听(1) 1Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Gesch盲ftsf眉hrung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch盲ftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. 2Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vern眉nftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu handeln. 3脺ber vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Gesch盲ftsgeheimnisse, die ihnen durch die T盲tigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren.
听(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch盲ftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast. 3Wenn ein Vorstandsmitglied im Wesentlichen unentgeltlich t盲tig ist, muss dies bei der Beurteilung seiner Sorgfalt zu seinen Gunsten ber眉cksichtigt werden.
听(3) Die Mitglieder des Vorstands sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn entgegen diesem Gesetz oder der Satzung
听 1. |
Gesch盲ftsguthaben ausgezahlt werden, |
听 2. |
den Mitgliedern Zinsen oder Gewinnanteile gew盲hrt werden, |
听 3. |
Genossenschaftsverm枚gen verteilt wird, |
听 4. |
Zahlungen geleistet werden, nachdem die Zahlungsunf盲higkeit der Genossenschaft eingetreten ist oder sich eine 脺berschuldung ergeben hat, die f眉r die Genossenschaft nach 搂 98 Grund f眉r die Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens ist, |
听(4) 1Der Genossenschaft gegen眉ber tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzm盲脽igen Beschluss der Generalversammlung beruht. 2Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen.
听(5) 1In den F盲llen des Absatzes 3 kann der Ersatzanspruch auch von den Gl盲ubigern der Genossenschaft geltend gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen k枚nnen. 2Den Gl盲ubigern gegen眉ber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Genossenschaft noch dadurch aufgehoben, dass die Handlung auf einem Beschluss der Generalversammlung beruht. 3Ist 眉ber das Verm枚gen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren er枚ffnet, so 眉bt w盲hrend dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder Sachwalter das Recht der Gl盲ubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.
听(6) Die Anspr眉che aus diesen Vorschriften verj盲hren in f眉nf Jahren.