Pr眉fung der Steuerfreistellung
听(1) - unbesetzt -
Anspruch auf Kindergeld
听(2) 1Bei der Pr眉fung der Steuerfreistellung ist auf das f眉r den jeweiligen VZ zustehende Kindergeld oder die vergleichbare Leistung abzustellen, unabh盲ngig davon, ob ein Antrag gestellt wurde oder eine Zahlung erfolgt ist. 2Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen i. S. d. 搂 65 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Leistungen auf Grund 眉ber- oder zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften sind wie Anspr眉che auf Kindergeld bis zur H枚he der Betr盲ge nach 搂 66 EStG zu ber眉cksichtigen.3 Auch ein Anspruch auf Kindergeld, dessen Festsetzung aus verfahrensrechtlichen Gr眉nden nicht erfolgt ist, ist zu ber眉cksichtigen.
Zurechnung des Kindergelds/zivilrechtlicher Ausgleich
听(3) 1Der Anspruch auf Kindergeld ist demjenigen zuzurechnen, der f眉r das Kind Anspruch auf einen Kinderfreibetrag nach 搂 32 Abs. 6 EStG hat, auch wenn das Kindergeld an das Kind selbst oder einen Dritten (z. B. einen Tr盲ger von Sozialleistungen) ausgezahlt wird. 2Der Anspruch auf Kindergeld ist grunds盲tzlich beiden Elternteilen jeweils zur H盲lfte zuzurechnen; dies gilt unabh盲ngig davon, ob ein barunterhaltspflichtiger Elternteil Kindergeld 眉ber den zivilrechtlichen Ausgleich von seinen Unterhaltszahlungen abzieht, oder ein zivilrechtlicher Ausgleich nicht in Anspruch genommen wird. 3In den F盲llen des 搂 32 Abs. 6 Satz 3 EStG und in den F盲llen der 脺bertragung des Kinderfreibetrags (搂 32 Abs. 6 Satz 6, 1. Alternative EStG) ist dem Stpfl. der gesamte Anspruch auf Kindergeld zuzurechnen. 4Wird f眉r ein Kind lediglich der Freibetrag f眉r den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 眉bertragen (搂 32 Abs. 6 Satz 6, 2. Alternative EStG), bleibt die Zurechnung des Anspruchs auf Kindergeld hiervon unber眉hrt.
Abstimmung zwischen Finanz盲mtern und Familienkassen
听(4) 1Kommen die Freibetr盲ge f眉r Kinder zum Abzug, hat das Finanzamt die Veranlagung grunds盲tzlich unter Ber眉cksichtigung des Anspruchs auf Kindergeld durchzuf眉hren. 2Ergeben sich durch den Vortrag des Stpfl. begr眉ndete Zweifel am Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld, ist die Familienkasse zu beteiligen. 3Wird von der Familienkasse bescheinigt, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht, 眉bernimmt das Finanzamt grunds盲tzlich die Entscheidung der Familienkasse 眉ber die Ber眉cksichtigung des Kindes. 4Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der einen Stelle (Finanzamt oder Familienkasse) oder eine abweichende Auffassung sind der Stelle, welche die Entscheidung getroffen hat, mitzuteilen. 5Diese teilt der anderen Stelle mit, ob sie den Zweifeln Rechnung tr盲gt bzw. ob sie sich der abweichenden Auffassung anschlie脽t. 6Kann im Einzelfall kein Einvernehmen erzielt werden, haben das Finanzamt und die Familienkasse der jeweils vorgesetzten Beh枚rde zu berichten. 7Bis zur Kl盲rung der Streitfrage ist die Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachpr眉fung durchzuf眉hren.