听(1) Mutterunternehmen einer gro脽en Gruppe nach Artikel 3 Absatz 7 nehmen in den konsolidierten Lagebericht Angaben auf, die f眉r das Verst盲ndnis der Auswirkungen der Gruppe auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Verst盲ndnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Gesch盲ftsverlauf, Gesch盲ftsergebnis und Lage der Gruppe erforderlich sind.
Die in Unterabsatz 1 genannten Angaben m眉ssen im konsolidierten Lagebericht mittels eines daf眉r vorgesehenen Abschnitts erkennbar ausgewiesen sein.
听(2) Die in Absatz 1 genannten Informationen umfassen Folgendes:
听 a) |
eine kurze Beschreibung von Gesch盲ftsmodell und Strategie der Gruppe, einschlie脽lich Angaben
i) |
zur Widerstandsf盲higkeit von Gesch盲ftsmodell und Strategie der Gruppe gegen眉ber Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten; |
ii) |
zu den Chancen der Gruppe im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten; |
iii) |
zu der Art und Weise, einschlie脽lich Durchf眉hrungsma脽nahmen und zugeh枚rigen Finanz- und Investitionspl盲nen, wie die Gruppe beabsichtigt sicherzustellen, dass ihr Gesch盲ftsmodell und ihre Strategie mit dem 脺bergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderw盲rmung auf 1,5 掳C im Einklang mit dem 脺bereinkommen von Paris und dem in der Verordnung (EU) 2021/1119 verankerten Ziel der Verwirklichung der Klimaneutralit盲t bis 2050 vereinbar sind, und gegebenenfalls die Exposition des Unternehmens gegen眉ber Aktivit盲ten mit Bezug zu Kohle, 脰l und Gas; |
iv) |
zu der Art und Weise, wie die Gruppe in ihrem Gesch盲ftsmodell und ihrer Strategie den Belangen ihrer Interessentr盲ger und den nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen ihrer T盲tigkeiten Rechnung tr盲gt; |
v) |
zu der Art und Weise, wie die Strategie der Gruppe mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte umgesetzt wird; |
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听 b) |
eine Beschreibung der zeitgebundenen Nachhaltigkeitsziele, die sich die Gruppe gesetzt hat, gegebenenfalls einschlie脽lich der absoluten Ziele f眉r die Verringerung der Treibhausgasemissionen mindestens f眉r 2030 und 2050, eine Beschreibung der Fortschritte, die die Gruppe im Hinblick auf die Erreichung dieser Ziele erzielt hat, und eine Erkl盲rung, ob die auf Umweltfaktoren bezogenen Ziele der Gruppe auf schl眉ssigen wissenschaftlichen Beweisen beruhen; |
听 c) |
eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten sowie ihres Fachwissens und ihrer F盲higkeiten zur Wahrnehmung dieser Rolle oder ihres Zugangs zu solchem Fachwissen und solchen F盲higkeiten; |
听 d) |
eine Beschreibung der Unternehmenspolitik der Gruppe hinsichtlich Nachhaltigkeit; |
听 e) |
Angaben 眉ber das Vorhandensein von mit Nachhaltigkeitsaspekten verkn眉pften Anreizsystemen, die Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane angeboten werden; |
听 f) |
eine Beschreibung
i) |
des von der Gruppe mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte und gegebenenfalls im Einklang mit den Anforderungen der Union f眉r Unternehmen zur Durchf眉hrung eines Due-Diligence-Prozesses angewandten Due-Diligence-Prozesses; |
ii) |
der wichtigsten tats盲chlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen, die mit der eigenen Gesch盲ftst盲tigkeit der Gruppe und mit ihrer Wertsch枚pfungskette, einschlie脽lich ihrer Produkte und Dienstleistungen, ihrer Gesch盲ftsbeziehungen und ihrer Lieferkette, verkn眉pft sind, der Ma脽nahmen zur Ermittlung und 脺berwachung dieser Auswirkungen, und anderer negativer Auswirkungen, die das Unternehmen gem盲脽 anderen Anforderungen der Union zur Durchf眉hrung eines Due-Diligence-Prozesses ermitteln muss; |
iii) |
jeglicher Ma脽nahmen der Gruppe zur Verhinderung, Minderung, Behebung oder Beendigung tats盲chlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und des Ergebnisses dieser Ma脽nahmen; |
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听 g) |
eine Beschreibung der wichtigsten Risiken, denen die Gruppe im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist, einschlie脽lich der wichtigsten Abh盲ngigkeiten in diesem Bereich, und der Art und Weise, wie die Gruppe solche Risiken steuert; |
听 h) |
Indikatoren, die f眉r die unter den Buchstaben a bis g genannten Offenlegungen relevant sind. |
Die Mutterunternehmen teilen das Verfahren zur Ermittlung der im Einklang mit Absatz 1 dieses Artikels in den konsolidierten Lagebericht eingeflossenen Informationen mit. Die in Unterabsatz 1 dieses Absatzes aufgef眉hrten Informationen umfassen gegebenenfalls Informationen 眉ber kurz-, mittel- und langfristige Zeitr盲ume.
听(3) Gegebenenfalls umfassen die in den Abs盲tzen 1 und 2 genannten Informationen Angaben zur eigenen Gesch盲ftst盲tigkeit der Gruppe und zu ihrer Wertsch枚pfungskette, einschlie脽lich Angaben zu ihren Produkten und Dienstleistungen, ihren Gesch盲ftsbeziehungen und ihrer Lieferkette.
F眉r die ersten drei Jahre der Anwendung der von den Mitgliedstaaten gem盲脽 Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2464 angenommenen Ma脽nahmen und f眉r den Fall, dass nicht alle erforderlichen Informationen 眉ber seine Wertsch枚pfungskette verf眉gbar sind, erl盲utert das Mutterunternehmen, welche Anstrengungen unternommen wurden, um die erforderlichen Informationen 眉ber seine Wertsch枚pfungskette...