Beschreibung der T盲tigkeit
Bau, Erweiterung, Betrieb und Erneuerung von Anlagen zur Gewinnung von aufbereitetem Wasser, von Anlagen zur Regenwasser- und Abflusswassergewinnung sowie von Anlagen zur Sammlung und Aufbereitung von Grauwasser.
Diese alternativen Wasserressourcen dienen zur Ersetzung von Wasser aus Entnahmen oder Trinkwasserversorgungssystemen und k枚nnen f眉r die Grundwasserauff眉llung, Bew盲sserung, industrielle Wiederverwendung, Freizeitaktivit盲ten und jede andere kommunale Nutzung eingesetzt werden.
Die Wirtschaftst盲tigkeit umfasst nur die Anlagen und Verfahren, die die Wiederverwendung des Wassers erm枚glichen, etwa Anlagen zum Auff眉llen der Grundwasserleiter oder Oberfl盲chenwasserspeicher, und nicht die vorangegangenen Schritte, wie die prim盲ren und sekund盲ren Stufen der Abwasserbehandlungsanlage oder die nachfolgenden Schritte, die f眉r die endg眉ltige Wiederverwendung dieser alternativen Wasserressourcen erforderlich sind, wie Bew盲sserungssysteme.
Die Wirtschaftst盲tigkeit umfasst nicht die Entsalzung (siehe Anhang II Abschnitt 5.13 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139).
Diese Wirtschaftst盲tigkeit umfasst nicht die Bereitstellung von Wasser f眉r den menschlichen Gebrauch (siehe Anhang I Abschnitt 2.1).
Die Wirtschaftst盲tigkeiten in dieser Kategorie k枚nnen gem盲脽 der mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 aufgestellten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige mehreren NACE-Codes, insbesondere E37.00 und F42.9, zugeordnet werden.
Technische Bewertungskriterien
Wesentlicher Beitrag zum 脺bergang zur Kreislaufwirtschaft |
听 1. |
F眉r die Herstellung von aufbereitetem Wasser erf眉llt die T盲tigkeit die folgenden Kriterien:
听 a) |
Das aufbereitete Wasser ist f眉r die Wiederverwendung geeignet. F眉r die Verwendung in der Landwirtschaft erf眉llt das aufbereitete Wasser die EU-Anforderungen, wie sie in der Verordnung (EU) 2020/741 des Europ盲ischen Parlaments und des Rates und in nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind. Die endg眉ltige Qualit盲t des aufbereiteten Wassers ist f眉r andere Verwendungszwecke als die landwirtschaftliche Bew盲sserung zweckm盲脽ig und entspricht den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und Normen. |
听 b) |
Das Projekt f眉r die Wasserwiederverwendung wurde von der zust盲ndigen Beh枚rde im Rahmen der integrierten Wasserbewirtschaftung genehmigt, wobei vorrangig eine tragf盲hige Steuerung der Wassernachfrage und Effizienzma脽nahmen in Abstimmung mit den f眉r die Wasserwirtschaft zust盲ndigen Beh枚rden ber眉cksichtigt wurden. Dies kann durch die Aufnahme in einen Wasserbewirtschaftungs- oder einen D眉rremanagementplan nachgewiesen werden. Zur Wiederverwendung in der Landwirtschaft werden die Bewertungen der Umweltrisiken, auch im Zusammenhang mit dem quantitativen Zustand von Gew盲ssern, in den gem盲脽 der Verordnung (EU) 2020/741 vorgeschriebenen Risikomanagementpl盲nen in vollem Umfang ber眉cksichtigt. |
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听 2. |
Bei Anlagen zur Regenwasser- und Abflusswassergewinnung erf眉llt die T盲tigkeit folgende Kriterien:
听 a) |
Die Ressource (Regen- oder Abflusswasser) wird an der Quelle getrennt und umfasst keine Abw盲sser. |
听 b) |
Das Wasser ist f眉r die Verwendung nach ordnungsgem盲脽er Behandlung in Abh盲ngigkeit vom Verschmutzungsgrad und der sp盲teren Verwendung geeignet. |
听 c) |
Die Anlage ist Teil eines Instruments der Stadtplanung oder Genehmigung, z. B. Masterplan oder Stadtplanung. |
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听 3. |
Bei Anlagen zur Gewinnung und Behandlung von Grauwasser erf眉llt die T盲tigkeit folgende Kriterien:
听 a) |
Die Ressource (Grauwasser) wird an der Quelle getrennt. |
听 b) |
Das Wasser ist f眉r die Wiederverwendung nach ordnungsgem盲脽er Behandlung in Abh盲ngigkeit vom Verschmutzungsgrad und der sp盲teren Wiederverwendung geeignet. |
听 c) |
Die Leistung wird durch eine Geb盲udezertifizierung bescheinigt oder ist in der technischen Entwurfsdokumentation enthalten. |
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Vermeidung erheblicher Beeintr盲chtigungen |
1) |
Klimaschutz |
F眉r die Erzeugung von aufbereitetem Wasser wurde eine Bewertung der direkten THG-Emissionen aus der Wiederverwendungsbehandlung durchgef眉hrt. Die Ergebnisse werden Investoren und Kunden auf Anfrage offengelegt. |
2) |
Anpassung an den Klimawandel |
Die T盲tigkeit erf眉llt die Kriterien in Anlage A zu diesem Anhang. |
3) |
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen |
Die T盲tigkeit erf眉llt die Kriterien in Anlage B zu diesem Anhang. |
5) |
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
F眉r die in der EU-Verordnung (EU) 2020/741 vorgeschriebenen Verwendungen steht die T盲tigkeit im Einklang mit der genannten Verordnung oder mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften, soweit diese strenger sind. Die Grundwasserauff眉llung und Versickerung von Oberfl盲chenablaufwasser entspricht der Richtlinie 2006/118/EG bzw. den geltenden nationalen Rechtsvorschriften, soweit diese strenger sind. |
6) |
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversit盲t und der 脰kosysteme |
Die T盲tigkeit erf眉llt die Kriterien in Anlage D zu diesem Anhang. |