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In ihrem im M盲rz 2018 angenommenen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums verpflichtete sich die Kommission dazu, ein klares Klassifikationssystem der EU 鈥 eine EU-Taxonomie 鈥 f眉r nachhaltige Wirtschaftst盲tigkeiten zu entwickeln, um allen Akteuren im Finanzsystem eine einheitliche Terminologie an die Hand zu geben. Mit der Verordnung 眉ber die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (im Folgenden "Taxonomie-Verordnung") wurde i) ein einheitliches Klassifikationssystem der EU f眉r 枚kologisch nachhaltige Wirtschaftst盲tigkeiten geschaffen und ii) ferner wurden in Bezug auf diese T盲tigkeiten Transparenzanforderungen f眉r bestimmte Nicht-Finanz- und Finanzunternehmen eingef眉hrt.
Im Juni 2021 erlie脽 die Kommission den delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie, in dem eine Liste technischer Bewertungskriterien f眉r bestimmte Wirtschaftst盲tigkeiten festlegt ist, bei denen davon auszugehen ist, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel leisten und erhebliche Beeintr盲chtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden. Der delegierte Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie wurde im Amtsblatt ver枚ffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Er wurde erstmals am 9. M盲rz 2022 durch den erg盲nzenden delegierten Rechtsakt zur Taxonomie 驳别盲苍诲别谤迟.
Im Juni 2023 erlie脽 die Kommission den delegierten Rechtsakt zur EU-Umwelttaxonomie, in dem technische Bewertungskriterien f眉r Wirtschaftst盲tigkeiten festgelegt sind, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der anderen vier Umweltziele der Taxonomieverordnung leisten k枚nnen (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, 脺bergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversit盲t und der 脰kosysteme) unter Vermeidung erheblicher Beeintr盲chtigungen eines der 眉brigen Umweltziele. Dar眉ber hinaus wurden bei den 脛nderungen des delegierten Rechtsakts 眉ber die Offenlegungspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie die vier nicht klimabezogenen Umweltziele in den Offenlegungen der Unternehmen ber眉cksichtigt. Die Kommission 盲nderte auch den delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie, indem sie weitere Wirtschaftst盲tigkeiten f眉r die Ziele des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel in diesen delegierten Rechtsakt aufnahm.
Nach Pr眉fung durch das Europ盲ische Parlament und den Rat wurden der delegierte Rechtsakt zur Umwelttaxonomie, die 脛nderungen des delegierten Rechtsakts 眉ber die Taxonomie-Offenlegungspflichten und der delegierte Rechtsakt zur Klimataxonomie am 21. November 2023 im Amtsblatt ver枚ffentlicht. Sie traten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Diese Bekanntmachung enth盲lt technische Klarstellungen zur Beantwortung h盲ufig gestellter Fragen (frequently asked questions, FAQ) zu den im delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie (einschlie脽lich der 脛nderungen des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie) und im delegierten Rechtsakt zur Umwelttaxonomie festgelegten technischen Bewertungskriterien sowie zu den Offenlegungspflichten f眉r die nicht klimabezogenen Umweltziele, die in den 脛nderungen des delegierten Rechtsakts 眉ber die Taxonomie-Offenlegungspflichten festgelegt sind.
Mit dem Schwerpunkt auf technischen Fragen zu den im delegierten Rechtsakt zur Umwelttaxonomie enthaltenen Kriterien und T盲tigkeiten sowie auf zus盲tzlichen Fragen im Zusammenhang mit T盲tigkeiten, die im delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie enthalten sind, erg盲nzt diese Bekanntmachung fr眉here Bekanntmachungen der Kommission, die bisher zur EU-Taxonomie und ihren delegierten Rechtsakten ver枚ffentlicht wurden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Bekanntmachungen:
- Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts 眉ber die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung f眉r die Meldung von taxonomief盲higen Wirtschaftst盲tigkeiten und Verm枚genswerten 2022/C 385/01;
- Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts 眉ber die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung f眉r die Meldung von taxonomief盲higen und taxonomiekonformen Wirtschaftst盲tigkeiten und Verm枚genswerten (zweite Bekanntmachung der Kommission);
- Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie zur Festlegung technischer Bewertungskriterien f眉r Wirtschaftst盲tigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und erhebliche Beeintr盲chtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden;
- Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften der EU-Taxonomieverordnung und zu den Verbindungen zur Verordnung 眉ber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten 2023/C 211/01;
- Bekanntmachung der Kommission z...