Vorbemerkungen
Die Technischen Regeln f眉r Arbeitsst盲tten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse f眉r die Sicherheit und Gesundheit der Besch盲ftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsst盲tten wieder.
Sie werden vom
Ausschuss f眉r Arbeitsst盲tten
W盲hlt der Arbeitgeber eine andere L枚sung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit f眉r die Besch盲ftigten erreichen.
Diese ASR A4.3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung 眉ber Arbeitsst盲tten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erf眉llt sind. W盲hlt der Arbeitgeber eine andere L枚sung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit f眉r die Besch盲ftigten erreichen.
1 Zielstellung
Diese Arbeitsst盲ttenregel konkretisiert die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-R盲ume beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsst盲tten in 搂 3a Abs. 1 und 搂 4 Abs. 5 sowie Punkt 4.3 des Anhanges der Arbeitsst盲ttenverordnung.
2 Anwendungsbereich
听(1) Diese ASR gilt f眉r Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie Erste-Hilfe-R盲ume oder vergleichbare Einrichtungen und deren Bereitstellung.
听(2) (entfallen)
Hinweis:
F眉r die barrierefreie Gestaltung der Erste-Hilfe-R盲ume sowie Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsst盲tten", Anhang A4.3: Erg盲nzende Anforderungen zur ASR A4.3 "Erste-Hilfe-R盲ume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Ma脽nahmen an Verletzten oder Erkrankten.
3.2 Notfall ist ein Ereignis, das unverz眉glich Rettungsma脽nahmen erfordert und Ma脽nahmen der Ersten-Hilfe, des Rettungsdienstes und der 盲rztlichen Behandlung umfasst.
3.3 Notruf ist die Meldung eines Notfalls 眉ber Meldeeinrichtungen zur Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei.
3.4 Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z.B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gem盲脽 Gef盲hrdungsbeurteilung erforderliche medizinische Ger盲te (z.B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsger盲t) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe ben枚tigt werden.
3.5 Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr f眉r Leben und Gesundheit, z. B. Meldeeinrichtungen, Rettungstransportmittel und Rettungsger盲te.
3.6 Meldeeinrichtungen sind Kommunikationsmittel, um im Notfall unverz眉glich einen Notruf absetzen zu k枚nnen.
3.7 Rettungstransportmittel dienen dem fachgerechten, schonenden Transport Verletzter oder Erkrankter zur weiteren Versorgung im Erste-Hilfe-Raum, zum Arzt oder ins Krankenhaus.
3.8 Rettungsger盲te sind technische Hilfsmittel zur Personenrettung aus Gefahrensituationen.
3.9 Erste-Hilfe-R盲ume und vergleichbare Einrichtungen sind speziell vorgesehene R盲ume, in denen bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet oder die 盲rztliche Erstversorgung durchgef眉hrt werden kann.
Den Erste-Hilfe-R盲umen vergleichbare Einrichtungen sind B. Rettungsfahrzeuge, transportable Raumzellen (Erste-Hilfe-Container) oder Arztpraxisr盲ume. Als vergleichbare Einrichtungen gelten auch besonders eingerichtete, vom 眉brigen Raum abgetrennte Erste-Hilfe-Bereiche.
4 Mittel zur Ersten Hilfe
听(1) Erste-Hilfe-Material ist in Verbandk盲sten oder anderen geeigneten Beh盲ltnissen (z.B. Rucks盲cke, Taschen, Schr盲nke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten. Die Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandk盲sten ergibt sich aus Tabelle 1.
Tabelle 1: Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandk盲sten
Betriebsart |
Zahl der Besch盲ftigten |
Kleiner Verbandkasten |
Gro脽er Verbandkasten |
Verwaltungs- und Handelsbetriebe |
1 鈥 50 |
1 |
鈥 |
51 鈥 300 |
鈥 |
1 |
301 鈥 600 |
鈥 |
2 |
f眉r je 300 weitere Besch盲ftigte |
鈥 |
+1 |
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe- und vergleichbare Betriebe |
1 鈥 20 |
1 |
鈥 |
21 鈥 1 00 |
鈥 |
1 |
101 鈥 200 |
鈥 |
2 |
f眉r je 100 weitere Besch盲ftigte |
鈥 |
+1 |
听(2) Statt eines gro脽en Verbandkastens k枚nnen zwei kleine Verbandk盲sten verwendet werden. F眉r T盲tigkeiten im Au脽endienst, insbesondere f眉r die Mitf眉hrung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
听(3) Verbandk盲sten sind 眉berall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie h枚chstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschossh枚he erreichbar sind.
听(4) Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor sch盲digenden Einfl眉ssen (z.B. Verunreinigungen, N盲sse, hohe Temperaturen) gesch眉tzt, aber jederzeit leicht zug盲nglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu erg盲nzen bzw. zu ersetzen.
听(5) In Arbeitsst盲tten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten.
Tabelle 2: Inhalt der Verbandk盲...