听(1) 1Eine nat眉rliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten. 2Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden.
听(2) 1Die Finanzbeh枚rden d眉rfen die Identifikationsnummer verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur Erf眉llung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Verarbeitung der Identifikationsnummer ausdr眉cklich erlaubt oder anordnet. 2Andere 枚ffentliche oder nicht-枚ffentliche Stellen d眉rfen ohne Einwilligung der betroffenen Person
听 1. |
die Identifikationsnummer nur verarbeiten, soweit dies f眉r Daten眉bermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbeh枚rden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Verarbeitung der Identifikationsnummer ausdr眉cklich erlaubt oder anordnet, |
听 2. |
ihre Dateisysteme nur insoweit nach der Identifikationsnummer ordnen oder f眉r den Zugriff erschlie脽en, als dies f眉r regelm盲脽ige Daten眉bermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbeh枚rden erforderlich ist, |
听 3. |
eine rechtm盲脽ig erhobene Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen zur Erf眉llung aller Mitteilungspflichten gegen眉ber Finanzbeh枚rden verwenden, soweit die Mitteilungspflicht denselben Steuerpflichtigen betrifft und die Verarbeitung nach Nummer 1 zul盲ssig w盲re, |
听 4. |
eine durch ein verbundenes Unternehmen im Sinne des 搂 15 des Aktiengesetzes oder ein Unternehmen einer kreditwirtschaftlichen Verbundgruppe rechtm盲脽ig erhobene Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen zur Erf眉llung aller steuerlichen Mitwirkungspflichten verwenden, soweit die Mitwirkungspflicht denselben Steuerpflichtigen betrifft und die verwendende Stelle zum selben Unternehmensverbund wie die Stelle geh枚rt, die die Identifikationsnummer erhoben hat und die Verarbeitung nach Nummer 1 zul盲ssig w盲re. |
听(3) Das Bundeszentralamt f眉r Steuern speichert zu nat眉rlichen Personen folgende Daten:
听 1. |
Identifikationsnummer, |
听 2. |
Wirtschafts-Identifikationsnummern, |
听 7. |
amtlicher Gemeindeschl眉ssel, |
听 8. |
Tag und Ort der Geburt, |
听 10. |
gegenw盲rtige oder letzte bekannte Anschrift, |
听 11. |
zust盲ndige Finanzbeh枚rden, |
听 14. |
Tag des Ein- und Auszugs, |
听 15. |
Staatsangeh枚rigkeiten sowie |
听 16. |
Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr). |
听(3a) 1Au脽erdem speichert das Bundeszentralamt f眉r Steuern zu nat眉rlichen Personen die f眉r sie nach Absatz 10 zuletzt 眉bermittelte internationale Kontonummer (IBAN), bei ausl盲ndischen Kreditinstituten auch den internationalen Banken-Identifizierungsschl眉ssel (BIC). 2Gespeichert wird nach Satz 1 ausschlie脽lich eine Kontoverbindung, welche mittels SEPA-脺berweisung erreichbar ist.
听(4) 1Die in Absatz 3 aufgef眉hrten Daten werden gespeichert, um
听 1. |
sicherzustellen, dass eine Person nur eine Identifikationsnummer erh盲lt und eine Identifikationsnummer nicht mehrfach vergeben wird, |
听 2. |
die Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen festzustellen, |
听 3. |
zu erkennen, welche Finanzbeh枚rden f眉r einen Steuerpflichtigen zust盲ndig sind, |
听 4. |
Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach 眉ber- und zwischenstaatlichem Recht entgegenzunehmen sind, an die zust盲ndigen Stellen weiterleiten zu k枚nnen, |
听 5. |
den Finanzbeh枚rden die Erf眉llung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu erm枚glichen. |
2Die in Absatz 3 Nummer 1 und 8 aufgef眉hrten Daten werden auch zur Ermittlung des Einkommens nach 搂 97a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gespeichert und k枚nnen von den Tr盲gern der gesetzlichen Rentenversicherung zu diesem Zweck verarbeitet werden. 3Die in Absatz 3 Nummer 1 und 8 aufgef眉hrten Daten werden auch zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie zur Ermittlung der Anzahl der ber眉cksichtigungsf盲higen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds f眉r die Beitragssatzermittlung nach 搂 55 Absatz 3 und 3a des Elften Buches Sozialgesetzbuch gespeichert und k枚nnen von den beitragsabf眉hrenden Stellen und den Pflegekassen zu diesem Zweck verarbeitet werden. 4Die Regelungen des Identifikationsnummerngesetzes bleiben unber眉hrt.
听(4a) Die in Absatz 3 Nummer 3 bis 8 und 10 aufgef眉hrten Daten werden bei einer nat眉rlichen Person, die ein Nutzerkonto im Sinne des 搂 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes nutzt, auch zum Nachweis der Identit盲t als Nutzer dieses Nutzerkontos gespeichert; diese Daten d眉rfen auf Veranlassung des Nutzers eines Nutzerkontos elektronisch an das Nutzerkonto 眉bermittelt werden.
(4a) Die in Absatz 3 Nummer 3 bis 6, 8 und 10 aufgef眉hrten Daten werden bei einer nat眉rlichen Person, die ein Nutzerkonto im Sinne des 搂 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes nutzt, auch zum Nachweis der Identit盲t als Nutzer dieses Nutzerkontos gespeichert; diese Daten d眉rfen elektronisch an das Nutzerkonto 眉bermittelt werden, wenn der Nutzer zuvor in die 脺bermittlung eingewilligt hat.
听(4b) Die in Absatz 3 Nummer 1 und 8 aufgef眉hrten Daten werden bei einer nat眉rlichen Person auch f眉r Zwecke der Digitalen Renten眉be...