搂搂 1 - 3 Erster Teil Der Rechtsanwalt
搂 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist ein unabh盲ngiges Organ der Rechtspflege.
搂 2 Beruf des Rechtsanwalts
听(1) Der Rechtsanwalt 眉bt einen freien Beruf aus.
听(2) Seine T盲tigkeit ist kein Gewerbe.
搂 3 Recht zur Beratung und Vertretung
听(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabh盲ngige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
听(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Beh枚rden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschr盲nkt werden.
听(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Beh枚rden vertreten zu lassen.
搂搂 4 - 37 Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften [Bis 31.07.2022: Zulassung des Rechtsanwalts]
搂搂 4 - 17 Erster Abschnitt Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
搂 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
1Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer
听 2. |
die Eingliederungsvoraussetzungen nach Teil 3 des Gesetzes 眉ber die T盲tigkeit europ盲ischer Rechtsanw盲lte in Deutschland erf眉llt oder |
2Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden.
搂听5 (weggefallen)
搂 6 Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
听(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.
听(2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gr眉nden abgelehnt werden.
搂 7 Versagung der Zulassung
1Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen,
听 1. |
wenn die antragstellende Person nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat; |
听 2. |
wenn die antragstellende Person infolge strafgerichtlicher Verurteilung die F盲higkeit zur Bekleidung 枚ffentlicher 脛mter nicht besitzt; |
听 3. |
wenn die antragstellende Person durch rechtskr盲ftiges Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen ist [Bis 31.07.2021: und seit Rechtskraft des Urteils noch nicht acht Jahre verstrichen sind, Nummer 5 bleibt unber眉hrt] ; |
听 4. |
wenn gegen die antragstellende Person im Verfahren 眉ber die Richteranklage auf Entlassung oder im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst in der Rechtspflege rechtskr盲ftig erkannt worden ist; |
听 5. |
wenn die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unw眉rdig erscheinen l盲脽t, den Beruf eines Rechtsanwalts auszu眉ben; |
听 6. |
wenn die antragstellende Person die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bek盲mpft; |
听 7. |
wenn die antragstellende Person aus gesundheitlichen Gr眉nden nicht nur vor眉bergehend unf盲hig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgem盲脽 auszu眉ben; |
听 8. |
wenn die antragstellende Person eine T盲tigkeit aus眉bt, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabh盲ngiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabh盲ngigkeit gef盲hrden kann; |
听 10. |
wenn die antragstellende Person Richter, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist, es sei denn, dass sie die ihr 眉bertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt oder dass ihre Rechte und Pflichten auf Grund der 搂搂 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen. |
2Satz 1 Nummer 3 und 4 gilt nur, wenn seit Rechtskraft der Entscheidung noch keine acht Jahre verstrichen sind. 3Ein Fristablauf nach Satz 2 l盲sst die Anwendbarkeit des Satzes 1 Nummer 5 unber眉hrt.
搂搂听8 bis 9 (weggefallen)
搂 10 Aussetzung des Zulassungsverfahrens
Die Entscheidung 眉ber den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anh盲ngig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten l盲sst, die eine Versagung der Zulassung zur Folge haben w眉rde.
搂听11 (weggefallen)
搂 12 Zulassung
听(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aush盲ndigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
听(2) Die Urkunde darf erst ausgeh盲ndigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bew...