听(1) 1Die Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben. 2Bei Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern kann durch Bestimmung in der Satzung auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. 3In diesem Fall nimmt die Generalversammlung die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats wahr, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
听(2) 1Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats m眉ssen Mitglieder der Genossenschaft und nat眉rliche Personen sein. 2Geh枚ren der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, k枚nnen deren Mitglieder, sofern sie nat眉rliche Personen sind, in den Vorstand oder Aufsichtsrat der Genossenschaft berufen werden; geh枚ren der Genossenschaft andere juristische Personen oder Personengesellschaften an, gilt dies f眉r deren zur Vertretung befugte Personen.
听(3) 1Der Vorstand einer Genossenschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, legt f眉r den Frauenanteil in den beiden F眉hrungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgr枚脽en fest. 2Die Zielgr枚脽en m眉ssen den angestrebten Frauenanteil an der jeweiligen F眉hrungsebene beschreiben und bei Angaben in Prozent vollen Personenzahlen entsprechen. 3Legt der Vorstand f眉r eine der F眉hrungsebenen die Zielgr枚脽e Null fest, so hat er dies klar und verst盲ndlich zu begr眉nden. 4Die Begr眉ndung muss ausf眉hrlich die Erw盲gungen darlegen, die der Entscheidung zugrunde liegen. 5Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgr枚脽en unter 30 Prozent, so d眉rfen die Zielgr枚脽en den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. 6Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgr枚脽en festzulegen. 7Die Fristen d眉rfen jeweils nicht l盲nger als f眉nf Jahre sein.
听(4) 1Ist bei einer Genossenschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, ein Aufsichtsrat bestellt, legt dieser f眉r den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgr枚脽en fest. 2Die Zielgr枚脽en m眉ssen den angestrebten Frauenanteil am jeweiligen Gesamtgremium beschreiben und bei Angaben in Prozent vollen Personenzahlen entsprechen. 3Legt der Aufsichtsrat f眉r den Aufsichtsrat oder den Vorstand die Zielgr枚脽e Null fest, so hat er dies klar und verst盲ndlich zu begr眉nden. 4Die Begr眉ndung muss ausf眉hrlich die Erw盲gungen darlegen, die der Entscheidung zugrunde liegen. 5Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgr枚脽en unter 30 Prozent, so d眉rfen die Zielgr枚脽en den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. 6Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgr枚脽en festzulegen. 7Die Fristen d眉rfen jeweils nicht l盲nger als f眉nf Jahre sein.