听(1) Einem Ausl盲nder, der als Minderj盲hriger rechtm盲脽ig seinen gew枚hnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
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der Ausl盲nder sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtm盲脽ig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat, |
听 2. |
sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbst盲tigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter f眉r die Dauer von f眉nf Jahren 眉bernommen hat, und |
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der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von f眉nf Jahren seit der Ausreise gestellt wird. |
(1) 1Einem Ausl盲nder, der als Minderj盲hriger rechtm盲脽ig seinen gew枚hnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
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der Ausl盲nder sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtm盲脽ig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat, |
2. |
sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbst盲tigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter f眉r die Dauer von f眉nf Jahren 眉bernommen hat, und |
3. |
der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von f眉nf Jahren seit der Ausreise gestellt wird. |
2Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aus眉bung einer Erwerbst盲tigkeit.
听(2) 1Zur Vermeidung einer besonderen H盲rte kann von den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 bezeichneten Voraussetzungen abgewichen werden. 2Von den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn der Ausl盲nder im Bundesgebiet einen anerkannten Schulabschluss erworben hat.
听(2a) 1Von den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen kann abgewichen werden, wenn der Ausl盲nder rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen 脺bel zur Eingehung der Ehe gen枚tigt und von der R眉ckkehr nach Deutschland abgehalten wurde, er den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage, sp盲testens jedoch vor Ablauf von f眉nf Jahren seit der Ausreise, stellt, und gew盲hrleistet erscheint, dass er sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverh盲ltnisse in die Lebensverh盲ltnisse der Bundesrepublik Deutschland einf眉gen kann. 2Erf眉llt der Ausl盲nder die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, soll ihm eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen 脺bel zur Eingehung der Ehe gen枚tigt und von der R眉ckkehr nach Deutschland abgehalten wurde und er den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Zwangslage, sp盲testens jedoch vor Ablauf von zehn Jahren seit der Ausreise, stellt. 3Absatz 2 bleibt unber眉hrt.
听(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden,
听 1. |
wenn der Ausl盲nder ausgewiesen worden war oder ausgewiesen werden konnte, als er das Bundesgebiet verlie脽, |
听 2. |
wenn ein Ausweisungsinteresse besteht oder |
听 3. |
solange der Ausl盲nder minderj盲hrig und seine pers枚nliche Betreuung im Bundesgebiet nicht gew盲hrleistet ist. |
听(4) Der Verl盲ngerung der Aufenthaltserlaubnis steht nicht entgegen, dass der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Erwerbst盲tigkeit gesichert oder die Unterhaltsverpflichtung wegen Ablaufs der f眉nf Jahre entfallen ist.
听(5) Einem Ausl盲nder, der von einem Tr盲ger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtm盲脽ig im Bundesgebiet aufgehalten hat.