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Leitsatz
F眉r ein vollj盲hriges Kind wird f眉r die 脺bergangszeit von 5 Monaten zwischen der Beendigung der Schulausbildung und dem Antritt eines Freiwilligendienstes im Rahmen des Europ盲ischen Sozialkorps (freiwilliges soziales Jahr) auch dann kein Kindergeld gew盲hrt, wenn das Kind nach Beendigung des Freiwilligendienstes ein duales Bachelorstudium aufnimmt und das Kind pandemiebedingt zun盲chst kein Projekt f眉r ein freiwilliges soziales Jahr finden konnte.
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Sachverhalt
Die Tochter der Kl盲gerin beendete ihre Schulausbildung im Juli 2020. In der Zeit von April bis Oktober 2020 war sie auf Projektsuche f眉r ein freiwilliges soziales Jahr. Seit dem 20.11.2020 war sie bei der Agentur f眉r Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gef眉hrt. Ab Januar 2021 absolvierte die Tochter einen Freiwilligendienst. Zum 1.10.2021 nahm sie ein duales Studium zum Bachelor auf. Die Familienkasse (FK) gew盲hrte Kindergeld erst ab November 2020, da die Tochter ihre schulische Ausbildung im Juli 2020 beendet und erst im Januar 2021 die ber眉cksichtigungsf盲hige Freiwilligenaktivit盲t aufgenommen habe. Zwischen den Ausbildungsabschnitten l盲gen demzufolge 5 Monate, sodass eine kindergeldrechtliche Ber眉cksichtigung nach 搂 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht m枚glich sei. Das Bewerbungsverfahren f眉r die Aufnahme der Freiwilligenaktivit盲t f眉hre nicht zu einer Ber眉cksichtigungsf盲higkeit des Kindes. Pandemiebedingte Ausnahmeregeln sehe das Einkommensteuergesetz nicht vor. Da die Aufnahme des freiwilligen Dienstes ausschlie脽lich pandemiebedingt nicht m枚glich gewesen sei, begehrt die Kl盲gerin die Gew盲hrung des Kindergeldes ab August 2020.
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Entscheidung
Das FG hat entschieden, dass sich eine Ber眉cksichtigungsf盲higkeit nicht aus 搂 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ergebe, da die Tochter der Kl盲gerin sich nicht in einer 脺bergangszeit von h枚chstens 4 Monaten befunden habe, weil sie ihre Schulausbildung im Juli 2020 beendete und ihren Freiwilligendienst im Januar 2021 aufgenommen habe. Der Zeitraum zwischen diesen beiden Ausbildungsabschnitten betrage demnach 5 Monate. Im Streitfall k枚nne die Tochter trotz ihrer Suche nach einem Projekt f眉r ein freiwilliges soziales Jahr auch nicht nach 搂 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ber眉cksichtigt werden, da es sich bei der Suche nach einem Projekt f眉r ein freiwilliges soziales Jahr nicht um eine Suche nach einem Ausbildungsplatz handele. Eine analoge Anwendung des 搂 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG auf F盲lle, in denen ein freiwilliges soziales Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht begonnen werden k枚nne, sei nicht m枚glich, da es insoweit ebenfalls an der f眉r eine analoge Anwendung erforderlichen planwidrigen Regelungsl眉cke fehle.
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Hinweis
Das FG hat die Revision gem盲脽 搂 115 Abs. 2 FGO nicht zugelassen, da die Rechtssache weder grunds盲tzliche Bedeutung habe noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordere. Mit dieser Entscheidung hat das FG auch klargestellt, dass die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres grunds盲tzlich keine Berufsausbildung darstellt.
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Link zur Entscheidung
FG M眉nster, Urteil v. 14.06.2022, 13 K 745/21 Kg