搂搂 1 - 5 Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
搂 1 Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gew盲sserbewirtschaftung die Gew盲sser als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum f眉r Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu sch眉tzen.
搂 2 Anwendungsbereich
听(1) 1Dieses Gesetz gilt f眉r folgende Gew盲sser:
听 1. |
oberirdische Gew盲sser, |
2Es gilt auch f眉r Teile dieser Gew盲sser.
听(1a) 1F眉r 惭别别谤别蝉驳别飞盲蝉蝉别谤 gelten die Vorschriften des 搂 23, des Kapitels 2 Abschnitt 3a und des 搂 90. 2Die f眉r die Bewirtschaftung der 碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤 geltenden Vorschriften bleiben unber眉hrt.
听(2) 1Die L盲nder k枚nnen kleine Gew盲sser von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, insbesondere Stra脽enseitengr盲ben als Bestandteil von Stra脽en, Be- und Entw盲sserungsgr盲ben, sowie Heilquellen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen. 2Dies gilt nicht f眉r die Haftung f眉r Gew盲sserver盲nderungen nach den 搂搂 89 und 90.
搂 3 Begriffsbestimmungen
F眉r dieses Gesetz gelten folgende Begriffsbestimmungen:
听 1. |
Oberirdische Gew盲sser das st盲ndig oder zeitweilig in Betten flie脽ende oder stehende oder aus Quellen wild abflie脽ende Wasser; |
听 2. |
碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤 das Meer zwischen der K眉stenlinie bei mittlerem Hochwasser oder zwischen der seew盲rtigen Begrenzung der oberirdischen Gew盲sser und der seew盲rtigen Begrenzung des K眉stenmeeres; die seew盲rtige Begrenzung von oberirdischen Gew盲ssern, die nicht Binnenwasserstra脽en des Bundes sind, richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften; |
听 2a. |
惭别别谤别蝉驳别飞盲蝉蝉别谤 die 碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤 sowie die Gew盲sser im Bereich der deutschen ausschlie脽lichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels, jeweils einschlie脽lich des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes; |
听 3. |
Grundwasser das unterirdische Wasser in der S盲ttigungszone, das in unmittelbarer Ber眉hrung mit dem Boden oder dem Untergrund steht; |
听 4. |
K眉nstliche Gew盲sser von Menschen geschaffene oberirdische Gew盲sser oder 碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤; |
听 5. |
Erheblich ver盲nderte Gew盲sser durch den Menschen in ihrem Wesen physikalisch erheblich ver盲nderte oberirdische Gew盲sser oder 碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤; |
听 6. |
奥补蝉蝉别谤办枚谤辫别谤 einheitliche und bedeutende Abschnitte eines oberirdischen Gew盲ssers oder 碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤s (Oberfl盲chenwasserk枚rper) sowie abgegrenzte Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter (Grundwasserk枚rper); |
听 7. |
骋别飞盲蝉蝉别谤别颈驳别苍蝉肠丑补蹿迟别苍 die auf die Wasserbeschaffenheit, die Wassermenge, die Gew盲sser枚kologie und die Hydromorphologie bezogenen Eigenschaften von Gew盲ssern und Gew盲sserteilen; |
听 8. |
骋别飞盲蝉蝉别谤锄耻蝉迟补苍诲 die auf 奥补蝉蝉别谤办枚谤辫别谤 bezogenen 骋别飞盲蝉蝉别谤别颈驳别苍蝉肠丑补蹿迟别苍 als 枚kologischer, chemischer oder mengenm盲脽iger Zustand eines Gew盲ssers; bei als k眉nstlich oder erheblich ver盲ndert eingestuften Gew盲ssern tritt an die Stelle des 枚kologischen Zustands das 枚kologische Potenzial; |
听 9. |
Wasserbeschaffenheit die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers eines oberirdischen Gew盲ssers oder 碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤s sowie des Grundwassers; |
听 10. |
Sch盲dliche Gew盲sserver盲nderungen Ver盲nderungen von 骋别飞盲蝉蝉别谤别颈驳别苍蝉肠丑补蹿迟别苍, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die 枚ffentliche Wasserversorgung, beeintr盲chtigen oder die nicht den Anforderungen entsprechen, die sich aus diesem Gesetz, aus auf Grund dieses Gesetzes erlassenen oder aus sonstigen wasserrechtlichen Vorschriften ergeben; |
听 11. |
Stand der Technik der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Ma脽nahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gew盲hrleistung der Anlagensicherheit, zur Gew盲hrleistung einer umweltvertr盲glichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus f眉r die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen l盲sst; bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage 1 aufgef眉hrten Kriterien zu ber眉cksichtigen; |
听 12. |
EMAS-Standort diejenige Einheit einer Organisation, die nach 搂 32 Absatz 1 Satz 1 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2509) ge盲ndert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in das EMAS-Register eingetragen ist; |
听 13. |
Einzugsgebiet ein Gebiet, aus dem 眉ber oberirdische Gew盲sser der gesamte Oberfl盲chenabfluss an einer einzigen Flussm眉ndung, einem 脛stuar oder einem Delta ins Meer gelangt; |
听 14. |
Teileinzugsgebiet ein Gebiet, aus dem 眉ber oberirdische Gew盲sser der gesamte Oberfl盲chenabfluss an einem bestimmten Punkt in ein oberirdisches Gew盲sser gelangt; |
听 15. |
Flussgebietseinheit ein als Haupteinheit f眉r die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten, dem ihnen zugeordneten Grundwasser und den ihnen zugeordneten 碍眉蝉迟别苍驳别飞盲蝉蝉别谤n im Sinne des 搂 7 Absatz 5 Satz 2 besteht; |
听 16. |
Wasserdienstleistungen sind folgende Dienstleistungen f眉r Haushalte, 枚ffentliche Einrichtungen oder wirtschaftliche T盲tigkeiten jeder Art: |