搂搂 1 - 7a Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
搂 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
听(1) 1Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren gesch盲ftlichen Handlungen. 2Es sch眉tzt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverf盲lschten Wettbewerb.
听(2) Vorschriften zur Regelung besonderer Aspekte unlauterer gesch盲ftlicher Handlungen gehen bei der Beurteilung, ob eine unlautere gesch盲ftliche Handlung vorliegt, den Regelungen dieses Gesetzes vor.
搂 2 Begriffsbestimmungen
听(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
听 1. |
"gesch盲ftliche Entscheidung" jede Entscheidung eines Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers dar眉ber, ob, wie und unter welchen Bedingungen er ein Gesch盲ft abschlie脽en, eine Zahlung leisten, eine Ware oder Dienstleistung behalten oder abgeben oder ein vertragliches Recht im Zusammenhang mit einer Ware oder Dienstleistung aus眉ben will, unabh盲ngig davon, ob der Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer sich entschlie脽t, t盲tig zu werden; |
听 2. |
"gesch盲ftliche Handlung" jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Gesch盲ftsabschluss, das mit der F枚rderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchf眉hrung eines Vertrags 眉ber Waren oder Dienstleistungen unmittelbar und objektiv zusammenh盲ngt; als Waren gelten auch Grundst眉cke und digitale Inhalte, Dienstleistungen sind auch digitale Dienstleistungen, als Dienstleistungen gelten auch Rechte und Verpflichtungen; |
听 3. |
"Marktteilnehmer" neben Mitbewerber und Verbraucher auch jede weitere Person, die als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen t盲tig ist; |
听 4. |
"Mitbewerber" jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverh盲ltnis steht; |
听 5. |
"Nachricht" jede Information, die zwischen einer endlichen Zahl von Beteiligten 眉ber einen 枚ffentlich zug盲nglichen elektronischen Kommunikationsdienst ausgetauscht oder weitergeleitet wird; nicht umfasst sind Informationen, die als Teil eines Rundfunkdienstes 眉ber ein elektronisches Kommunikationsnetz an die 脰ffentlichkeit weitergeleitet werden, soweit diese Informationen nicht mit dem identifizierbaren Teilnehmer oder Nutzer, der sie erh盲lt, in Verbindung gebracht werden k枚nnen; |
听 6. |
"Online-Marktplatz" ein Dienst, der es Verbrauchern erm枚glicht, durch die Verwendung von Software, die von einem Unternehmer oder in dessen Namen betrieben wird, einschlie脽lich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, Fernabsatzvertr盲ge (搂 312c des B眉rgerlichen Gesetzbuchs) mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschlie脽en; |
听 7. |
"Ranking" die von einem Unternehmer veranlasste relative Hervorhebung von Waren oder Dienstleistungen, unabh盲ngig von den hierf眉r verwendeten technischen Mitteln; |
听 8. |
"Unternehmer" jede nat眉rliche oder juristische Person, die gesch盲ftliche Handlungen im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen T盲tigkeit vornimmt, und jede Person, die im Namen oder Auftrag einer solchen Person handelt; |
听 9. |
"unternehmerische Sorgfalt" der Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem T盲tigkeitsbereich gegen眉ber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Ber眉cksichtigung der anst盲ndigen Marktgepflogenheiten einh盲lt; |
听 10. |
"Verhaltenskodex" jede Vereinbarung oder Vorschrift 眉ber das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne gesch盲ftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben; |
听 11. |
"wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers" die Vornahme einer gesch盲ftlichen Handlung, um die F盲higkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, sp眉rbar zu beeintr盲chtigen und damit den Verbraucher zu einer gesch盲ftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen h盲tte. |
听(2) F眉r den Verbraucherbegriff ist 搂 13 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anwendbar.
搂 3 Verbot unlauterer gesch盲ftlicher Handlungen
听(1) Unlautere gesch盲ftliche Handlungen sind unzul盲ssig.
听(2) Gesch盲ftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.
听(3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgef眉hrten gesch盲ftlichen Handlungen gegen眉ber Verbrauchern sind stets unzul盲ssig.
听(4) 1Bei der Beurteilung von gesch盲ftlichen Handlungen gegen眉ber Verbrauchern ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder, wenn sich die gesch盲ftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet, auf ei...