听(1) 1Gewinne eines Unternehmens eines Vertragstaates k枚nnen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, da脽 das Unternehmen seine T盲tigkeit im anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebst盲tte aus眉bt. 2脺bt das Unternehmen seine T盲tigkeit in dieser Weise aus, so k枚nnen die Gewinne des Unternehmens in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser Betriebst盲tte zugerechnet werden k枚nnen.
听(2) Unbeschadet des Absatzes 3 sind, wenn ein Unternehmen eines Vertragstaates seine T盲tigkeit in dem anderen Vertragstaat durch eine dort gelegene Betriebst盲tte aus眉bt, in jedem Vertragstaat dieser Betriebst盲tte die Gewinne zuzurechnen, die sie h盲tte erzielen k枚nnen, wenn sie eine gleiche oder 盲hnliche T盲tigkeit unter gleichen oder 盲hnlichen Bedingungen als selbst盲ndiges Unternehmen ausge眉bt h盲tte und v枚llig unabh盲ngig gewesen w盲re.
听(3) Bei der Ermittlung der Gewinne einer Betriebst盲tte werden die f眉r diese Betriebst盲tte entstandenen Aufwendungen, einschlie脽lich der Gesch盲ftsf眉hrungs-- und allgemeinen Verwaltungskosten, zum Abzug zugelassen, gleichg眉ltig, ob sie in dem Staat, in dem die Betriebst盲tte liegt, oder anderswo entstanden sind.
听(4) Beim Fehlen einer ordnungsm盲脽igen Buchf眉hrung und anderer Beweisunterlagen, die es erm枚glichen, die von einem Unternehmen eines Vertragstaates erzielten Gewinne zu ermitteln, welche seiner in dem anderen Staat gelegenen Betriebst盲tte zuzurechnen sind, kann die Steuer in diesem anderen Staat insbesondere dadurch festgesetzt werden, da脽 entsprechend dem Recht dieses anderen Staates die 眉blichen Gewinne zugrunde gelegt werden, die ein 盲hnliches Unternehmen dieses anderen Staates bei einer gleichen oder 盲hnlichen T盲tigkeit unter gleichen oder 盲hnlichen Bedingungen erzielen w眉rde.
听(5) Auf Grund des blo脽en Einkaufs von G眉tern oder Waren f眉r das Unternehmen wird einer Betriebst盲tte kein Gewinn zugerechnet.
听(6) Bei Anwendung der vorstehenden Abs盲tze sind die der Betriebst盲tte zuzurechnenden Gewinne jedes Jahr auf dieselbe Art zu ermitteln, es sei denn, da脽 ausreichende Gr眉nde daf眉r bestehen, anders zu verfahren.
听(7) Geh枚ren zu den Gewinnen Eink眉nfte, die in anderen Artikeln des Abkommens behandelt werden, so stehen die Bestimmungen dieses Artikels der Anwendung der Bestimmungen jener Artikel bei der Besteuerung dieser Eink眉nfte nicht entgegen.