听(1) Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet "Gleichbehandlungsgrundsatz", dass es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen eines der in Artikel 1 genannten Gr眉nde geben darf.
听(2) Im Sinne des Absatzes 1
听 a) |
liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor, wenn eine Person wegen eines der in Artikel 1 genannten Gr眉nde in einer vergleichbaren Situation eine weniger g眉nstige Behandlung erf盲hrt, als eine andere Person erf盲hrt, erfahren hat oder erfahren w眉rde; |
听 b) |
liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung, einer bestimmten Behinderung, eines bestimmten Alters oder mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung gegen眉ber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen k枚nnen, es sei denn:
i) |
diese Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtm盲脽iges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich, oder |
ii) |
der Arbeitgeber oder jede Person oder Organisation, auf die diese Richtlinie Anwendung findet, ist im Falle von Personen mit einer bestimmten Behinderung aufgrund des einzelstaatlichen Rechts verpflichtet, geeignete Ma脽nahmen entsprechend den in Artikel 5 enthaltenen Grunds盲tzen vorzusehen, um die sich durch diese Vorschrift, dieses Kriterium oder dieses Verfahren ergebenden Nachteile zu beseitigen. |
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听(3) Unerw眉nschte Verhaltensweisen, die mit einem der Gr眉nde nach Artikel 1 in Zusammenhang stehen und bezwekken oder bewirken, dass die W眉rde der betreffenden Person verletzt und ein von Einsch眉chterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entw眉rdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird, sind Bel盲stigungen, die als Diskriminierung im Sinne von Absatz 1 gelten. In diesem Zusammenhang k枚nnen die Mitgliedstaaten den Begriff "Bel盲stigung" im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten definieren.
听(4) Die Anweisung zur Diskriminierung einer Person wegen eines der Gr眉nde nach Artikel 1 gilt als Diskriminierung im Sinne des Absatzes 1.
听(5) Diese Richtlinie ber眉hrt nicht die im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Ma脽nahmen, die in einer demokratischen Gesellschaft f眉r die Gew盲hrleistung der 枚ffentlichen Sicherheit, die Verteidigung der Ordnung und die Verh眉tung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.