听(1) 1Im Rahmen seiner Verpflichtungen trifft der Arbeitgeber die f眉r die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer erforderlichen Ma脽nahmen, einschlie脽lich der Ma脽nahmen zur Verh眉tung berufsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel. 2Der Arbeitgeber mu脽 darauf achten, da脽 diese Ma脽nahmen entsprechend den sich 盲ndernden Gegebenheiten angepa脽t werden, und er mu脽 eine Verbesserung der bestehenden Arbeitsbedingungen anstreben.
听(2) Der Arbeitgeber setzt die Ma脽nahmen nach Absatz 1 Unterabsatz 1 ausgehend von folgenden allgemeinen Grunds盲tzen der Gefahrenverh眉tung um:
听 a) |
Vermeidung von Risiken; |
听 b) |
Absch盲tzung nichtvermeidbarer Risiken; |
听 c) |
Gefahrenbek盲mpfung an der Quelle; |
听 d) |
Ber眉cksichtigung des Faktors 鈥淢ensch鈥 bei der Arbeit, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitspl盲tzen sowie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeits- und Fertigungsverfahren, vor allem im Hinblick auf eine Erleichterung bei eint枚niger Arbeit und bei maschinenbestimmtem Arbeitsrhythmus sowie auf eine Abschw盲chung ihrer gesundheitssch盲digenden Auswirkungen; |
听 e) |
Ber眉cksichtigung des Stands der Technik; |
听 f) |
Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten; |
听 g) |
Planung der Gefahrenverh眉tung mit dem Ziel einer koh盲renten Verkn眉pfung von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und Einflu脽 der Umwelt auf den Arbeitsplatz; |
听 h) |
Vorrang des kollektiven Gefahrenschutzes vor individuellem Gefahrenschutz; |
听 i) |
Erteilung geeigneter Anweisungen an die Arbeitnehmer. |
听(3) Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Richtlinie hat der Arbeitgeber je nach Art der T盲tigkeiten des Unternehmens bzw. Betriebs folgende Verpflichtungen:
听 a) |
Beurteilung von Gefahren f眉r Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, unter anderem bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, chemischen Stoffen oder Zubereitungen und bei der Gestaltung der Arbeitspl盲tze. 2Die vom Arbeitgeber aufgrund dieser Beurteilung getroffenen Ma脽nahmen zur Gefahrenverh眉tung sowie die von ihm angewendeten Arbeits- und Produktionsverfahren m眉ssen erforderlichenfalls
- einen h枚heren Grad an Sicherheit und einen besseren Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gew盲hrleisten;
- in alle T盲tigkeiten des Unternehmens bzw. des Betriebes und auf allen F眉hrungsebenen einbezogen werden;
|
听 b) |
bei 脺bertragung von Aufgaben an einen Arbeitnehmer Ber眉cksichtigung der Eignung dieses Arbeitnehmers in bezug auf Sicherheit und Gesundheit; |
听 c) |
Bei der Planung und Einf眉hrung neuer Technologien sind die Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter zu den Auswirkungen zu h枚ren, die die Auswahl der Arbeitsmittel, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und die Einwirkung der Umwelt auf den Arbeitsplatz f眉r die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben; |
听 d) |
Es ist durch geeignete Ma脽nahmen daf眉r zu sorgen, da脽 nur die Arbeitnehmer, die ausreichende Anweisungen erhalten haben, Zugang zu den Bereichen mit ernsten und spezifischen Gefahren haben. |
听(4) Unbeschadet der 眉brigen Bestimmungen dieser Richtlinie m眉ssen die Arbeitgeber f眉r den Fall, da脽 an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen anwesend sind, bei der Durchf眉hrung der Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenarbeiten, je nach Art der T盲tigkeiten beim Gefahrenschutz und bei der Verh眉tung berufsbedingter Gefahren ihre T盲tigkeiten koordinieren und sich gegenseitig sowie ihre jeweiligen Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter 眉ber diese Gefahren informieren.
听(5) Die Kosten f眉r die Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzma脽nahmen d眉rfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.