von dem unpf盲ndbaren Teil der Bez眉ge, nicht aber zu Lasten des Hausgeldes und der Anspr眉che unterhaltsberechtigter Angeh枚riger angesetzt werden.
听(3) Im Land Berlin gilt einheitlich der f眉r das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet geltende Durchschnittsbetrag.
听(4) Die Selbstbesch盲ftigung (搂 39 Abs. 2) kann davon abh盲ngig gemacht werden, dass der Gefangene einen Haftkostenbeitrag bis zur H枚he des in Absatz 2 genannten Satzes monatlich im Voraus entrichtet.
听(5) 1F眉r die Erhebung des Haftkostenbeitrages k枚nnen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung andere Zust盲ndigkeiten begr眉nden. 2Auch in diesem Fall ist der Haftkostenbeitrag eine Justizverwaltungsabgabe; auf das gerichtliche Verfahren finden die 搂搂 109 bis 121 entsprechende Anwendung.