[Vorspann]
Die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom
Ausschuss f眉r Arbeitsmedizin (AfAMed)
ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium f眉r Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Diese AMR konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen des 搂 3 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erf眉llt sind. W盲hlt der Arbeitgeber eine andere L枚sung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz f眉r die Besch盲ftigten erreichen.
Dar眉ber hinaus enth盲lt diese AMR dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechende Erkenntnisse zur Beteiligung des Betriebsarztes oder des nach 搂 7 ArbMedVV mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes an der Gef盲hrdungsbeurteilung sowie zur arbeitsmedizinischen Beratung im Rahmen der Unterweisung der Besch盲ftigten. Insoweit erl盲utert und regelt sie die Einbindung arbeitsmedizinischen Sachverstandes in die Verh盲ltnis- und Verhaltenspr盲vention (vgl. 搂 9 Absatz 3 Nummer 1 und 5 ArbMedVV).
Der Arzt oder die 脛rztin im Sinne des 搂 7 ArbMedVV hat diese AMR als dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechende Regel zu ber眉cksichtigen (搂 6 Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV).
1. Vorbemerkungen und Zielsetzung
听(1) Diese AMR regelt die Einbindung des arbeitsmedizinischen Sachverstandes des Betriebsarztes bezogen auf die Gef盲hrdungsbeurteilung und die arbeitsmedizinische Beratung im Rahmen der Unterweisung der Besch盲ftigten. Sie konkretisiert damit zugleich die Anforderungen an die Gef盲hrdungsbeurteilung als Grundlage f眉r eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge) und beschreibt die R眉ckkopplung der Erkenntnisse aus der Vorsorge zur Verh盲ltnispr盲vention. Die f眉r spezielle Fragestellungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder einzelne Gef盲hrdungen notwendigen spezifischen Ausf眉hrungen sind in den jeweiligen Arbeitsmedizinischen oder Technischen Regeln enthalten.
听(2) Die Gef盲hrdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuf眉hren. Verf眉gt der Arbeitgeber nicht selbst 眉ber die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
听(3) Nach Ma脽gabe der einzelnen Arbeitsschutzverordnungen ist im Rahmen der Unterweisung eine allgemeine arbeitsmedizinische bzw. eine allgemeine arbeitsmedizinisch- toxikologische Beratung durchzuf眉hren mit Hinweisen zu besonderen Gef盲hrdungen.
听(4) Nach 搂 3 Absatz 1 Satz 1 ArbMedVV hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gef盲hrdungsbeurteilung f眉r eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Die ArbMedVV enth盲lt im Anhang die Vorsorgeanl盲sse f眉r Pflicht- und Angebotsvorsorge. Bei allen anderen arbeitsbedingten Gef盲hrdungen hat der Arbeitgeber Wunschvorsorge zu erm枚glichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzma脽nahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
听(5) Diese AMR l盲sst spezielle Ausf眉hrungen in Technischen Regeln und anderen AMR, insbesondere in der AMR 3.1 "Erforderliche Ausk眉nfte/Informationsbeschaffung 眉ber die Arbeitsplatzverh盲ltnisse", unber眉hrt.
2. Gef盲hrdungsbeurteilung: Beteiligung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes und Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
听(1) Der Arbeitgeber hat die Erforderlichkeit der Beteiligung eines Arztes an der Gef盲hrdungsbeurteilung zu pr眉fen. Dabei sind die in Absatz 3 enthaltenen Ausf眉hrungen zu ber眉cksichtigen. Soweit Technische Regeln Vorgaben enthalten, sind diese zu ber眉cksichtigen und haben Vorrang. In Zweifelsf盲llen sollte eine Beteiligung erfolgen.
听(2) Ist die Beteiligung eines Arztes an der Gef盲hrdungsbeurteilung notwendig, ist vorrangig der mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragte Arzt zu beteiligen. Die Beteiligung des Arztes kann je nach den Gegebenheiten unterschiedlich ausgepr盲gt sein und reicht von kurzen schriftlichen oder m眉ndlichen Stellungnahmen bis zum Erstellen der Gef盲hrdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers. Die Verpflichtungen des Arbeitgebers und gegebenenfalls notwendige Beteiligungen, zum Beispiel der Fachkraft f眉r Arbeitssicherheit, bleiben unber眉hrt. Entsprechendes gilt f眉r die Zusammenarbeitsverpflichtung von Betriebsarzt und Fachkraft f眉r Arbeitssicherheit.
听(3) Im Vordergrund der Beteiligung des Arztes an der Gef盲hrdungsbeurteilung steht das Einbringen arbeitsmedizinischen Sachverstandes, beispielsweise zu sch盲digenden Eigenschaften eines Gefahr- bzw. Biostoffes oder zu Belastungen durch das Tragen von pers枚nlicher Schutzausr眉stung. Welcher arbeitsmedizinische Sachverstand notwendig ist, richtet sich nach der mit der Arbeit verbundenen Gef盲hrdung. Absatz 4 enth盲lt eine Auflistung m枚glicher Beratungsinhalte. Soweit in einer Technischen Regel im Kapitel "Arbeitsmedizinische Pr盲vention" konkrete Angaben in Bezug auf die Gef盲hrdungsbeurteilung enthalten sind, sind diese ma脽geblich.
听(4) Zu den Beratungsinhalten geh枚ren insbesondere, soweit relevant:
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- kreb...