听(1) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten [Bis 27.06.2024: einem Jahr] bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
听 1. |
einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der 脰ffentlichkeit zug盲nglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (搂 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
听 a) |
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind), |
听 b) |
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter K枚rperhaltung oder |
听 c) |
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Ges盲脽es eines Kindes, |
|
听 2. |
es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats盲chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zug盲nglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen, |
听 3. |
einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats盲chliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder |
听 4. |
einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorr盲tig h盲lt, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuf眉hren, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu erm枚glichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist. |
2Gibt der kinderpornographische Inhalt in den F盲llen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 kein tats盲chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f眉nf Jahren zu erkennen.
听(2) Handelt der T盲ter in den F盲llen des Absatzes 1 Satz 1 gewerbsm盲脽ig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den F盲llen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tats盲chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
听(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tats盲chliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten [Bis 27.06.2024: einem Jahr] bis zu f眉nf Jahren bestraft.
听(4) Der Versuch ist in den F盲llen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie in den F盲llen des Absatzes 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 strafbar.
听(5) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht f眉r Handlungen, die ausschlie脽lich der rechtm盲脽igen Erf眉llung von Folgendem dienen:
听 1. |
staatlichen Aufgaben, |
听 2. |
Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zust盲ndigen staatlichen Stelle ergeben, oder |
听 3. |
dienstlichen oder beruflichen Pflichten. |
听(6) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2 gilt nicht f眉r dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn
听 1. |
die Handlung sich auf einen kinderpornographischen Inhalt bezieht, der kein tats盲chliches Geschehen wiedergibt und auch nicht unter Verwendung einer Bildaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen hergestellt worden ist, und |
听 2. |
die Aufkl盲rung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w盲re. |
听(7) 1Gegenst盲nde, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. 2搂 74a ist anzuwenden.