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Leitsatz
1. Der Erwerb eines PKW zur langfristigen 脺berlassung an den freiberuflich t盲tigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) T盲tigkeit begr眉nden.
2. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbr盲uchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls f眉r die Vermietung von PKW, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen.
3. Einer Besteuerung der privaten Verwendung des vermieteten PKW durch den Vermieter-Ehegatten steht eine vertraglich geregelte Vollvermietung an den anderen Ehegatten nicht entgegen.
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Normenkette
搂 2 Abs. 1, 搂 3 Abs. 9a Nr. 1, 搂 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.听1 Satz听1, Abs. 1a UStG, Art. 9 Abs. 1, Art. 168 Buchst. a EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), 搂 12 Nr. 1 EStG, 搂 41 Abs. 2, 搂 42 AO, 搂 117 Abs. 1 BGB
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Sachverhalt
Die Kl盲gerin machte den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Pkw geltend, den sie an ihren Ehemann verleaste. Das FA versagte den Vorsteuerabzug aus mehreren Gr眉nden. Ihre Klage zum FG hatte Erfolg (FG Baden-W眉rttemberg, Urteil vom 7.8.2020, 9 K 2621/18, EFG 2021, 1144).
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Entscheidung
Der BFH hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies die Sache an das FG zur眉ck. Zwar habe das FG dem Grunde nach zutreffend entschieden, dass die Kl盲gerin aus dem Erwerb des Pkw zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Es habe aber zu Unrecht die private Nutzung des Pkw durch die Kl盲gerin bei ihrer Besteuerung au脽er Betracht gelassen. Die Sache sei wegen fehlender Spruchreife an das FG zur眉ckzuverweisen.
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Hinweis
1. Das Besprechungsurteil betrifft die immer wieder praxisrelevante Frage, ob eine Vermietung zwischen Ehegatten (vorliegend eines Pkw beim Vorhandensein weiterer Familienfahrzeuge) umsatzsteuerrechtlich anzuerkennen ist und dem vermietenden Ehegatten das Recht auf Vorsteuerabzug er枚ffnet. Der BFH bejaht dies f眉r den Streitfall und weist auf eine Besonderheit bei der Eigennutzung durch den Vermieter hin.
2. Unternehmer ist nach 搂听2 UStG, wer bei richtlinienkonformer Betrachtung eine wirtschaftliche T盲tigkeit i.S.d. Art.听9 Abs.听1 MwStSystRL 补耻蝉眉产迟.
Dieser Begriff umfasst alle T盲tigkeiten eines Erzeugers, H盲ndlers oder Dienstleistenden einschlie脽lich der T盲tigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe. Als wirtschaftliche T盲tigkeit gilt insbesondere die Nutzung von k枚rperlichen oder nichtk枚rperlichen Gegenst盲nden zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen.
Wird ein Gegenstand vermietet, der seiner Art nach sowohl f眉r wirtschaftliche als auch f眉r private Zwecke verwendet werden kann, sind dabei alle Umst盲nde seiner Nutzung zu pr眉fen, um festzustellen, ob er tats盲chlich zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verwendet wird. Hierf眉r sind die Umst盲nde, unter denen der Gegenstand tats盲chlich genutzt wird, mit den Konstellationen zu vergleichen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche T盲tigkeit gew枚hnlich ausge眉bt wird.
Danach ist insbesondere bei einer Nutzungs眉berlassung aufgrund eines langfristig abgeschlossenen Leasingvertrags von einer wirtschaftlichen T盲tigkeit auszugehen. Dies gilt auch dann, wenn es an einer T盲tigkeit am allgemeinen Markt fehlt, sondern die Leistung (盲hnlich wie im Verh盲ltnis des Gesellschafters gegen眉ber seiner Gesellschaft) nur an den eigenen Ehegatten erbracht wird. Das Fehlen eines Gesch盲ftslokals ist unerheblich.
3. Scheingesch盲fte sind nach 搂听41 Abs.听2 Satz听1 AO f眉r die Besteuerung unerheblich. Ein Scheingesch盲ft liegt vor, wenn die Vertragspartner einverst盲ndlich nur den 盲u脽eren Schein eines Rechtsgesch盲fts hervorrufen, die mit diesem Rechtsgesch盲ft verbundenen Rechtswirkungen aber nicht eintreten lassen wollen.
An einem Scheingesch盲ft fehlt es, wenn der abgeschlossene Vertrag hinsichtlich seiner Hauptpflichten wie vereinbart auch tats盲chlich durchgef眉hrt wird. Dass Rechnungen 眉ber Reparaturen entgegen dem Vertrag vom nutzungsberechtigten Ehegatten bezahlt wurden, f眉hrt daher nicht zur Annahme eines Scheingesch盲fts.
Ein Scheingesch盲ft ergibt sich auch nicht daraus, dass die 脺berlassung des Fahrzeugs zur Nutzung durch einen Ehegatten auf familienrechtlicher Grundlage als Beitrag zur Verwirklichung der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft erfolgen k枚nnte, wenn hier眉ber aber tats盲chlich ein Leasingvertrag abgeschlossen wird.
Im 脺brigen kommt es f眉r die umsatzsteuerrechtliche Anerkennung einer entgeltlichen Leistung nicht darauf an, dass dem eine fremd眉bliche Vereinbarung zugrunde liegt.
4. Nach 搂听15 Abs.听1a UStG i.V.m. 搂听12 Nr.听1 EStG sind Vorsteuerbetr盲ge f眉r solche Aufwendungen nicht abziehbar, f眉r die das Abzugsverbot des 搂听12 Nr.听1 EStG gilt. Dieses Abzugsverbot erfasst aber nur "Familien鈥怭kw" f眉r den Haushalt oder f眉r den Unterhalt von Familienangeh枚rigen. Da ein Abzugsverbot f眉r andere Pkw nicht besteht, stellt sich im Streitfall nicht die Frage, ob die Einschr盲nkung des Vorsteuerabzugs durch 搂听15 Abs.听1a UStG i.V.m. 搂听12 Nr.听1 EStGgegen Art.听176 Abs.听2 MwStSystRL 惫别谤蝉迟枚脽迟.
5. 搂听42 AO ist bei der USt bereichsspezifisch i.S.d. Missbr...