听(1) Die Steuerpflicht dauert
听 1. |
bei einem inl盲ndischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat; |
听 2. |
bei einem ausl盲ndischen Fahrzeug, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange sich das Fahrzeug im Inland befindet; |
听 3. |
bei einem widerrechtlich benutzten Fahrzeug, solange die widerrechtliche Benutzung dauert, mindestens jedoch einen Monat; |
听 4. |
bei einem Ausfuhrkennzeichen und einem Kennzeichen im Sinne des 搂 1 Absatz 1 Nummer 4, solange das Kennzeichen gef眉hrt werden darf, mindestens jedoch einen Monat; |
听 5. |
bei einem Saisonkennzeichen, vorbehaltlich des Absatzes 2, solange das Kennzeichen gef眉hrt werden darf, mindestens jedoch einen Monat. |
听(2) 1Fallen bei einem Fahrzeug die Voraussetzungen f眉r eine Steuerbefreiung weg, so beginnt die Steuerpflicht mit dem Wegfall dieser Voraussetzungen. 2Absatz 1 Nr. 1 letzter Halbsatz ist nicht anzuwenden, wenn das Fahrzeug nur zeitlich befristet von der Steuer befreit war. 3Die Steuerpflicht endet vorbehaltlich des Satzes 4 mit dem Eintritt der Voraussetzungen f眉r eine Steuerbefreiung. 4Wird ein Fahrzeug, dessen Halten von der Steuer befreit ist, vor眉bergehend zu anderen als den beg眉nstigten Zwecken benutzt (zweckfremde Benutzung), so dauert die Steuerpflicht, solange die zweckfremde Benutzung w盲hrt, mindestens jedoch einen Monat; Entsprechendes gilt, wenn eine Steuererm盲脽igung nach 搂 3a Abs. 2 wegen vor眉bergehender zweckfremder Benutzung des Fahrzeugs entf盲llt. 5Ein Fahrzeug, dessen Halten nach 搂 3 Nr. 5 von der Steuer befreit ist, wird nicht deshalb zweckfremd benutzt, weil es f眉r humanit盲re Hilfsg眉tertransporte in das Ausland oder f眉r zeitlich damit zusammenh盲ngende Vorbereitungsfahrten verwendet wird.
听(3) 1Wird ein inl盲ndisches Fahrzeug w盲hrend der Dauer der Steuerpflicht ver盲ndert und 盲ndert sich infolgedessen die H枚he der Steuer, so beginnt die Steuerpflicht bei dem ver盲nderten Fahrzeug mit der 脛nderung, sp盲testens mit der Aush盲ndigung der neuen oder ge盲nderten Zulassungsbescheinigung Teil I [Bis 22.10.2020: des neuen oder ge盲nderten Fahrzeugscheins]; gleichzeitig endet die fr眉here Steuerpflicht. 2Entsprechendes gilt, wenn sich die H枚he der Steuer auf Grund eines Antrags nach 搂 3a Abs. 2 oder nach 搂 10 Abs. 2 (Anh盲ngerzuschlag) 盲ndert.
听(4) 1Wird ein inl盲ndisches Fahrzeug au脽er Betrieb gesetzt und werden dabei die diesbez眉gliche 脛nderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I [Bis 22.10.2020: im Fahrzeugschein] und die Entstempelung des Kennzeichens an verschiedenen Tagen vorgenommen, so ist der letzte Tag ma脽gebend. 2Die f眉r die Aus眉bung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zust盲ndige Beh枚rde kann f眉r die Beendigung der Steuerpflicht einen fr眉heren Zeitpunkt zugrunde legen, wenn der Steuerschuldner glaubhaft macht, dass das Fahrzeug seit dem fr眉heren Zeitpunkt nicht benutzt worden ist und dass er die Abmeldung des Fahrzeugs nicht schuldhaft verz枚gert hat.
听(5) (weggefallen)