Ziel
1.
Ziel dieses Standards ist es, Angabepflichten festzulegen, die es den Nutzern der Nachhaltigkeitserkl盲rungen des Unternehmens erm枚glichen, die Strategie und den Ansatz, die Prozesse und Verfahren des Unternehmens sowie seine Leistung in Bezug auf die Unternehmensf眉hrung zu verstehen.
2.
Dieser Standard konzentriert sich auf folgende Aspekte, die in diesem Standard zusammen als "Unternehmensf眉hrung" oder "Aspekte der Unternehmensf眉hrung" bezeichnet werden:
听 a) |
Unternehmensethik und Unternehmenskultur, einschlie脽lich der Bek盲mpfung von Korruption und Bestechung, des Schutzes von Hinweisgebern und des Tierwohls, |
听 b) |
Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschlie脽lich Zahlungspraktiken, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsverzug an kleine und mittlere Unternehmen, |
听 c) |
T盲tigkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Aus眉bung seines politischen Einflusses, einschlie脽lich seiner Lobbyt盲tigkeiten. |
Zusammenspiel mit anderen ESRS
3.
Der Inhalt dieses Standards 眉ber allgemeine Angaben sowie das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen und Kennzahlen und Ziele ist in Verbindung mit dem ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und dem ESRS 2 Allgemeine Angaben zu lesen.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
4.
Die in diesem Abschnitt verlangten Angaben sollten in Verbindung mit den im ESRS 2 verlangten Angaben zu Governance (GOV), Strategie (SBM) und Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) gelesen und zusammen mit diesen 眉bermittelt werden.
[Ohne Titel]
Governance
GOV-1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 鈥 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
5.
Bei der Angabe von Informationen 眉ber die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane deckt das Unternehmen folgende Aspekte ab:
听 a) |
die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensf眉hrung und |
听 b) |
das Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Aspekte der Unternehmensf眉hrung. |
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 鈥 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
6.
Bei der Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensf眉hrung gibt das Unternehmen alle relevanten Kriterien an, die in dem Verfahren verwendet werden, einschlie脽lich Standort, T盲tigkeit, Sektor und Struktur der Transaktion.
G1-1 Angabepflicht G1-1 鈥 Konzepte f眉r die Unternehmensf眉hrung und Unternehmenskultur
7.
Das Unternehmen hat seine Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensf眉hrung anzugeben und zu erl盲utern, wie es seine Unternehmenskultur f枚rdert.
8.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verst盲ndnis daf眉r zu vermitteln, inwiefern das Unternehmen 眉ber Konzepte f眉r die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bei Aspekten der Unternehmensf眉hrung verf眉gt. Au脽erdem soll ein Verst盲ndnis f眉r den Ansatz des Unternehmens in Bezug auf die Unternehmenskultur vermittelt werden.
9.
Die nach Absatz 7 erforderlichen Angaben umfassen die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begr眉ndet, entwickelt, f枚rdert und bewertet.
10.
Die nach Absatz 7 erforderlichen Angaben decken die folgenden Punkte im Zusammenhang mit den Konzepten des Unternehmens zu Aspekten der Unternehmensf眉hrung ab:
听 a) |
eine Beschreibung der Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zu seinem Verhaltenskodex oder 盲hnlichen internen Regeln stehen, und ob es die Berichterstattung interner und/oder externer Interessentr盲ger ber眉cksichtigt, |
听 b) |
verf眉gt das Unternehmen 眉ber keine mit dem 脺bereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption im Einklang stehenden Konzepten zur Bek盲mpfung von Korruption oder Bestechung, so gibt es dies an und erkl盲rt, ob es plant, solche Konzepte einzuf眉hren, und nennt gegebenenfalls den entsprechenden Zeitplan, |
听 c) |
wie das Unternehmen Hinweisgeber sch眉tzt, einschlie脽lich
i. |
Einzelheiten zur Einrichtung interner Meldekan盲le f眉r Hinweisgeber, einschlie脽lich der Frage, ob das Unternehmen seinen eigenen Arbeitskr盲ften Informationen und Schulungen zur Verf眉gung stellt, sowie Informationen 眉ber die Benennung und Schulung von Mitarbeitern, die solche Meldungen erhalten, und |
ii. |
Ma脽nahmen zum Schutz eigener Arbeitskr盲fte, die Hinweisgeber sind, vor Vergeltungsma脽nahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europ盲ischen Parlaments und des Rates, |
|
听 d) |
verf眉gt das Unternehmen 眉ber keine Konzepte zum Schutz von Hinweisgebern, so gibt es dies an und teilt mit, ob es plant, solche Konzepte einzuf眉hren, und nennt gegebenenfalls den entsprechenden Zeitplan, |
听 e) |
neben den Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen von Hinweisgebern im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937, ob das Unternehmen 眉ber Verfahren verf眉gt, um Vorf盲lle im Zusammenhang mit der Unternehmensf眉hrung, einschlie脽lich F盲llen von Korruption und Bestechung, unverz眉glich, unabh盲ngig und objektiv zu untersuchen, |
听 f) |
gegebenenfalls, ob das Unternehmen 眉ber Konzepte in Bezug auf den Tierschutz verf眉gt, |
听 g) |
das Konzept des Unternehmens f眉r organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensf眉hrung, einschlie脽lich Zielgruppe, H盲ufig... |