[Vorspann]
Die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom
Ausschuss f眉r Arbeitsmedizin (AfAMed)
ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium f眉r Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Diese AMR konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen des 搂 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erf眉llt sind. W盲hlt der Arbeitgeber eine andere L枚sung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz f眉r die Besch盲ftigten erreichen. Der Arzt oder die 脛rztin im Sinne des 搂 7 ArbMedVV hat diese AMR als dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechende Regel zu ber眉cksichtigen (搂 6 Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV).
1 Zielsetzung
听(1) Ziel dieser AMR ist es, die Inhalte und das Verfahren f眉r die Mitteilungen nach 搂 6 Absatz 4 Satz 2 oder 3 an den Arbeitgeber zu beschreiben und zu erl盲utern. Mitteilungen sind:
- der Vorschlag von Arbeitsschutzma脽nahmen;
- der Vorschlag eines T盲tigkeitswechsels.
听(2) Eine Mitteilung zum Zweck des Drittschutzes muss auf eine andere Rechtsgrundlage als die ArbMedVV, zum Beispiel die Fahrerlaubnisverordnung, gest眉tzt werden und gesondert erfolgen.
2 Begriffsbestimmungen
听(1) Ma脽nahmen des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzma脽nahmen) sind solche, die der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz zu treffen verpflichtet ist. Insbesondere sind individuelle Schutzma脽nahmen nachrangig zu anderen Ma脽nahmen.
听(2) T盲tigkeitswechsel ist das Zuweisen einer anderen T盲tigkeit durch den Arbeitgeber nach Ma脽gabe der dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen.
听(3) Medizinische Gr眉nde sind solche Gr眉nde, die sich aus individuellen Befunden (Strukturver盲nderungen und/oder Funktionsst枚rungen) in Bezug auf die konkreten Arbeitsplatzverh盲ltnisse des oder der Besch盲ftigten er-geben und voraussichtlich dauerhaft bestehen.
3 Vorschlag von Arbeitsschutzma脽nahmen
3.1 Anhaltspunkte f眉r unzureichende Arbeitsschutzma脽nahmen
听(1) Grunds盲tzlich sind die Arbeitsschutzma脽nahmen vom Arbeitgeber im Rahmen der kontinuierlichen Gef盲hrdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen sowie deren Wirksamkeit zu 眉berpr眉fen.
听(2) Anhaltspunkte f眉r unzureichende Arbeitsschutzma脽nahmen ergeben sich insbesondere aus:
听 a) |
den Kenntnissen der Arbeitsplatzverh盲ltnisse (siehe die Arbeitsmedizinische Regel "Erforderliche Ausk眉nfte/Informationsbeschaffung 眉ber die Arbeitsplatzverh盲ltnisse" 鈥 AMR 3.1), |
听 c) |
der Arbeitsplatzbegehung, |
听 d) |
dem Arbeitsschutzausschuss, |
听 f) |
Informationen vonseiten der Besch盲ftigten, des Betriebs- oder Personalrats, der Fachkraft f眉r Arbeitssicherheit, der Aufsichtsbeh枚rden oder der Unfallversicherungstr盲ger. |
听(3) Anhaltspunkte f眉r unzureichende Arbeitsschutzma脽nahmen k枚nnen insbesondere sein:
听 a) |
Es gibt eine Gef盲hrdung, die bislang nicht bei der Gef盲hrdungsbeurteilung ber眉cksichtigt worden ist. |
听 b) |
T rotz erkannter Gef盲hrdung ist keine Arbeitsschutzma脽nahme festgelegt worden. |
听 c) |
Die festgelegte Arbeitsschutzma脽nahme ist nicht umgesetzt worden. |
听 d) |
d) Die festgelegte und umgesetzte Arbeitsschutzma脽nahme ist nicht wirksam. |
3.2 Mitteilung an den Arbeitgeber
听(1) Der Arzt oder die 脛rztin im Sinne des 搂 7 ArbMedVV hat dem Arbeitgeber bei unzureichenden Ma脽nahmen des Arbeitsschutzes dies mitzuteilen und eine Arbeitsschutzma脽nahme vorzuschlagen, die die Gef盲hrdungen beseitigt. Die Ma脽nahme sollte m枚glichst konkret benannt werden. Im Einzelfall kann zuvor eine Arbeitsplatzbegehung oder eine R眉cksprache mit der Fachkraft f眉r Arbeitssicherheit notwendig werden.
听(2) Der Vorschlag einer Arbeitsschutzma脽nahme bedarf nicht der Einwilligung des oder der Besch盲ftigten. Dies gilt auch f眉r den Fall einer individuell anzupassenden Ma脽nahme des Arbeitsschutzes. Ist der Vorschlag faktisch mit dem Vorschlag eines T盲tigkeitswechsels gleichzusetzen, gilt 4.2 (insbesondere das Einwilligungserfordernis).
听(3) Die Mitteilung an den Arbeitgeber soll so erfolgen, dass sie nachvollziehbar dokumentiert ist (zum Beispiel in Schriftform).
4 Vorschlag eines T盲tigkeitswechsels
4.1 Medizinische Gr眉nde
Medizinische Gr眉nde, die ausschlie脽lich in der Person des oder der Besch盲ftigten liegen, k枚nnen sich insbesondere ergeben aus:
听 a) |
Informationen vonseiten des oder der Besch盲ftigten, |
听 b) |
den Kenntnissen der Arbeitsplatzverh盲ltnisse (siehe die Arbeitsmedizinische Regel "Erforderliche Ausk眉nfte/Informationsbeschaffung 眉ber die Arbeitsplatzverh盲ltnisse" 鈥 AMR 3.1), |
听 d) |
der Arbeitsplatzbegehung. |
4.2 Mitteilung an den Arbeitgeber
听(1) Ein T盲tigkeitswechsel darf nur vorgeschlagen werden, wenn die Gef盲hrdung durch Arbeitsschutzma脽nahmen nicht beseitigt werden kann.
听(2) Die vorherige Einwilligung des oder der Besch盲ft...