搂搂 1 - 47l Teil 1 Wettbewerbsbeschr盲nkungen
搂搂 1 - 3 Kapitel 1 Wettbewerbsbeschr盲nkende Vereinbarungen, Beschl眉sse und abgestimmte Verhaltensweisen
搂 1 Verbot wettbewerbsbeschr盲nkender Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschl眉sse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschr盲nkung oder Verf盲lschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
搂 2 Freigestellte Vereinbarungen
听(1) Vom Verbot des 搂 1 freigestellt sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschl眉sse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur F枚rderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne dass den beteiligten Unternehmen
听 1. |
Beschr盲nkungen auferlegt werden, die f眉r die Verwirklichung dieser Ziele nicht unerl盲sslich sind, oder |
听 2. |
M枚glichkeiten er枚ffnet werden, f眉r einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten. |
听(2) 1Bei der Anwendung von Absatz 1 gelten die Verordnungen des Rates oder der Europ盲ischen Kommission 眉ber die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrages 眉ber die Arbeitsweise der Europ盲ischen Union auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschl眉sse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen (Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechend. 2Dies gilt auch, soweit die dort genannten Vereinbarungen, Beschl眉sse und Verhaltensweisen nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europ盲ischen Union zu beeintr盲chtigen.
搂 3 Mittelstandskartelle
Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschl眉sse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorg盲nge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erf眉llen die Voraussetzungen des 搂 2 Absatz 1, wenn
听 1. |
dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeintr盲chtigt wird und |
听 2. |
die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsf盲higkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern. |
搂搂听4 bis 17 (weggefallen)
搂搂 18 - 21 Kapitel 2 Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschr盲nkendes Verhalten
搂 18 Marktbeherrschung
听(1) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und r盲umlich relevanten Markt
听 1. |
ohne Wettbewerber ist, |
听 2. |
keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder |
听 3. |
eine im Verh盲ltnis zu seinen Wettbewerbern 眉berragende Marktstellung hat. |
听(2) Der r盲umlich relevante Markt kann weiter sein als der Geltungsbereich dieses Gesetzes.
听(2a) Der Annahme eines Marktes steht nicht entgegen, dass eine Leistung unentgeltlich erbracht wird.
听(3) Bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens im Verh盲ltnis zu seinen Wettbewerbern ist insbesondere Folgendes zu ber眉cksichtigen:
听 3. |
sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, |
听 4. [Bis 18.01.2021: 3.] |
sein Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzm盲rkten, |
听 5. [Bis 18.01.2021: 4.] |
Verflechtungen mit anderen Unternehmen, |
听 6. [Bis 18.01.2021: 5.] |
rechtliche oder tats盲chliche Schranken f眉r den Marktzutritt anderer Unternehmen, |
听 7. [Bis 18.01.2021: 6.] |
der tats盲chliche oder potenzielle Wettbewerb durch Unternehmen, die innerhalb oder au脽erhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ans盲ssig sind, |
听 8. [Bis 18.01.2021: 7.] |
die F盲higkeit, sein Angebot oder seine Nachfrage auf andere Waren oder gewerbliche Leistungen umzustellen, sowie |
听 9. [Bis 18.01.2021: 8.] |
die M枚glichkeit der Marktgegenseite, auf andere Unternehmen auszuweichen. |
听(3a) Insbesondere bei mehrseitigen M盲rkten und Netzwerken sind bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens auch zu ber眉cksichtigen:
听 1. |
direkte und indirekte Netzwerkeffekte, |
听 2. |
die parallele Nutzung mehrerer Dienste und der Wechselaufwand f眉r die Nutzer, |
听 3. |
seine Gr枚脽envorteile im Zusammenhang mit Netzwerkeffekten, |
听 4. |
sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, |
听 5. |
innovationsgetriebener Wettbewerbsdruck. |
听(3b) Bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens, das als Vermittler auf mehrseitigen M盲rkten t盲tig ist, ist insbesondere auch die Bedeutung der von ihm erbrachten Vermittlungsdienstleistungen f眉r den Zugang zu Beschaffungs- und Absatzm盲rkten zu ber眉cksichtigen.
听(4) Es wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens 40 Prozent hat.
听(5) Zwei oder mehr Unternehmen sind marktbeherrschend, soweit
听 1. |
zwischen ihnen f眉r eine bestimmte Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ein wesentlicher Wettbewerb nicht besteht und |
听 2. |
sie in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen des Absatzes 1 erf眉llen. |
听(6) Eine Gesamtheit von Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn sie
听 1. |
aus drei oder weniger Unternehmen besteht, die zusammen einen Marktanteil von 50 Prozent erreichen, oder |
听 2. |
aus f眉nf oder weniger Unternehmen besteht, die zusammen einen Marktanteil von zwei Dritteln erreichen. |
听(7) Die Vermutung des Absatzes 6 kann widerlegt werden, wenn die Unternehmen nachweisen, dass
听 1. |
die Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen wesentlichen Wettbewerb erwarten lassen oder |
听 2. |
die Gesamtheit der Unternehmen im Ver... |