听(1) Einer Ernennung bedarf es
听 1. |
zur Begr眉ndung des Dienstverh盲ltnisses eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit (Berufung), |
听 2. |
zur Umwandlung des Dienstverh盲ltnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverh盲ltnis eines Berufssoldaten oder umgekehrt (Umwandlung), |
听 3. |
zur Verleihung eines h枚heren Dienstgrades (Bef枚rderung). |
听(2) 1Der Bundespr盲sident ernennt die Berufssoldaten, die Soldaten auf Zeit und die Offiziere der Reserve. 2Die 眉brigen Soldaten ernennt der Bundesminister der Verteidigung. 3Die Aus眉bung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen 眉bertragen werden.
听(3) 1Der Bundespr盲sident setzt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Dienstgradbezeichnungen der Soldaten fest. 2Er erl盲sst die Bestimmungen 眉ber die Uniform der Soldaten und bestimmt die Kleidungsst眉cke, die mit der Uniform getragen werden d眉rfen, ohne Uniformteile zu sein. 3Er kann die Aus眉bung dieser Befugnisse auf andere Stellen 眉bertragen.
听(4) 1Unbeschadet der Vorgaben des Absatzes 3 Satz 2 k枚nnen die weiteren Vorgaben zum Erscheinungsbild der Soldaten bei der Aus眉bung des Dienstes und bei einer T盲tigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug durch Rechtsverordnung geregelt werden. 2Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsst眉cken, Schmuck, Symbolen, T盲towierungen und sonstigen Modifikationen des Erscheinungsbilds im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht k枚nnen eingeschr盲nkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsf盲higkeit der Streitkr盲fte oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauensw眉rdigen Verhalten dies erfordert. 3Soweit Frauen in den Streitkr盲ften unterrepr盲sentiert sind, k枚nnen die Vorgaben zum Erscheinungsbild von Soldatinnen, insbesondere zur Haartracht und zum Tragen von Schmuck, als eine zul盲ssige Ma脽nahme zur F枚rderung von Frauen in der Bundeswehr von den Vorgaben f眉r Soldaten abweichend geregelt werden. 4Religi枚s oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 k枚nnen nur dann eingeschr盲nkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Erf眉llung der Dienstpflichten zu beeintr盲chtigen oder wenn zwingende Besonderheiten des soldatischen Dienstes dies erfordern. 5Die Verh眉llung des Gesichts bei der Aus眉bung des Dienstes oder bei einer T盲tigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ist zu untersagen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gr眉nde erfordern dies.
听(5 [Bis 06.07.2021: 4] ) 1Legt ein Soldat sein Mandat nieder und bewirbt er sich zu diesem Zeitpunkt erneut um einen Sitz im Deutschen Bundestag oder im Europ盲ischen Parlament, so ist die Verleihung eines h枚heren Dienstgrades nicht zul盲ssig. 2Satz 1 gilt sinngem盲脽 f眉r Soldaten, die in die gesetzgebende K枚rperschaft eines Landes gew盲hlt worden sind, und zwar auch f眉r die Zeit zwischen zwei Wahlperioden. 3Die Verleihung eines h枚heren Dienstgrades ist auch nicht zul盲ssig, wenn ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit, dessen Rechte und Pflichten auf Grund der 搂搂 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, einen Dienst nach 搂 51 Abs. 6 oder 搂 54 Abs. 4 leistet.