听(1) 1Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger ber眉cksichtigt worden, obwohl er nur einmal h盲tte ber眉cksichtigt werden d眉rfen, so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu 盲ndern. 2Ist die Festsetzungsfrist f眉r diese Steuerfestsetzung bereits abgelaufen, so kann der Antrag noch bis zum Ablauf eines Jahres gestellt werden, nachdem der letzte der betroffenen Steuerbescheide unanfechtbar geworden ist. 3Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, steht der Aufhebung oder 脛nderung des Steuerbescheids insoweit keine Frist entgegen.
听(2) 1Absatz 1 gilt sinngem盲脽, wenn ein bestimmter Sachverhalt in unvereinbarer Weise mehrfach zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger ber眉cksichtigt worden ist; ein Antrag ist nicht erforderlich. 2Der fehlerhafte Steuerbescheid darf jedoch nur dann ge盲ndert werden, wenn die Ber眉cksichtigung des Sachverhalts auf einen Antrag oder eine Erkl盲rung des Steuerpflichtigen zur眉ckzuf眉hren ist.
听(3) 1Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid erkennbar in der Annahme nicht ber眉cksichtigt worden, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu ber眉cksichtigen sei, und stellt sich diese Annahme als unrichtig heraus, so kann die Steuerfestsetzung, bei der die Ber眉cksichtigung des Sachverhalts unterblieben ist, insoweit nachgeholt, aufgehoben oder ge盲ndert werden. 2Die Nachholung, Aufhebung oder 脛nderung ist nur zul盲ssig bis zum Ablauf der f眉r die andere Steuerfestsetzung geltenden Festsetzungsfrist.
听(4) 1Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbeh枚rde zu seinen Gunsten aufgehoben oder ge盲ndert wird, so k枚nnen aus dem Sachverhalt nachtr盲glich durch Erlass oder 脛nderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden. 2Dies gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid durch das Gericht aufgehoben oder ge盲ndert wird. 3Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist unbeachtlich, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach Aufhebung oder 脛nderung des fehlerhaften Steuerbescheids gezogen werden. 4War die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, als der sp盲ter aufgehobene oder ge盲nderte Steuerbescheid erlassen wurde, gilt dies nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1.
听(5) 1Gegen眉ber Dritten gilt Absatz 4, wenn sie an dem Verfahren, das zur Aufhebung oder 脛nderung des fehlerhaften Steuerbescheids gef眉hrt hat, beteiligt waren. 2Ihre Hinzuziehung oder Beiladung zu diesem Verfahren ist zul盲ssig.