ZIELSETZUNG
1
Dieser Standard schreibt die Grundlagen f眉r die Darstellung eines Abschlusses f眉r allgemeine Zwecke vor, um die Vergleichbarkeit sowohl mit den Abschl眉ssen des eigenen Unternehmens aus vorangegangenen Perioden als auch mit den Abschl眉ssen anderer Unternehmen zu gew盲hrleisten. Er enth盲lt grundlegende Vorschriften f眉r die Darstellung von Abschl眉ssen, Anwendungsleitlinien f眉r deren Struktur und Mindestanforderungen an deren Inhalt.
ANWENDUNGSBEREICH
2
Ein Unternehmen hat diesen Standard anzuwenden, wenn es Abschl眉sse f眉r allgemeine Zwecke gem盲脽 den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellt und vorlegt.
3
Die Erfassungs-, Bewertungs- und Angabevorschriften f眉r bestimmte Gesch盲ftsvorf盲lle und sonstige Ereignisse werden in anderen IFRS behandelt.
4
Dieser Standard gilt nicht f眉r die Struktur und den Inhalt verk眉rzter Zwischenabschl眉sse, die gem盲脽 IAS 34 Zwischenberichterstattung aufgestellt werden. Die Paragraphen 15鈥35 sind hingegen auf solche Zwischenabschl眉sse anzuwenden. Dieser Standard gilt gleicherma脽en f眉r alle Unternehmen, unabh盲ngig davon, ob sie einen Konzernabschluss gem盲脽 IFRS 10 Konzernabschl眉sse, oder einen Einzelabschluss gem盲脽 IAS 27 Einzelabschl眉sse vorlegen.
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Die in diesem Standard verwendete Terminologie ist f眉r gewinnorientierte Unternehmen einschlie脽lich Unternehmen des 枚ffentlichen Sektors geeignet. Nicht gewinnorientierte Unternehmen des privaten oder 枚ffentlichen Sektors, die diesen Standard anwenden, m眉ssen gegebenenfalls Bezeichnungen f眉r einzelne Posten im Abschluss und f眉r den Abschluss selbst anpassen.
6
In gleicher Weise haben Unternehmen, die kein Eigenkapital gem盲脽 IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung haben (z. B. bestimmte offene Investmentfonds), sowie Unternehmen, deren Kapital kein Eigenkapital darstellt (z. B. bestimmte Genossenschaften) die Darstellung der Anteile der Mitglieder bzw. Anteilseigner im Abschluss entsprechend anzupassen.
DEFINITIONEN
7
Folgende Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
Der Begriff Rechnungslegungsmethoden wird in Paragraph 5 des IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, 脛nderungen von rechnungslegungsbezogenen Sch盲tzungen und Fehler definiert und im vorliegenden Standard mit derselben Bedeutung verwendet.
Ein Abschluss f眉r allgemeine Zwecke (auch als "Abschluss" bezeichnet) soll den Bed眉rfnissen von Adressaten gerecht werden, die nicht in der Lage sind, einem Unternehmen die Ver枚ffentlichung von Berichten vorzuschreiben, die auf ihre spezifischen Informationsbed眉rfnisse zugeschnitten sind.
Undurchf眉hrbar: Die Anwendung einer Vorschrift gilt dann als undurchf眉hrbar, wenn sie trotz aller angemessenen Anstrengungen des Unternehmens nicht angewandt werden kann.
International Financial Reporting Standards (IFRS) sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen Standards und Interpretationen. Sie umfassen
听 a) |
International Financial Reporting Standards, |
听 b) |
International Accounting Standards, |
听 c) |
IFRIC-Interpretationen und |
听 d) |
SIC-Interpretationen. |
Wesentlich:
Informationen sind wesentlich, wenn angemessenerweise erwartet werden kann, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die von den Hauptadressaten eines Abschlusses f眉r allgemeine Zwecke, der Finanzinformationen zum berichtenden Unternehmen enth盲lt, getroffenen Entscheidungen beeinflusst.
Wesentlichkeit h盲ngt von der Art oder dem Umfang der Informationen oder von beidem ab. Ein Unternehmen beurteilt, ob eine Information f眉r sich allein genommen oder in Verbindung mit anderen Informationen vor dem Hintergrund seines gesamten Abschlusses wesentlich ist.
Eine Information ist verschleiert, wenn sie so kommuniziert wird, dass sie f眉r die Hauptadressaten des Abschlusses eine 盲hnliche Wirkung hat wie ihre Auslassung oder fehlerhafte Darstellung. Es folgen einige Beispiele f眉r Situationen, die zu einer verschleierten Darstellung von Informationen f眉hren k枚nnen:
听 a) |
Die Information 眉ber einen wesentlichen Posten, einen wesentlichen Gesch盲ftsvorfall oder ein wesentliches sonstiges Ereignis ist im Abschluss enthalten, aber vage oder unklar formuliert. |
听 b) |
Die Information 眉ber einen wesentlichen Posten, einen wesentlichen Gesch盲ftsvorfall oder ein wesentliches sonstiges Ereignis ist 眉ber den gesamten Abschluss verstreut dargestellt. |
听 c) |
Nicht 盲hnliche Posten, Gesch盲ftsvorf盲lle oder sonstige Ereignisse sind in unangemessener Weise aggregiert dargestellt. |
听 d) |
脛hnliche Posten, Gesch盲ftsvorf盲lle oder sonstige Ereignisse sind in unangemessener Weise getrennt dargestellt. |
听 e) |
Die Verst盲ndlichkeit des Abschlusses wird dadurch eingeschr盲nkt, dass wesentliche Informationen in unwesentlichen Informationen versteckt dargestellt werden, sodass die Hauptadressaten nicht erkennen k枚nnen, welche Informationen wesentlich sind. |
Um beurteilen zu k枚nnen, ob angemessenerweise erwartet werden kann, dass eine in seinem Abschluss f眉r allgemeine Zwecke enthaltene Information die von den Hauptadressaten getroffenen Entscheidungen beeinflusst, muss ein Unternehmen die Eigenschaften dieser Adressa...