听(1) 1Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten 眉ber
听 1. |
die beabsichtigte Gesch盲ftspolitik und andere grunds盲tzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), wobei auf Abweichungen der tats盲chlichen Entwicklung von fr眉her berichteten Zielen unter Angabe von Gr眉nden einzugehen ist; |
听 2. |
die Rentabilit盲t der Gesellschaft, insbesondere die Rentabilit盲t des Eigenkapitals; |
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den Gang der Gesch盲fte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der Gesellschaft; |
听 4. |
Gesch盲fte, die f眉r die Rentabilit盲t oder Liquidit盲t der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein k枚nnen. |
2Ist die Gesellschaft Mutterunternehmen (搂 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs), so hat der Bericht auch auf Tochterunternehmen und auf Gemeinschaftsunternehmen (搂 310 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs) einzugehen. 3Au脽erdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anl盲ssen zu berichten; als wichtiger Anla脽 ist auch ein dem Vorstand bekanntgewordener gesch盲ftlicher Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einflu脽 sein kann.
听(2) Die Berichte nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind wie folgt zu erstatten:
听 1. |
die Berichte nach Nummer 1 mindestens einmal j盲hrlich, wenn nicht 脛nderungen der Lage oder neue Fragen eine unverz眉gliche Berichterstattung gebieten; |
听 2. |
die Berichte nach Nummer 2 in der Sitzung des Aufsichtsrats, in der 眉ber den Jahresabschlu脽 verhandelt wird; |
听 3. |
die Berichte nach Nummer 3 regelm盲脽ig, mindestens viertelj盲hrlich; |
听 4. |
die Berichte nach Nummer 4 m枚glichst so rechtzeitig, da脽 der Aufsichtsrat vor Vornahme der Gesch盲fte Gelegenheit hat, zu ihnen Stellung zu nehmen. |
听(3) 1Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen 眉ber Angelegenheiten der Gesellschaft, 眉ber ihre rechtlichen und gesch盲ftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie 眉ber gesch盲ftliche Vorg盲nge bei diesen Unternehmen, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einflu脽 sein k枚nnen. 2Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen.
听(4) 1Die Berichte haben den Grunds盲tzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. 2Sie sind m枚glichst rechtzeitig und, mit Ausnahme des Berichts nach Absatz 1 Satz 3, in der Regel in Textform zu erstatten.
听(5) 1Jedes Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, von den Berichten Kenntnis zu nehmen. 2Soweit die Berichte in Textform erstattet worden sind, sind sie auch jedem Aufsichtsratsmitglied auf Verlangen zu 眉bermitteln, soweit der Aufsichtsrat nichts anderes beschlossen hat. 3Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat die Aufsichtsratsmitglieder 眉ber die Berichte nach Absatz 1 Satz 3 sp盲testens in der n盲chsten Aufsichtsratssitzung zu unterrichten.