搂 1 Abschnitt 1 Begr眉ndung der Lebenspartnerschaft
搂 1 Lebenspartnerschaft
1Nach dem 30. September 2017 k枚nnen Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begr眉ndet werden. 2Dieses Gesetz gilt f眉r
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vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begr眉ndete Lebenspartnerschaften und |
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im Ausland begr眉ndete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist. |
搂搂 2 - 11 Abschnitt 2 Wirkungen der Lebenspartnerschaft
搂 2 Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
1Die Lebenspartner sind einander zu F眉rsorge und Unterst眉tzung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. 2Sie tragen f眉reinander Verantwortung.
搂 3 [vom 01.01.2009 bis 30.04.2025]
搂 3 Lebenspartnerschaftsname
听(1) 1Die Lebenspartner k枚nnen einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. 2Zu ihrem Lebenspartnerschaftsnamen k枚nnen die Lebenspartner durch Erkl盲rung gegen眉ber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erkl盲rung 眉ber die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens gef眉hrten Namen eines der Lebenspartner bestimmen. 3Die Erkl盲rung 眉ber die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens soll bei der Begr眉ndung der Lebenspartnerschaft erfolgen. 4Wird die Erkl盲rung sp盲ter abgegeben, muss sie 枚ffentlich beglaubigt werden.
听(2) 1Ein Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann durch Erkl盲rung gegen眉ber dem Standesamt dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erkl盲rung 眉ber die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens gef眉hrten Namen voranstellen oder anf眉gen. 2Dies gilt nicht, wenn der Lebenspartnerschaftsname aus mehreren Namen besteht. 3Besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugef眉gt werden. 4Die Erkl盲rung kann gegen眉ber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Fall ist eine erneute Erkl盲rung nach Satz 1 nicht zul盲ssig. 5Die Erkl盲rung, wenn sie nicht bei der Begr眉ndung der Lebenspartnerschaft gegen眉ber einem deutschen Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf m眉ssen 枚ffentlich beglaubigt werden.
听(3) 1Ein Lebenspartner beh盲lt den Lebenspartnerschaftsnamen auch nach der Beendigung der Lebenspartnerschaft. 2Er kann durch Erkl盲rung gegen眉ber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens gef眉hrt hat, oder dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens gef眉hrten Namen voranstellen oder anf眉gen. 3Absatz 2 gilt entsprechend.
听(4) Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Lebenspartners zum Zeitpunkt der Erkl盲rung gegen眉ber dem Standesamt einzutragen ist.
听(5) F眉r Lebenspartner, die vor dem 12. Februar 2005 eine Lebenspartnerschaft begr眉ndet haben, gilt Artikel 229 搂 13 des Einf眉hrungsgesetzes zum B眉rgerlichen Gesetzbuche entsprechend mit der Ma脽gabe, dass die Erkl盲rung gegen眉ber der nach Landesrecht zust盲ndigen Beh枚rde abzugeben ist.
搂 4 Umfang der Sorgfaltspflicht
Die Lebenspartner haben bei der Erf眉llung der sich aus dem lebenspartnerschaftlichen Verh盲ltnis ergebenden Verpflichtungen einander nur f眉r diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.
搂 5 Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt
1Die Lebenspartner sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Verm枚gen die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft angemessen zu unterhalten. 2搂 1360 Satz 2, die 搂搂 1360a, 1360b und 1609 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
搂 6 G眉terstand
1Die Lebenspartner leben im G眉terstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Lebenspartnerschaftsvertrag (搂 7) etwas anderes vereinbaren. 2搂 1363 Abs. 2 und die 搂搂 1364 bis 1390 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
搂 7 Lebenspartnerschaftsvertrag
1Die Lebenspartner k枚nnen ihre g眉terrechtlichen Verh盲ltnisse durch Vertrag (Lebenspartnerschaftsvertrag) regeln. 2Die 搂搂 1409 bis 1519 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs [Bis 31.12.2022: 搂搂 1409 bis 1563 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs] gelten entsprechend.
搂 8 Sonstige verm枚gensrechtliche Wirkungen
听(1) 1Zugunsten der Gl盲ubiger eines der Lebenspartner wird vermutet, dass die im Besitz eines Lebenspartners oder beider Lebenspartner befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner geh枚ren. 2Im 脺brigen gilt 搂 1362 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
听(2) 搂 1357 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
搂 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners
听(1) 1F眉hrt der allein sorgeberechtigte Elternteil eine Lebenspartnerschaft, hat sein Lebenspartner im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des t盲glichen Lebens des Kindes. 2搂 1629 Abs. 2 Satz 1 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
听(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Lebenspartner dazu berechtigt, alle Rechtshandlung...