搂搂 1 - 67 Teil 1 Regelungen f眉r behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
搂搂 1 - 16 Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
搂 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
1Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den f眉r die Rehabilitationstr盲ger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu f枚rdern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. 2Dabei wird den besonderen Bed眉rfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
搂 2 Behinderung
听(1) 1Menschen sind behindert, wenn ihre k枚rperliche Funktion, geistige F盲higkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit l盲nger als sechs Monate von dem f眉r das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr盲chtigt ist. 2Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeintr盲chtigung zu erwarten ist.
听(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gew枚hnlichen Aufenthalt oder ihre Besch盲ftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des 搂 73 rechtm盲脽ig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
听(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die 眉brigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des 搂 73 nicht erlangen oder nicht behalten k枚nnen (gleichgestellte behinderte Menschen).
搂 3 Vorrang von Pr盲vention
Die Rehabilitationstr盲ger wirken darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschlie脽lich einer chronischen Krankheit vermieden wird.
搂 4 Leistungen zur Teilhabe
听(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabh盲ngig von der Ursache der Behinderung
听 1. |
die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verh眉ten oder ihre Folgen zu mildern, |
听 2. |
Einschr盲nkungen der Erwerbsf盲higkeit oder Pflegebed眉rftigkeit zu vermeiden, zu 眉berwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verh眉ten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, |
听 3. |
die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und F盲higkeiten dauerhaft zu sichern oder |
听 4. |
die pers枚nliche Entwicklung ganzheitlich zu f枚rdern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine m枚glichst selbst盲ndige und selbstbestimmte Lebensf眉hrung zu erm枚glichen oder zu erleichtern. |
听(2) 1Die Leistungen zur Teilhabe werden zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele nach Ma脽gabe dieses Buches und der f眉r die zust盲ndigen Leistungstr盲ger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen erbracht. 2Die Leistungstr盲ger erbringen die Leistungen im Rahmen der f眉r sie geltenden Rechtsvorschriften nach Lage des Einzelfalls so vollst盲ndig, umfassend und in gleicher Qualit盲t, dass Leistungen eines anderen Tr盲gers m枚glichst nicht erforderlich werden.
听(3) 1Leistungen f眉r behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach M枚glichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden k枚nnen. 2Dabei werden behinderte Kinder alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen.
搂 5 Leistungsgruppen
Zur Teilhabe werden erbracht
听 1. |
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, |
听 2. |
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, |
听 3. |
unterhaltssichernde und andere erg盲nzende Leistungen, |
听 4. |
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. |
搂 6 Rehabilitationstr盲ger
听(1) Tr盲ger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationstr盲ger) k枚nnen sein
听 3. |
die Tr盲ger der gesetzlichen Unfallversicherung f眉r Leistungen nach 搂 5 Nr. 1 bis 4, |
听 4. |
die Tr盲ger der gesetzlichen Rentenversicherung f眉r Leistungen nach 搂 5 Nr. 1 bis 3, der Tr盲ger der Alterssicherung der Landwirte [Bis 31.12.2012: die Tr盲ger der Alterssicherung der Landwirte] f眉r Leistungen nach 搂 5 Nr. 1 und 3, |
听 5. |
die Tr盲ger der Kriegsopferversorgung und die Tr盲ger der Kriegsopferf眉rsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entsch盲digung bei Gesundheitssch盲den f眉r Leistungen nach 搂 5 Nr. 1 bis 4, |
听 7. |
die Tr盲ger der Sozialhilfe f眉r Leistungen nach 搂 5 Nr. 1, 2 und 4. |
听(2) Die Rehabilitationstr盲ger nehmen ihre Aufgaben selbst盲ndig und eigenverantwortlich wahr.
搂 6a Rehabilitationstr盲ger f眉r Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Zweiten Buch
1Die Bundesagentur f眉r Arbe...