听(1) 1Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach 搂 24i Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des F眉nften Buches Sozialgesetzbuch oder 搂 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten w盲hrend ihres bestehenden Arbeitsverh盲ltnisses f眉r die Zeit der Schutzfristen des 搂 3 Abs. 2 und 搂 6 Abs. 1 sowie f眉r den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in H枚he des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abz眉ge verminderten durchschnittlichen kalendert盲glichen Arbeitsentgelt. 2Das durchschnittliche kalendert盲gliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei w枚chentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach 搂 3 Abs. 2 zu berechnen. 3Nicht nur vor眉bergehende Erh枚hungen des Arbeitsentgeltes, die w盲hrend der Schutzfristen des 搂 3 Abs. 2 und 搂 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. 4Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (搂 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausf盲llen oder unverschuldeter Arbeitsvers盲umnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben au脽er Betracht. 5Zu ber眉cksichtigen sind dauerhafte Verdienstk眉rzungen, die w盲hrend oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Besch盲ftigungsverbot beruhen. 6Ist danach eine Berechnung nicht m枚glich, so ist das durchschnittliche kalendert盲gliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Besch盲ftigten zugrunde zu legen.
听(2) Frauen, deren Arbeitsverh盲ltnis w盲hrend ihrer Schwangerschaft oder w盲hrend der Schutzfrist des 搂 6 Abs. 1 nach Ma脽gabe von 搂 9 Abs. 3 aufgel枚st worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der f眉r die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zust盲ndigen Stelle.
听(3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses im Sinne des 搂 165 Absatz 1 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch seinen Zuschuss nach Absatz 1 nicht zahlen kann.
听(4) 1Der Zuschuss nach den Abs盲tzen 1 bis 3 entf盲llt f眉r die Zeit, in der Frauen die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen oder in Anspruch genommen h盲tten, wenn deren Arbeitsverh盲ltnis nicht w盲hrend ihrer Schwangerschaft oder w盲hrend der Schutzfrist des 搂 6 Abs. 1 vom Arbeitgeber zul盲ssig aufgel枚st worden w盲re. 2Dies gilt nicht, soweit sie eine zul盲ssige Teilzeitarbeit leisten.