听(1) 1Einem Ausl盲nder wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen worden ist. 2Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Ma脽nahmen und das Absolvieren eines Pflichtpraktikums. 3Studienvorbereitende Ma脽nahmen sind
听 1. |
der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn der Ausl盲nder zu einem Vollzeitstudium zugelassen worden ist und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden ist, und |
听 2. |
der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn die Annahme zu einem Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung nachgewiesen ist. |
4Ein Nachweis 眉ber die f眉r den konkreten Studiengang erforderlichen Kenntnisse der Ausbildungssprache wird nur verlangt, wenn diese Sprachkenntnisse weder bei der Zulassungsentscheidung gepr眉ft worden sind noch durch die studienvorbereitende Ma脽nahme erworben werden sollen.
听(2) 1Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis betr盲gt bei Ersterteilung und Verl盲ngerung in der Regel zwei Jahre und soll eine Mindestdauer von einem Jahr nicht unterschreiten. [Bis 29.02.2024: Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis betr盲gt bei der Ersterteilung und bei der Verl盲ngerung mindestens ein Jahr und soll zwei Jahre nicht 眉berschreiten.] 2Sie betr盲gt mindestens zwei Jahre, wenn der Ausl盲nder an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilit盲tsma脽nahmen teilnimmt oder wenn f眉r ihn eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt. 3Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, so wird die Aufenthaltserlaubnis nur f眉r die Dauer des Studiums erteilt. 4Die Aufenthaltserlaubnis wird verl盲ngert, wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann. 5Zur Beurteilung der Frage, ob der Aufenthaltszweck noch erreicht werden kann, kann die aufnehmende Bildungseinrichtung beteiligt werden.
听(3) 1Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nach Ma脽gabe der folgenden S盲tze nur zur Aus眉bung von Besch盲ftigungen, die insgesamt bis zu 140 Arbeitstage im Jahr nicht 眉berschreiten d眉rfen (Arbeitstagekonto). 2Studentische Nebent盲tigkeiten werden nicht angerechnet. 3Teilzeitbesch盲ftigungen werden jeweils in der f眉r den Ausl盲nder g眉nstigsten Weise wie folgt angerechnet:
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Die Besch盲ftigungen k枚nnen f眉r jeden Tag, an dem die Arbeitszeit bis zu vier Stunden betr盲gt, als halber Arbeitstag, ansonsten als voller Arbeitstag auf das Arbeitstagekonto angerechnet werden oder |
听 2. |
die Besch盲ftigungen k枚nnen je Kalenderwoche
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w盲hrend der Vorlesungszeit, wenn sie bis zu 20 Stunden je Kalenderwoche ausge眉bt werden, und |
听 b) |
au脽erhalb der Vorlesungszeit |
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unabh盲ngig von der Verteilung der Arbeitszeit als zweieinhalb Arbeitstage auf das Arbeitstagekonto angerechnet werden. 4Die G眉nstigkeitspr眉fung nach Satz 3 erfolgt derart, dass einzeln f眉r jede Kalenderwoche bestimmt wird, ob eine Anrechnung der ausge眉bten T盲tigkeit nach Satz 3 Nummer 1 oder Nummer 2 erfolgt.
(3) 1Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Aus眉bung einer Besch盲ftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht 眉berschreiten darf, sowie zur Aus眉bung studentischer Nebent盲tigkeiten. 2W盲hrend des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Ma脽nahmen im ersten Jahr des Aufenthalts berechtigt die Aufenthaltserlaubnis nur zur Besch盲ftigung in der Ferienzeit. [Bis 23.06.2020: Dies gilt nicht w盲hrend des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Ma脽nahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit.]
听(4) 1W盲hrend des Aufenthalts nach Absatz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis nicht f眉r Besch盲ftigungen nach 搂 19c Absatz 1 in Verbindung mit einer Regelung der 叠别蝉肠丑盲蹿迟颈驳耻苍驳蝉惫别谤辞谤诲苍耻苍驳 f眉r vor眉bergehende Besch盲ftigungen erteilt werden. [Bis 29.02.2024: W盲hrend eines Aufenthalts nach Absatz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis f眉r einen anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Aus眉bung einer Besch盲ftigung als Fachkraft, der Aus眉bung einer Besch盲ftigung mit ausgepr盲gten berufspraktischen Kenntnissen nach 搂 19c Absatz 2 oder in F盲llen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.] 2搂 9 findet keine Anwendung.
听(5) 1Einem Ausl盲nder kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
听 1. |
er von einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung
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zum Zweck des Vollzeitstudiums zugelassen worden ist und die Zulassung mit einer Bedingung verbunden ist, die nicht auf den Besuch einer studienvorbereitenden Ma脽nahme gerichtet ist, |
听 b) |
zum Zweck des Vollzeitstudiums zugelassen worden ist und die Zulassung mit der Bedingung des Besuchs eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung verbunden ist, der Ausl盲nder aber den Nachweis 眉ber die Annahme zu einem Studienkolleg oder einer verg... |
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