搂搂 1 - 79b Allgemeiner Teil
搂搂 1 - 12 Erster Abschnitt Das Strafgesetz
搂搂 1 - 10 Erster Titel Geltungsbereich
搂 1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
搂 2 Zeitliche Geltung
听(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
听(2) Wird die Strafdrohung w盲hrend der Begehung der Tat ge盲ndert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
听(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung ge盲ndert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
听(4) 1Ein Gesetz, das nur f眉r eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die w盲hrend seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es au脽er Kraft getreten ist. 2Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
听(5) F眉r Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Abs盲tze 1 bis 4 entsprechend.
听(6) 脺ber Ma脽regeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt.
搂 3 Geltung f眉r Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt f眉r Taten, die im Inland begangen werden.
搂 4 Geltung f眉r Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
Das deutsche Strafrecht gilt, unabh盲ngig vom Recht des Tatorts, f眉r Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugeh枚rigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu f眉hren.
搂 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
Das deutsche Strafrecht gilt, unabh盲ngig vom Recht des Tatorts, f眉r folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
听1. (weggefallen)
听 3. |
Gef盲hrdung des demokratischen Rechtsstaates
听 a) |
in den F盲llen des 搂 86 Absatz 1 und 2 [Bis 21.09.2021: 搂 86 Absatz 1], wenn Propagandamittel im Inland wahrnehmbar verbreitet oder der inl盲ndischen 脰ffentlichkeit zug盲nglich gemacht werden und der T盲ter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, |
听 b) |
in den F盲llen des 搂 86a Absatz 1 Nummer 1, wenn ein Kennzeichen im Inland wahrnehmbar verbreitet oder in einer der inl盲ndischen 脰ffentlichkeit zug盲nglichen Weise oder in einem im Inland wahrnehmbar verbreiteten Inhalt (搂 11 Absatz 3) verwendet wird und der T盲ter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, |
听 c [Bis 31.12.2020: a] ) |
in den F盲llen der 搂搂 89, 90a Abs. 1 und des 搂 90b, wenn der T盲ter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im r盲umlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, und |
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听 5. |
Straftaten gegen die Landesverteidigung
听 b) |
in den F盲llen der 搂搂 109a, 109d und 109h, wenn der T盲ter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im r盲umlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat; |
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听 5a. |
Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die 枚ffentliche Ordnung
听 a) |
in den F盲llen des 搂 111, wenn die Aufforderung im Inland wahrnehmbar ist und der T盲ter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, [Bis 30.09.2021: und] |
听 b) |
in den F盲llen des 搂 127, wenn der Zweck der Handelsplattform darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Inland zu erm枚glichen oder zu f枚rdern und der T盲ter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat, und |
听 c) [Bis 30.09.2021: b)] |
in den F盲llen des 搂 130 Absatz 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6 [Bis 08.12.2022: Absatz 5], wenn ein in Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 3 bezeichneter Inhalt (搂 11 Absatz 3) in einer Weise, die geeignet ist, den 枚ffentlichen Frieden zu st枚ren, im Inland wahrnehmbar verbreitet oder der inl盲ndischen 脰ffentlichkeit zug盲nglich gemacht wird und der T盲ter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat; |
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听 6. |
Straftaten gegen die pers枚nliche Freiheit
听 a) |
in den F盲llen der 搂搂 234a und 241a, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat Deutsche ist und ihren Wohnsitz oder gew枚hnlichen Aufenthalt im Inland hat, |
听 b) |
in den F盲llen des 搂 235 Absatz 2 Nummer 2, wenn die Tat sich gegen eine Person richtet, die zur Zeit der Tat ihren Wohnsitz oder gew枚hn... |
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