听(1) 1Der Mietzuschuss wird gew盲hrt, wenn die Miete f眉r den als notwendig anerkannten leeren Wohnraum (zuschussf盲hige Miete) 18 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1, Amts-, Stellen-, Ausgleichs- und 脺berleitungszulagen mit Ausnahme des Kaufkraftausgleichs 眉bersteigt. 2Der Mietzuschuss betr盲gt 90 Prozent des Mehrbetrages. 3Betr盲gt die Mieteigenbelastung
听 1. |
bei Beamten und Soldaten in den Besoldungsgruppen A 3 [Bis 29.02.2020: A 2] bis A 8 mehr als 20 Prozent, |
听 2. |
bei Beamten und Soldaten in den Besoldungsgruppen A 9 und h枚her sowie bei Richtern mehr als 22 Prozent |
der Bez眉ge nach Satz 1, so wird der volle Mehrbetrag als Mietzuschuss erstattet. 4Der Mietzuschuss wird nicht gew盲hrt, solange ein Anspruch auf Kostenerstattung nach der Auslandsumzugskostenverordnung besteht.
听(2) 1Bei einem Empf盲nger von Auslandsdienstbez眉gen, f眉r den das Gesetz 眉ber den Ausw盲rtigen Dienst nicht gilt, wird bei der Ermittlung der zuschussf盲higen Miete im Sinne von Absatz 1 Satz 1 die vom Ausw盲rtigen Amt festgelegte Mietobergrenze oder, wenn keine Mietobergrenze festgelegt wurde, die im Einzelfall anerkannte Miete zugrunde gelegt. 2Die nach Satz 1 festgelegte Mietobergrenze oder die im Einzelfall anerkannte Miete wird um 20 Prozent vermindert.
听(3) 1Erwirbt oder errichtet der Beamte, Richter oder Soldat oder eine beim Auslandszuschlag ber眉cksichtigte Person ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, so kann, wenn dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, ein Zuschuss in sinngem盲脽er Anwendung des Absatzes 1 gew盲hrt werden. 2Anstelle der Miete treten 0,65 Prozent des Kaufpreises, der auf den als notwendig anerkannten leeren Wohnraum entf盲llt. 3Der Zuschuss betr盲gt h枚chstens 0,3 Prozent des anerkannten Kaufpreises; er darf jedoch den Betrag des Mietzuschusses nach Absatz 1 bei Zugrundelegung einer Miete nach den orts眉blichen S盲tzen f眉r vergleichbare Objekte nicht 眉bersteigen. 4Nebenkosten bleiben unber眉cksichtigt.
听(4) 1Hat der Beamte, Richter oder Soldat mit seinem Ehegatten am ausl盲ndischen Dienstort eine gemeinsame Wohnung inne und erh盲lt der Ehegatte ebenfalls Auslandsdienstbez眉ge nach 搂 52 Absatz 1 oder 3 oder Arbeitsentgelt in entsprechender Anwendung des 搂 52 Absatz 1 oder 3, so wird nur ein Mietzuschuss gew盲hrt. 2Der Berechnung des Prozentsatzes nach Absatz 1 Satz 1 sind die Dienstbez眉ge und das entsprechende Arbeitsentgelt beider Ehegatten zugrunde zu legen. 3Der Mietzuschuss wird dem Ehegatten gezahlt, den die Ehegatten bestimmen. 4Treffen sie keine Bestimmung, erh盲lt jeder Ehegatte die H盲lfte des Mietzuschusses; 搂 6 ist nicht anzuwenden.
听(5) Inhaber von Dienstwohnungen im Ausland erhalten keinen Mietzuschuss.