6.1 Erfordernis
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zur L眉ftung sind erforderlich, wenn eine freie L眉ftung entsprechend Punkt 5 nicht ausreicht. Gr眉nde daf眉r k枚nnen sein:
- die Abmessungen der R盲ume (Punkt 5.3),
- die Lage der R盲ume, z. B. Tieflage (Fu脽boden tiefer als 1 m unter der umgebenden Gel盲ndeoberfl盲che),
- die umliegende Bebauung,
- eine besondere Nutzung (z. B. Arbeitsr盲ume ohne 枚ffenbare Fenster oder Oberlichter),
- innere oder 盲u脽ere Lasten, die mit der freien L眉ftung nicht beherrscht werden k枚nnen oder
- Fenster d眉rfen nicht ausreichend lange ge枚ffnet werden (z. B. L盲rm von au脽en, Sicherheit).
6.2 Anforderungen
听(1) RLT-Anlagen m眉ssen dem Stand der Technik entsprechen und sind bestimmungsgem盲脽 zu betreiben.
听(2) Bei RLT-Anlagen ist die Zuluft (Au脽enluft/Umluft) vor der Zuf眉hrung in die zu l眉ftenden R盲ume entsprechend den Anforderungen hinsichtlich der Nutzung der Arbeitsst盲tte durch Luftfilter nach dem Stand der Technik zu reinigen.
听(3) Die RLT-Anlage darf nicht selbst zur Gefahrenquelle (z. B. durch Gefahrstoffe, Bakterien, Schimmelpilze oder L盲rm) werden.
6.3 Au脽enluftvolumenstrom
Der Au脽enluftvolumenstrom ist nach dem Stand der Technik so auszulegen, dass Lasten (Stoff-, Feuchte-, W盲rmelasten) zuverl盲ssig abgef眉hrt werden und die CO2-Konzentration von 1000 ppm (siehe Tabelle 1) eingehalten wird.
6.4 Luftf眉hrung
听(1) Die Zuluft muss so verteilt werden, dass sie frei von unzumutbarer Zugluft und in ausreichendem Ma脽e in den Aufenthaltsbereich gelangt.
听(2) Lasten (Stoff-, Feuchte-, W盲rmelasten) sind m枚glichst quellennah zu erfassen. Nat眉rliche Luftbewegungen (z. B. Thermik an warmen/hei脽en Oberfl盲chen) sind zu erm枚glichen und sinnvoll auszunutzen.
听(3) Abluft aus R盲umen mit Lasten (Stoff-, Feuchte-, W盲rmelasten) darf als Umluft nur dann genutzt werden, wenn Gesundheitsgefahren und Bel盲stigungen ausgeschlossen werden k枚nnen.
听(4) Abluft aus Sanit盲rr盲umen, Raucherr盲umen und K眉chen darf nicht als Zuluft genutzt werden.
6.5 Raumluftgeschwindigkeit
听(1) In den Aufenthaltsbereichen darf keine unzumutbare Zugluft auftreten.
听(2) Zugluft ist vorwiegend von der Lufttemperatur, der Luftgeschwindigkeit, dem Turbulenzgrad und der Art der T盲tigkeit (d. h. W盲rmeerzeugung durch k枚rperliche Arbeit) abh盲ngig. Bei einer Lufttemperatur von +20 掳C, einem Turbulenzgrad von 40 % und einer mittleren Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s tritt bei leichter Arbeitsschwere 眉blicherweise keine unzumutbare Zugluft auf. Bei gr枚脽erer k枚rperlicher Aktivit盲t, anderen Lufttemperaturen oder anderen Turbulenzgraden kann der Wert f眉r die mittlere Luftgeschwindigkeit abweichen und ist im Rahmen der Gef盲hrdungsbeurteilung zu bewerten.
6.6 Inbetriebnahme, Wartung und Pr眉fung
听(1) Der Arbeitgeber hat bereits vor dem Errichten oder Anmieten der Arbeitsst盲tte zu 眉berpr眉fen, ob die Forderungen nach Punkt 4 sowie den Punkten 6.3 bis 6.5 eingehalten werden k枚nnen. Im Rahmen der Gef盲hrdungsbeurteilung nach 搂 3 ArbSt盲ttV ist zu 眉berpr眉fen, ob die RLT-Anlage wirksam ist und die obigen Anforderungen erf眉llt sind. Dabei sind Pr眉f- und Wartungsintervalle festzulegen, die Herstellerangaben sind zu ber眉cksichtigen.
听(2) Entsprechend 搂 4 Abs. 3 ArbSt盲ttV sind RLT-Anlagen nach den in Absatz 1 festgelegten Intervallen sachgerecht zu warten. Die Wartungsintervalle sind so festzulegen, dass die
- technischen,
- hygienischen und
- raumlufttechnischen (z. B. Einstellung und Zustand der Luftdurchl盲sse)
Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage w盲hrend der gesamten Betriebszeit gew盲hrleistet werden.
听(3) Die Funktionsf盲higkeit der RLT-Anlage kann durch Messung, z. B. folgender Gr枚脽en, 眉berpr眉ft werden:
- Kohlendioxidgehalt unter Nutzungsbedingungen,
- 础耻脽别苍濒耻蹿迟惫辞濒耻尘别苍蝉迟谤辞尘,
- zul盲ssiger Differenzdruck an Filtern,
- Luftgeschwindigkeit im Aufenthaltsbereich,
- Schalldruckpegel oder
- Temperatur der Zuluft.
In speziellen F盲llen k枚nnen:
- Druckgef盲lle zu benachbarten R盲umen oder
- Keimzahl der Zuluft
gemessen werden.
听(4) Der Arbeitgeber muss 眉ber die aktuellen Unterlagen der RLT-Anlagen verf眉gen oder dazu Zugang haben, aus denen die Ergebnisse der Pr眉fung bei Inbetriebnahme und insbesondere von Wartung und regelm盲脽igen Pr眉fungen hervorgehen.
6.7 Ma脽nahmen bei St枚rungen von Raumlufttechnischen Anlagen
Wenn Gesundheitsgefahren bei Ausfall oder St枚rung der RLT-Anlage auftreten k枚nnen, sind die sich aus der Gef盲hrdungsbeurteilung ergebenden n枚tigen Ma脽nahmen festzulegen. Der Ausfall oder die St枚rung m眉ssen durch eine selbstt盲tige Warneinrichtung angezeigt werden. Ma脽nahmen, die die Besch盲ftigten und sonstigen anwesenden Personen betreffen, sind diesen in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.