听(1) Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn
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er auf wirtschaftlichen Gr眉nden oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, |
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er vor眉bergehend ist, |
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er nicht vermeidbar ist und |
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im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb besch盲ftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist; der Entgeltausfall kann auch jeweils 100 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betragen. |
Bei den Berechnungen nach Satz 1 Nummer 4 sind Auszubildende nicht mitzuz盲hlen.
听(2) Ein Arbeitsausfall beruht auch auf wirtschaftlichen Gr眉nden, wenn er durch eine Ver盲nderung der betrieblichen Strukturen verursacht wird, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt ist.
听(3) Ein unabwendbares Ereignis liegt insbesondere vor, wenn ein Arbeitsausfall auf ungew枚hnlichen, von dem 眉blichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverh盲ltnissen beruht. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch vor, wenn ein Arbeitsausfall durch beh枚rdliche oder beh枚rdlich anerkannte Ma脽nahmen verursacht ist, die vom Arbeitgeber nicht zu vertreten sind.
听(4) Ein Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der
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眉berwiegend branchen眉blich, betriebs眉blich oder saisonbedingt ist oder ausschlie脽lich auf betriebsorganisatorischen Gr眉nden beruht, |
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durch die Gew盲hrung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann, soweit vorrangige Urlaubsw眉nsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Urlaubsgew盲hrung nicht entgegenstehen, oder |
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durch die Nutzung von im Betrieb zul盲ssigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann. |
Die Aufl枚sung eines Arbeitszeitguthabens kann von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer nicht verlangt werden, soweit es
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vertraglich ausschlie脽lich zur 脺berbr眉ckung von Arbeitsausf盲llen au脽erhalb der Schlechtwetterzeit (搂 101 Absatz 1) bestimmt ist und den Umfang von 50 Stunden nicht 眉bersteigt, |
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zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld angespart worden ist und den Umfang von 150 Stunden nicht 眉bersteigt, |
听 4. |
den Umfang von 10 Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers 眉bersteigt oder |
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l盲nger als ein Jahr unver盲ndert bestanden hat. |
In einem Betrieb, in dem eine Vereinbarung 眉ber Arbeitszeitschwankungen gilt, nach der mindestens 10 Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit je nach Arbeitsanfall eingesetzt werden, gilt ein Arbeitsausfall, der im Rahmen dieser Arbeitszeitschwankungen nicht mehr ausgeglichen werden kann, als nicht vermeidbar.