听(1) Die Einzahlungen auf die Gesch盲ftsanteile sind nach dem Verh盲ltnis der Geldeinlagen zu leisten.
听(2) 1Von der Verpflichtung zur Leistung der Einlagen k枚nnen die Gesellschafter nicht befreit werden. 2Gegen den Anspruch der Gesellschaft ist die Aufrechnung nur zul盲ssig mit einer Forderung aus der 脺berlassung von Verm枚gensgegenst盲nden, deren Anrechnung auf die Einlageverpflichtung nach 搂 5 Abs. 4 Satz 1 vereinbart worden ist. 3An dem Gegenstand einer Sacheinlage kann wegen Forderungen, welche sich nicht auf den Gegenstand beziehen, kein Zur眉ckbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
听(3) Durch eine Kapitalherabsetzung k枚nnen die Gesellschafter von der Verpflichtung zur Leistung von Einlagen h枚chstens in H枚he des Betrags befreit werden, um den das Stammkapital herabgesetzt worden ist.
听(4) 1Ist eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtschaftlicher Betrachtung und aufgrund einer im Zusammenhang mit der 脺bernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede vollst盲ndig oder teilweise als Sacheinlage zu bewerten (verdeckte Sacheinlage), so befreit dies den Gesellschafter nicht von seiner Einlageverpflichtung. 2Jedoch sind die Vertr盲ge 眉ber die Sacheinlage und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausf眉hrung nicht unwirksam. 3Auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht des Gesellschafters wird der Wert des Verm枚gensgegenstandes im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister oder im Zeitpunkt seiner 脺berlassung an die Gesellschaft, falls diese sp盲ter erfolgt, angerechnet. 4Die Anrechnung erfolgt nicht vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. 5Die Beweislast f眉r die Werthaltigkeit des Verm枚gensgegenstandes tr盲gt der Gesellschafter.
听(5) 1Ist vor der Einlage eine Leistung an den Gesellschafter vereinbart worden, die wirtschaftlich einer R眉ckzahlung der Einlage entspricht und die nicht als verdeckte Sacheinlage im Sinne von Absatz 4 zu beurteilen ist, so befreit dies den Gesellschafter von seiner Einlageverpflichtung nur dann, wenn die Leistung durch einen vollwertigen R眉ckgew盲hranspruch gedeckt ist, der jederzeit f盲llig ist oder durch fristlose K眉ndigung durch die Gesellschaft f盲llig werden kann. 2Eine solche Leistung oder die Vereinbarung einer solchen Leistung ist in der Anmeldung nach 搂 8 anzugeben.
听(6) 1Der Anspruch der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen verj盲hrt in zehn Jahren von seiner Entstehung an. 2Wird das Insolvenzverfahren 眉ber das Verm枚gen der Gesellschaft er枚ffnet, so tritt die Verj盲hrung nicht vor Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Er枚ffnung ein.